Beiträge von oldiekurt

    Kein Mensch redet von Vollabnahme ! Es geht um die Abnahme einer technischen Änderung. Da deine Maschine eine Einzelbetriebserlaubnis hat (TSN ausgenullt), ist diese nach der technischen Änderung erloschen und muß neu beantragt werden. Dazu verlangt die Behörde ein Gutachten eines aaS nach §21(1) StVZO, das umfaßt in dem Fall nur die technische Änderung, ist also auch billiger als ein sog.Vollgutachten. Die Bestätigung vom Hersteller, daß dein Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht, vereinfacht die Sache für den Sachverständigen, für die Behörde wird es höchstwahrscheinlich nicht reichen, die werden trotzdem ein Gutachten verlangen. Eine Abnahme nach §19(3) müßtest du ja ohnehin machen lassen und in dem Fall auch die Papiere berichtigen lassen, also ist am Ende der Aufwand nahezu gleich.

    Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mit der Nr. A441 vom 22.7.77 beinhaltet die GS750D (damals gab es noch keine EG-Typgenehmigung), für die GS750E gilt die ABE A977 vom 5.5.78. Wenn bei dir TSN ausgenullt ist, muß der Prüfer (in dem Fall kann das nur der aaS beim TÜV) die Übereinstimmung deines Möppis mit der ABE prüfen und die Abnahme nach §21 (techn. Änderung) machen. Die ABE kann er in der Datenbank abrufen.