SR 2 in Polen - Führerschein & Versicherung

  • Also so allgemein lass ich das nicht gelten.
    Ich wurde im JAhr 2001 auch von einem bayrischen Sheriff dazu aufgefordert (s.h. ich musste dann ein Bussgeld wegen nicht einhaltens des EU führerschein Rechts) meinen nicht EU Führerschein umzutauschen. Und dass alles auf einer Raststelle bei Würzburg. Nur weil mein Führerschein auf gr. ist (ist ja auch wahr kann keiner auch nur Ansatzweise lesen) und er mir nicht glauben wollte das:


    1) Griechenland zur EU gehört
    2) Gr Führerscheine in Deutschland gelten (meiner ist der rosa mit den ganzen EU STernchen und der Aufschrift "Führerschein" auf deutsch)
    3) Das Klasse B in gr. und Klasse B in Deutschland das gleiche bedeuten.


    DA war aber die Behörde die das bearbeitet hat ein bisschen besser informiert

  • Wenn du griechischer Staatsbürger bist, dann hat man dich abgezockt. Denn laut EU-Recht ist dein griechischer Führerschein überall in der EU uneingeschränkt gültig. Bist du aber kein Grieche sondern Deutscher, dann nützt dir ein griechischer Führerschein nur in Griechenland was. Nur dort dürftest du dann damit fahren. In Deutschland muß der für Deutsche erst gegen einen deutschen Lappen umgetauscht bzw. anerkannt werden.

  • Das Bussgeld habe ich nicht an sich bezahlt. Aber die ZEit die mich die Klärung gekostet hat war weitaus teurer als das. Und nur weil der Hilfssheriff auf der Autobahn nicht wusste das GR zur EU gehört.


    Ich und die meisten kennen ihre Rechte aber um auf das Forumsthema zurückzukommen mann sollte immer im Hinterkopf haben das Sachen die nichteindeutig für den dü***n unter den Obrigkeitspersonen sind IMMER zu einem Problem führen könnten. EGAL ob man recht hat oder nicht. In vielen Fällen gilt ersteinmal der VErdacht und je nachdem wie man rüberkommt oder wie lang die HAare sind... Und das auch in Deutschland.

  • Ich bin dafür das Personen die das GEsetzt vertreten sein sie jetzt auf der Strasse oder hinter einem Büro, im Falle einens Fehlers welcher auf ein unwissen der GEsetzte zurückzuführen ist dafür auch eine Entschädigung zahlen sollten. Nur so um sie einbisschen dazu zu animieren was zu lernen. Muss ja der Otto-Normal Bürger auch oder stehts nicht in der Heiligen §$§ Schrift "Unwissenheit ... schützt nicht vor Strafe"?

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