Dieses Schreiben würde ja bedeuten, dass sich jedes Straßenverkehrsamt selbst ausdenken darf, ob man das DUO mit M fahren darf oder nicht? Glaube ich aber eher nicht dran, dass jeder Kreis oder kreisfreie Stadt das selbst bestimmt.
Aber das wäre auf jeden Fall mal eine Recherche wert, da muss es doch eine Verfügung oder so was geben, an welche die Ämter sich zu halten haben?
Wäre sonst schon ziemlich blöd, wenn ich hier in Krefeld erlaubterweise losfahre und dann in Mönchengladbach plötzlich einen anderen Führerschein bräuchte?
Höchst seltsam...
Gruß, Jupp