Da hat doch wieder wer den Ebay-Bashing-Fred weggeflext, nenene...
Schämt Euch mal 'ne Runde!
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Gerichte und das Internet sind ja gerade in Deutschland so zwei Instanzen, die sich gegenseitig eher nicht verstehen. Die meisten werden sich an das Urteil zum Thema Forenhaftung aus Hamburg erinnern, das nun nicht gerade ein Meilenstein juristischer Glanzleistungen aus deutschen Landen ist und in denen der oder die Richter auch eher deutlich zu Schau stellen, dass sie von der Materie eher so rein gar keine Ahnung haben. Entsprechend wird es nicht überraschen, wie das OLG Frankfurt jetzt geurteilt hat.
Jenes Gericht entschied nämlich, dass jeder automatisch zum Gewerbetreibenden wird, wer regelmäßig auf ebay Zeugs verkloppt. Dabei ist es völlig Latte, woher das Gerampel stammt. Die Vorstellung, dass eine Einkaufhandlung zum Zwecke des Verkaufs stattfinden müsste, ist nach Ansicht dieses Gerichtes in erster Linie eins, nämlich falsch. Es ist auch völlig unerheblich, woher die Sachen so stammen, die man da so verkauft. Es ist egal, ob das Zeug vom Sperrmüll oder aus dem eigenen Privatbesitz stammen. Einzig und allein ausschlaggebend für das Merkmal "Gewerbetreibend" eine "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung". Und die wiederum ist erfüllt, wenn man regelmäßig auf ebay irgendetwas verkauft (Az.: 6 W 27/07).
Wer regelmäßig - natürlich bleibt völlig offen, was unter "regelmäßig" zu verstehen ist, aber im Fall des verurteilten Verkäufers war es jedenfalls "mehr als ein Jahr lang kontinuierlich" - irgendetwas auf ebay verkauft, der muss sich deshalb an die Regeln des geltenden Wettbewerbsrechts halten. Deshalb muss man sich dann bei seinen Geschäften an die Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die nach dem Zivilrecht für Unternehmer geltenden Belehrungs- und Informationspflichten halten. Naja, und Umsatzsteuer und so wird dann wohl auch fällig.
Nicht vergessen die Nebentätigkeit anzumelden!
Quelle: tapirherde