Also,
die beknacktesten Fälle schreibt echt immer das Leben. Ich befürchte ohne Anwalt wirst du aus der Nummer nicht richtig rauskommen.
Richtig ist, dass ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums bei abhandengekommenen Sachen nicht möglich ist. Du bist also noch nach wie vor Eigentümer des guten Stücks.
Fraglich ist nun, was bezüglich der Umbauten geschieht. Hier ist das Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung. Du hast theoretische etwas (den Motor) ohne Rechtsgrund erlangt. Dies kann wieder heraus verlangt werden oder Geldersatz.
Es wird hier jedoch zwischen einer sinnvollen Bereicherung und einer aufgedrängten Bereicherung unterschieden. Da du anscheinend belegen kannst, dass vor dem Diebstahl alles schön schön war kommt hier eher eine aufgedrängte Bereicherung in Betracht und eine Ausgleichszahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung eher weniger.
Dein Herausgabeanspruch erstreckt sich auch auf den Motor. Lustig wird es jetzt nach der Schadensersatzpflicht zu fragen, wenn dieser nicht mehr vorhanden ist. Da müsste ich mir echt Gedanken drüber machen.
Auf jeden Fall musst du zivilrechtlich gegen den Erwerber vorgehen. Die Kripo bereitet als Hilfskraft der Staatsanwaltschaft nur eine Anklage im Strafrecht gegen den Dieb vor. Deine zivilrechtlichen Ansprüche musst du selber verfolgen.
Gemein ist noch, dass du dir dies nur anhand der Ermittlungsakte möglich sein wird. Diese wird aber nur Anwälten ausgehändigt. Weiter ist noch blöd, dass die Nummer nicht unkompliziert ist und der Streitwert extrem gering.
Versuch erstmal folgendes: Du schreibst den Erwerber des Mopeds an. Adresse etc. sollte die Kripo noch rausrücken. Fordere Ihn per Einwurfeinschreiben und Kopie der Papiere auf, das Moped herauszugeben und droh mit Anwalt und Kosten. Oft bewegt sich schon so etwas.
Alles Gute
Jan