aktueller stand: strafbefehl 412,00 euro! der hammer
Beiträge von peburkhard
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hinten an der kickstarterwelle ist ne feder, die dafür sorgt, dass der schalthebel wieder in die ausgangsstellung zurückgeht. hört sich an als ob dies feder kaputt wäre. also einfach linken motordeckel ab und reinschauen. vorher öl ablassen.
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Hm schade prof
Also, falls doch noch irgendjemand ein Fax und diesen Schrieb hat, hier meine Fax Nr.: 06332/2090088
Schon mal merci, halt euch auf dem Laufenden. P.
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Zitat
Original von Prof:Das ist genau das, was er drunter geschrieben hatte.
MfG
ProfDas weiß ich lieber Prof, nur ich persönlich liebe halt mal Originale! Ist doch kein Problem, oder?? So ein original Duo ist doch auch viel edeler als ein Umbau, oder???
Gruß Peter
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Zitat
Original von thesoph:
hi,
du hast natürlich völlig recht.selbst mit einem neuen autoführerschein
gibt es klasse M dazu und simsons bis 60 km/h darf man damit fahren !!!
als ich beim kba neue papiere für eine simson beantragt hatte, kam ein brief mit, in dem stand unter dem absatz 'erforderliche fahrerlaubnis':
in wessiland is eben alles nich so einfach...
viel erfolg, thesophhi thesoph, kannst du mir genau diesen Schrieb faxen oder kopieren und schicken???? Wäre genau das, was ich suche
Gruß Peter
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Alles klar, werds ihm im Notfall genau so sagen!
Vielen Dank, bin mal gespannt wie es weitergeht. Peter
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Korrekt, bin aus dem tiefen Westen (Kaiserslautern).
Merci, habt mir schon weitergeholfen.
Gibts auch noch nen Schrieb, indem konkret steht, dass man ne Schwalbe, die ja 60 läuft, auch mit dem Autoführerschein fahren darf? (Bei uns sind sie nämlich extrem unwissend!! (Sogar Richter) Mein Kumpel hat nämlich nun ne Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis am Hals. Der Hammer oder. (und er hat jetzt ziemlich schiss, dass da was dran ist.))
bzw. dass Kleinkrafträder im Sinne der DDR 60 fahren dürfen?
Gruß in den Osten Peter (tiefster Westen)
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Hi, brauch dringend eure Hilfe. Ein Freund von mir ist von der Polizei kontrolliert worden und hat jetzt ziemliche Probleme, da sowohl die Polente als auch das bei uns zuständige Amtsgericht der Meinung sind, dass man zum Fahren einer Simson Schwalbe wegen der 60 km/h einen Motorrad bzw. 125er Führerschein braucht. Naja, jedenfalls meinen die, dass ein Autoführerschein, gemacht anno dazumal, nicht reicht. Ist doch absoluter Blödsinn, oder?
Meines Wissens ist die ganze Sache im Einigungsvertrag geregelt. Wer kennt die genauen Paragraphen in denen dies geregelt ist, bzw. wer hat Dokumente, mit denen man einen Amtsrichter überzeugen kann?????Setze auf euch Gruß Peter