Beiträge von Dummschwätzer

    Was hat denn deine Haftpflichtversicherung dazu gesagt? Ist es denen egal und die zahlen einfach den Schaden, oder haben die deinen Anwalt bestellt?
    Ich meine, ein guter Anwalt holt da auch was für dich raus. Du bleibst sonst möglicherweise auf den Kosten deiner kaputten Schwalbe sitzen.


    Hi Gomo,


    hatte die Ampel überhaupt einen Linksabbieger-Grünpfeil? Ist das geprüft worden?
    Sind in der Beweisaufnahme die Ein- und Ausschaltzeiten dieser Ampelphasen überprüft und diskutiert worden? Da sind manchmal schon ganz dumme Sachen passiert, wo sich rausstellte, daß gerade bei diesem bepissten Linksabbiegergrün verschiedene Fahrtrichtungen gleichzeitig grün hatten.
    Auch wenn die Tante grün gehabt haben sollte, sollte sie doch entgegenkommenden Geradeausfahrern die grün haben laut StVO die Vorfahrt zu gewähren haben. Oder meine ich das nur?


    Haste eine Rechtsschutzversicherung?
    Also da würde ich doch glatt zunächst den Anwalt wechseln.
    Wegen Deinem Schwalbeschaden hättest du gleich in diesem ersten Prozeß eine Gegenklage gegen die Tante einreichen müssen. Dein Anwalt scheint nicht gerade der "Brüller" zu sein.
    Wenn dem das Urteil dann zugestellt wird, dann haste ab diesem Zeitpunkt 1 Monat Zeit, beim Landgericht mit dem neuen Anwalt Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.
    Denk mal drüber nach.


    Lödeldödelööö, macht dich wieder fröh! :D

    Braveheart hat recht.
    wenn der Kolben im Zylinder zu viel Spiel hat, dann kippelt er.
    Man hört dann immer ein drehzahlabhängiges "klack-klack-klack".


    Fragt ruhig!
    Ihr sollt ja was lernen. :D

    Falls euch die Eier abgefroren sind, dann lag das möglicherweise an der Kälte. :D
    Trotzdem: Respekt!
    Nur die Harten kommen in den Garten.


    Lödeldödelööö ... :)

    Hallo Leck-sie, :D
    Nö, passt nie und nimmer.
    Zwar wär das der Fliehkraftkupplung an sich egal, aber das sind ganz andere Motorentypen und die Zylinder sind keinesfalls kompatibel.
    Dein Duo hat einen M53AR Motor und für diesen komischen "S90"-Zylinder würdest du einen Motor M741 vom S70 oder SR80 benötigen.

    Der Typ hat auch in meinen Augen voll ein Rad ab.


    Und seiner Lügen wird er beim Lesen der FEV auch überführt.


    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    II. Führen von Kraftfahrzeugen
    4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
    § 26 Dienstfahrerlaubnis


    (1) Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei (§ 73 Abs. 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). Über die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr wird ein Führerschein nach Muster 2 der Anlage 8, über die des Bundesgrenzschutzes und der Polizei ein Führerschein nach Muster 3 der Anlage 8 ausgefertigt (Dienstführerschein). Die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr wird in den aus Muster 2 der Anlage 8 ersichtlichen Klassen erteilt. Der Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr ergibt sich aus Anlage 10.
    (2) Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen. Wird das Dienstverhältnis wieder begründet, ist der Führerschein wieder auszuhändigen, sofern die Dienstfahrerlaubnis noch gültig ist. Ist sie nicht mehr gültig, sind aber seit Ablauf der Geltungsdauer nicht mehr als zwei Jahre verstrichen, kann die Dienstfahrerlaubnis unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 neu erteilt werden; andernfalls gelten die Vorschriften über die Ersterteilung mit Ausnahme der Vorschriften über die Ausbildung. Eine Verlängerung der Dienstfahrerlaubnis oder eine erneute Erteilung unter den Voraussetzungen von Satz 4 erster Halbsatz ist auch während der Zeit möglich, in der der Inhaber von ihr keinen Gebrauch machen darf.
    (3) Bei der erstmaligen Beendigung des Dienstverhältnisses nach der Erteilung oder Neuerteilung der betreffenden Klasse der Dienstfahrerlaubnis ist dem Inhaber auf Antrag zu bescheinigen, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen ihm die Erlaubnis erteilt war.



    Mir ist zwar bekannt, daß die Bundeswehr z.B. "Marder", "Wiesel","Fuchs" oder "Leopard" fährt, aber daß man dort jetzt auch das Modell "Ratte" mit hochgebogenem Obergurt fahren kann, war mir neu. *lol* :)) :)) :))


    Lödeldödelööö ... der Bock, das ist die Höh'. :)

    Also ich mach's mal kurz und bring es auf einen Nenner.
    Haste die Dinger geklaut (o.gehehlt) oder nicht ?
    In ersterem Fall empfehle ich dir, dich hier auszuloggen und nicht wiederzukommen. X(
    In zweitem Fall gibt es überhaupt kein Problem. :) Frag bei der Polizei oder dem KBA nach und gut ist. Wer kein schlechtes Gewissen hat, hat auch nix zu befürchten. Eventuelle Fragen zur genauen Herkunft sollte man dann natürlich auch wahrheitsgemäß beantworten.


    "Qui s'excuse, s'accuse." ;)