Beiträge von theflamer

    Hallo Leute,


    über die Suche konnte ich leider nichts finden.


    Also: Wenn ich für eine Schwalbe beim KBA neue Papiere bestelle, haben diese ja ein aktuelles Datum. Darf ich dann trotzdem noch 60 km/h fahren? (hab ja nur Klasse M) Weil das Gesetz ja irgendwas mit Erstzulassung vor 1990 oder so besagt. Ist das Bestellen neuer Papiere, weil die originalen verschollen sind, quasi eine Erstzulassung, da vieleicht nicht mehr bestimmt werden kann das die Schwalbe vorher schon angemeldet war (ich weiß unwahrscheinlich aber egal).


    Ich hoffe ich könnt mir helfen.