Beiträge von gigant123

    Mhm genau des wundert mich...
    Ich hab nich in irgendeinem Ddorf gefragt sondern direckt ne Mail an die Polizei BW (Verkehrsabteilung) geschickt. Eigentlich dachte ich das die sowas wissen...
    Ach ja hab mir eigentlich alles durchgelesen und wollte eigentlich nur ne bestätigung... Naja danke :oops:
    Ich hoff mal das des stimmt was da steht

    hey...
    ich bin jetzt total verwirrt....
    wollt jetzt mit meinem Führerschein anfangen und wenn möglichst dann mit der Kr51/2 fahren.
    Im Führerschein wird dann aber stehen das ich nur 45kmh fahren darf.
    Mein Fahrlehrer hat gesagt ich kann diese Maschine fahren da sie irgendwie vor 2001 erstzugelassen wurde (hab ich nich so ganz verstanden)
    Mal hört man so un da wieder das mans nich darf...
    ich weiß jetzt nicht mehr was da stimmt.
    Hab dan gestern mal an die grünen geschrieben. Als Antwort kam dann:


    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Wenn diese "Simson Schwalbe" eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h hat, darf das Fahrzeug mit der Fahrerlaubnis der Klasse B nicht mehr gefahren werden. Ausnahmen für Fahrzeuge der ehemaligen DDR gibt es nicht, es gab nur Ausnahmen für die Inhaber von Fahrerlaubnissen der ehemaligen DDR.


    Jetzt die Frage: Gibt es irgendwo eindeutige Regeln das ich fahren darf. Ich meine die Schwalbe hat ja auch noch die kleine Nummer.
    Und was passiert wenn ich es einfach ausprobiere und die mich erwischen...
    Naja schonmal danke für eure Antworten ^^