Beiträge von Matt Eagle

    Ich grüße,



    ist auch so - es gibt den OWi-Tatbestand "Fahrenlassen in einem nichtbetriebsbereiten Fahrzeug" oder so ähnlich - bringt immer Stress für einen Fuhrparkleiter.



    Trotzdem hängt auch immer der Fahrer mit drin. Hatten letztens den Fall, dass sich einer einen fast neuen Benz mietet und dann platzen ihm die Reifen aufgrund von Altersschwäche weg (die waren wohl kurz nach Kauf gewechselt worden). Hatte auch Stress wegen Führen eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs.




    Gerecht ist da oft anders. - Die mit beste und günstigste Rechtsschutz hat momentan nach meinen Informationen der ADAC.



    Alles Gute



    Jan

    Ich grüße,



    das hier wird mein letzter Beitrag zu diesem Thema, weil wir uns nur im Kreis drehen. Nur kurz zur Praxis: Dir wurde dein Moped gestohlen und kriegst es wohl wieder (was eher selten vorkommt) auf der anderen Seite steht jemand der es vermeintlich in gutem Grlauben gekauft hat und wohl einiges reininvestiert hat und es jetzt ersatzlos wieder abgegeben muss und von dem Sachverhalt wohl genauso begeistert bist wie du.




    Das Moped ist sichergestellt und wird dir ausgehändigt, wenn es der Staatsanwaltschaft in den Kram passt und keinen Deut früher. Mein praktischer Tip: Sei dankbar, dass du die Maschine überhaupt wiederbekommst. Alles weitere wie die Frage mit den Umbauten und dem Motor hat was mit Recht haben und Recht bekommen bzw. wer beweisen kann gewinnt zu tun.




    Kurz: Nimm das Moped entgegen und schmeiß schlechtem Geld nicht noch Gutes hinterher. Bei dem Streitwert glaube ich eh nicht, dass sich da ein Anwalt ransetzt.



    Alles Gute



    Jan

    Also,



    die beknacktesten Fälle schreibt echt immer das Leben. Ich befürchte ohne Anwalt wirst du aus der Nummer nicht richtig rauskommen.



    Richtig ist, dass ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums bei abhandengekommenen Sachen nicht möglich ist. Du bist also noch nach wie vor Eigentümer des guten Stücks.



    Fraglich ist nun, was bezüglich der Umbauten geschieht. Hier ist das Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung. Du hast theoretische etwas (den Motor) ohne Rechtsgrund erlangt. Dies kann wieder heraus verlangt werden oder Geldersatz.



    Es wird hier jedoch zwischen einer sinnvollen Bereicherung und einer aufgedrängten Bereicherung unterschieden. Da du anscheinend belegen kannst, dass vor dem Diebstahl alles schön schön war kommt hier eher eine aufgedrängte Bereicherung in Betracht und eine Ausgleichszahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung eher weniger.



    Dein Herausgabeanspruch erstreckt sich auch auf den Motor. Lustig wird es jetzt nach der Schadensersatzpflicht zu fragen, wenn dieser nicht mehr vorhanden ist. Da müsste ich mir echt Gedanken drüber machen.



    Auf jeden Fall musst du zivilrechtlich gegen den Erwerber vorgehen. Die Kripo bereitet als Hilfskraft der Staatsanwaltschaft nur eine Anklage im Strafrecht gegen den Dieb vor. Deine zivilrechtlichen Ansprüche musst du selber verfolgen.



    Gemein ist noch, dass du dir dies nur anhand der Ermittlungsakte möglich sein wird. Diese wird aber nur Anwälten ausgehändigt. Weiter ist noch blöd, dass die Nummer nicht unkompliziert ist und der Streitwert extrem gering.



    Versuch erstmal folgendes: Du schreibst den Erwerber des Mopeds an. Adresse etc. sollte die Kripo noch rausrücken. Fordere Ihn per Einwurfeinschreiben und Kopie der Papiere auf, das Moped herauszugeben und droh mit Anwalt und Kosten. Oft bewegt sich schon so etwas.



    Alles Gute



    Jan

    Ich grüße,


    solange die nicht auf die Idee kommen irgendwelche mobile.de Ungarnhaufen für die Bemessung des Wiederbeschaffungswerts als Maßstab zu nutzen, soll alles gut sein.


    Wenn du am Gutachten was zu nörgeln hast, tue das bevor das Gutachten an die Versicherung geht. Sag das auch den Gutachtern. Manche haben nämlich die schlechte Angewohnheit die Gutachten ohne weitere Rücksprache an die Versicherung zu schicken. Dann ist mit Korrekturen doof.


    Alles Gute


    Jan

    Ich grüße,


    du brauchst auf jeden Fall einen Gutachter. Bei Schäden über 1.000,00 Euro zahlt diesen die Versicherung. Außerdem läufst du sonst unter Umständen in die Falle einen wirtschaftlichen Totalschaden aufwendig zu reparieren was die Versicherung nicht voll bezahlen wird. Anhand eines Gutachtens kannst du auch fiktiv abrechnen, so kannst du auch teilweise selber reparieren.


    Vergiss auf keinen Fall den Reparatunachweis, das hatten wir hier aber schon unter dem Schlagwort HIS-Liste. Und geh damit von Anfang an zu einem Anwalt der nicht zu verträumt ist - zahlt auch die Versicherung.


    Alles Gute


    Jan

    Ich grüße,


    grundsätzlich ist alles bisher gesagte richtig. Leider entspricht es meiner Erfahrung, dass wenn einer schon so dummdreist ist einen Ungarn als DDR-Fahrzeug zu verkaufen, sich nicht besonders durch zivilrechtliche Erwägungen aus dem Konzept bringen läßt. Vollkommen klar ist, dass du einen Zug-um-Zug-Anspruch Geld gegen Motorrad hast, egal ob wegen Anfechtung, Wandelung oder wie auch immer. Dein Problem ist, den Anspruch durchzubringen. Ich schlage daher folgende Verfahrensweise vor:


    Du schreibst im per Einwurfschereiben ungefähr wie folgt:


    Sehr geehrter Herr XXXX,


    leider musste ich feststellen, dass das bei Ihnen gekaufte Fahrzeug nicht der zugesicherten Eigeschaft eines originalen DDR-Fahrzeugs enspricht. Dies hatten Sie mir mündlichen versichert.


    Zeugen: XXXXX


    Ich fordere Sie daher auf, mir den Kaufpreis gegen Fahrzeugrückgabe zu erstatten. Bitte nennen Sie mir innerhalb der nächsten 10 Tagen hierfür einen Termin.


    Sollte diese Aufforderung ergebnislos bleiben, werde ich anwaltliche Hilfe einschalten sowie den gesamten Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen.


    mfg etc.


    Wenn er hierauf nicht reagieren sollte, schreib einen knappen Deutschaufsatz und geh damit zur Polizei (die Mahnung nicht vergessen). Im Zuge des wohl folgenden Ermittlungsverfahrens hast du gute Chancen, dass sich was bewegt (obwohl die STA es hasst zivilrechtliche Ansprüche zu unterstützen - der hier ist aber dreist). Falls das nichts bringt geh zum Anwalt oder Kauf dir einen Ersatzrahmen und wechsel (dauert 5-10 Stunden). Das ist im Zweifel günstiger und schneller als ein Zivilverfahren.


    Alles Gute


    Jan

    Ich grüße,


    die Problematik HIS-Liste (ich mach Schaden geltend, Versicherung freut sich weil sie herausfindet dann und dann ist das Fahrzeug verunfallt und wurde fiktiv abgerechnet, so dass es wohl keinen Reparaturbeweis gibt und das wird jetzt vorgehalten) ist relativ neu und noch nicht beim BGH durchgegangen. Allgemeine Rechtssprechung ist jedoch schon, dass diese Kosten die gegnerische Haftpflicht tragen muss. Meiner Erfahrung nach ist dies bei den meisten Versicherungen noch nicht richtig angekommen. Wird die Anwaltskeule geschwungen geht es aber meistens dann doch schnell.


    In der Praxis stellt der Reparaturnachweis nur einen Annex bzw. Servicepunkt des Gutachters dar. Ein Nachweisgutachten sollte nie über 80,00 EUR kosten. Mein Haus- und Hofgutachter berechnet für die Reparaturbestätigung gar nichts, wenn die Kunden vorbeikommen und er nicht noch sonstwohin fahren muss. Ein solches Gutachten besteht sowieso nur aus zwei Bildern, einem Satz und einem Stempel. Ist aber Gold wert im Falle eines weiteren Unfalls.


    Alles Gute


    Jan

    Ich grüße,


    Mein Vorredner hat vollkommen Recht. Bleibt mir nur noch darauf hinzuweisen, dass du nach Reparatur/Wiederaufbau dein Fahrzeug nochmals deinem Gutachter vorführen solltest zwecks Reparaturnachweis. Im Falle eines weiteren Unfalls hast du auf den Vorschadeneinwand der Versicherung (der kommt aufgrund der HISliste immer) den passenden Gegenbeweis.


    Alles Gute


    Jan

    Ich grüße,


    liegt im Falle eines Unfalls bei dem die Quote unstrittig 100 Prozent ist ein Gutachten vor, ist dieses das Amen in der Kirche. Egal, ob und wo und durch wen repariert wird oder nicht. Hier kann die Versicherung nur Stress bei den Stundenverrechnungssätzen machen (dies betrifft Fahrzeuge die jünger als drei Jahre sind oder scheckheftgepflegt).


    Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wie vorliegend wird Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert gezahlt. Hier kommt es oft vor, dass die Versicherung ein besseres Restwertangebot vorlegt und somit mehr vom Restwert abzieht. Ein guter Anwalt weist daher darauf hin, dass ein schneller Verkauf des Schrotthaufens an einen guten Freund zu dem Preis aus dem Gutachten vor Erhalt des Angebots der Versicherung diese an den Preis des Gutachtens bindet. Ein Kaufvertrag mit entsprechenden Datum reicht hier als Beleg. Die Versicherung kann den Restwert aus dem Gutachten nur mit dem Restwert des Gutachtens kürzen. Sollte der gute Freund seinen Spaß an dem Schrotthaufen verlieren und man kulant ist und das ganze nach Abwicklung rückgängig macht ist das der Lauf der Dinge.


    Alles Gute


    Jan

    Ich grüße,


    auf die Frage des Schmerzensgeld möchte ich nicht weiter eingehen. Dafür kenne ich die Sachlage viel zu wenig und bitte nicht deinen Krankenhausbericht posten - das soll alles dein Anwalt machen.


    Mit bleibt noch folgender Hinweis, dass du den Gutachter auf jeden Fall auf die "Ungarnproblematik" hinweisen solltest. Ansonsten geht der zur Feststellung des Wiederbeschaffungswertes auf mobile.de und denkt ein vergleichbares Gefährt gibt es für 1.500,00 EUR. Ich glaube, in diesem Forum findest du genug Ausführungen zu diesem Thema. Impf auch gleich deinen Anwalt damit (es sei denn der kennt das), da ich davon ausgehe, dass die Versicherung versuchen wird, den Wiederbeschaffungswert durch eben genannte Angebote zu drücken.


    Alles Gute


    Jan

    Ich grüße,


    mein erster Beitrag. Dein Anspruch steht und fällt mit dem Gutachter. Dieser sollte etwas mehr Ahnung von Oldtimern haben. Weise darauf hin, dass du das Gutachten nochmal sehen willst bevor es an die Versicherung geht. Korrekturen, weil ein Aspekt vergessen wurde, sind vor Abgabe an die Versicherung immer möglich - hinter ist das immer mühsam.


    250 Euro pro Woche der Krankschreibung sind der übliche Kurs. Ich versuche es oft mit 350 Euro was aber meist nicht durchgeht.


    Alles Gute


    Jan