Beiträge von unteroffizier

    Ich war heute bei meinem Onkel, der hat mal mit seinem S50 jeden Tag in einem Mopedhänger gras für die Schafe geholt. Er hat einen MWH/M3, zudem er nie Papiere erhalten hat (wie er sagte). Ich habe extra mit ihm die Kupplung untersucht: Keine Zahlen, nichts eingeschlagen. Ich werde nochmal ans KBA schreiben. Was sollte ich da genau hinschreiben?
    Ich habe einen MHW/F, werde ihn aber für die Schwalbe mit Rück- und Bremslicht ausstatten. Dann ist er ein MWH/M1.

    Meine KR51/1 F lief vor dem Winter noch. Jetzt habe ich neues Benzin aufgefüllt, den Vergaser gereinigt, eine neue ZK eingesetzt, den Unterbrecher gestellt (sehr guter Funke) und wollte sie starten.
    Zündung aus -> 3x mit Choke treten -> Zündung an -> 1/4 Gas: Nichts.
    Gas weg: sie lief auf Standgas, aber nur 5 Kolbenschläge.
    Dann geht nichts mehr. Lässt man sie eine Nacht stehen: Standgas, 5 Schläge -> aus.


    Nun habe ich sie schon zum achtmillionsten Mal versucht anzuschieben. Bei 15 km/h zündet sie jeden 15 Kolbenschlag, mit Choke, ohne Choke, mit Gas, ohne Gas. Sie lässt sich nicht starten. Die Zündkerze sieht so aus, wie von einer vorbildlichen Schwalbe, die immer anspringt.
    Sie ist nass, aber nicht ersoffen.


    Was könnte es sein? Bin mit den Nerven am Ende.

    Beim Anschieben stelle man(n) sich an einen Berghang, lege den ersten Gang ein und ziehe die Kupplung -> rennen -> Kupplung und schlagartigem Aufspringen auf den Sitz loslassen (für Unbeteiligte immer ein schönes Bild)

    Ist es denn nun für "alte" Zweiräder Pflicht mir Licht zu fahren? Warum macht ihr eucb es nicht einfach? Einen Kipp-Schalter am Batteriedeckel anbringen, mitdem das Rücklicht (nicht das Bremslicht) abgeschaltet wird. So könnt ihr weiter lichthupenhupen!

    Das Standgasgemisch reicht doch zur Schmierung locker aus? Wenn ihr mir nicht glaubt, dann fragt mal welche, die mit dem Wartburg 311 oder 353 schon mal nach Bulgarien gefahren sind.

    Ich schrieb u.a. ans KBA nach Flensburg
    "Sehr geehrte Frau Häuser-Hilbig,


    ich danke Ihnen für Ihr informatives Schreiben vom 21.03.2005 (411-208.03.2). Nun habe ich nur noch eine Frage: Von meinem Großvater erbte ich einen für Simsonfahrzeuge bauartgeprüften Krad-Anhänger aus der ehemaligen DDR. Eine bauartgeprüfte Anhängerkupplung ist an diesem Hänger bzw. an meinem Krad vorhanden, jedoch konnte ich im Nachlass keine ABE bzw. irgendwelche Papiere für den Anhänger finden. Daher wäre meine Frage (und auch die Frage vieler Freunde und Bekannte), ob für die Anhänger vom KTA der DDR überhaupt ABE’s bzw. irgendwelche Papiere ausgehändigt wurden und ob diese (falls jemals vorhanden) heute noch beim Führen solcher Hänger im Verkehr benötigt werden.


    Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen


    S. Meißner"


    darauf das KBA
    " ehr geehrter Herr Meißner,


    vielen Dank für Ihr Schreiben.




    Ausnehmlich für Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR (vgl. Verkehrsblatt 1991 S. 736)
    versendet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch aus rechtlichen Gründen keine Abdrucke von ABE´sen.


    Lt. Einigungsvertrag behalten die Fahrzeug und Fahrzeugteile ABE´se die noch zu DDR-Zeiten
    erteilt wurden Ihre Gültigkeit. Wurde ein Fahrzeug nachgerüstet (Anhängekupplung) und wurde
    dies im Fahrzeugschein nicht eingetragen muß ein Abdruck der ABE mitgeführt werden.


    Es ist deshalb notwendig, dass Sie als Verfügungsberechtigter gemäß § 21 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    die Betriebserlaubnis bei Ihrer Zulassungsstelle einzeln beantragen. Voraussichtlich wird hierfür auch eine Begutachtung durch
    einen amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) notwendig.


    Desweiteren muß ich Sie darauf hinweisen, dass unter Bezugnahme des § 30 VwVfG - Geheimhaltung -
    nur der Hersteller/Inhaber einer ABE berechtigt ist Abdrucke an Dritte zu überlassen.


    Existiert der Genehmigungsinhaber nicht mehr, wird die Möglichkeit aufgezeigt, einen Abdruck der ABE an die
    Zulassungsbehörde oder den a.a.S. zu erteilen, die mit der Betriebserlaubniserteilung befasst werden.
    Ebenso kann in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Zulassungsbehörde u. U.
    eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, die von hier kostenpflichtig erteilt wird. Abdrucke von
    Fahrzeugtypgenehmigungen werden in diesen Fällen somit nicht mehr an den Halter erteilt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Heinz Kulschewski"


    Das heißt, ich renne wieder auf zig Behörden, lass mir das von der Dekra abnehmen (muss eventuell nach eine neue Kupplung nachrüsten) und zahle am Ende 150 € nur, um an meinem Simson-Krad einen Hänger zu führen. Kennt ihr keinen einfacheren Weg?


    Ich meine natürlich KBA und BKA beim Thema!

    OK, danke!
    Sagt mal, ich las gerade, dass man einen SR50 nicht ohne Batterie fahren soll! Es sei denn, man verbindet + und - Pol der Batterieanschlüsse, stimmt das?

    Ich habe bei meinem Kumpel nen neuen (gebrauchten) Motor in seine KR51/2 eingebaut. Dabei bemerkte ich, dass der Keil auf der Welle fehlte, der "Schlitz" dazu aber da war. Ich gluabt gar nicht, wie lange ich zum Einstellen gebraucht habe... nun ist sie schon 500km ohne Probleme gelaufen und springt immer gut an. Ich werde also bei der nächsten Gelegenheit mal das Polrad abnehmen.
    Weil wir gerade dabei sind: Wie haltet ihr das Polrad fest? Klar, da gibt es so eine Schlinge, aber die ist viiiiiel zu teuer. Ich nehme mir dazu meinen Kumpel, welche der Polrad mittelst einer Zange festhält (auf die Spulen achten!) Wie macht ihr das?

    Hallo! Mein Händler hat mir keine Beschreibung mitgeschickt, also möchte ich fragen, wie lange ich folgende Batterien mit einem "Ladefix" aus der DDR laden muss.


    1. 6V 4,5Ah
    2. 12V, 5,5Ah

    Warum sollte sich die Zündung bei Ausbau des Polrades nicht verstellen? Ich kann doch nicht vermeiden, dass sich der Kolben bewegt, wenn ich das Polrad abmache.