Beiträge von olli_lippstadt

    Zitat von galatisa

    Ach so zu den LAnd/Bundesstrassen:


    BEi und ist es so das viele mit dem Mofa auf dem Seitenstreifen fahren falls der vorhanden ist. Für mich netzieht sich dabei jede Logik den dieser ist von einem durchgezogenen Streifen markiert darf also nicht befahren werden oder? Wenn man dann aber normal auf der Strasse fährt wird man sehr oft sehr rabiat von PKW Fahrernb angemacht. Was soll man den nu?


    Das durchgehende Befahren des sogenannten Seitenstreifens, den Du beschreibst, ist nur für langsamfahrende Fahrzeuge bis 25 km/h gestattet. Es regelt sich nicht nach der bauartbedingten Geschwindigkeit, sondern nach der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit.


    Weitere Ausnahme: Hat sich hinter einem langsam fahrenden FZG eine Fahrzeugschlange gebildet, darf dieser FZG-Führer ebenfalls "kurzfristig" den Seitenstreifen befahren, damit die Schlange sich auflösen kann. Also wir dürften dort eigentlich auch nicht durchgehend mit 60 km/h entlangknattern, aber meist sind die Seitenstreifen auf stark frequentierten Bundes- und Hauptstraßen und da nutze ich den Seitenstreifen trotzdem durchgehend, da ich dort sicherer unterwegs bin.


    Olli

    Hallo Äxxberdde


    Ich hätt da gern mal ein Problem :wink:


    Mein KR51/2 will überhaupt nicht mehr blinken und jetzt auch nicht mehr hupen. Je kälter es wurde, desto funzeliger erhellte sich der Glühwedel, getz macht er nix mehr. Kann es sein, dass diese Spielzeugbatterie den momentanen Temperaturen nicht gewachsen ist....??? Man fährt natürlich derzeit auch nur das Nötigste (max 15km am Tag, Kurzstrecken) und die Aufladung wird auch nicht optimal sein. Die Batterie iss übrigens erst 3 Monate alt. Als es noch wärmer war, funzte alles tadellos.


    Olli

    Ich habe da auch mal ne Frage, da ich das noch nie genau ausgetestet habe. Ich fahre eine KR 51/2 L, hat die auch 0,8 Liter Spritmenge als Reserve, habe den Sprithahn bisher noch nier auf Reserve stellen müssen. Ich fahre immer rund 230 km und mache den Tank dann zu Hause in der Garage wieder voll. Ich mixe mein Gemisch selbst, an der Tanke iss mir das zu teuer.


    Olli

    Schau doch mal nach, ob das Zündkabel noch korrekt in der Zündspule sitzt und gescheiten Kontakt / Stromdurchfluss hat. Ich hatte genau das gleiche Problem und dann war bei mir der Gewindestift in der Zündspule, auf welchen das Zündkerzenkabel aufgeschraubt wird, total wegkorrodiert.


    Neue Zündspule rein und seither läuft datt Ding wie ein Uhrwerk. es muss ja nicht immer was Hochkompliziertes sein.


    Olli

    @ Lebowski


    Das wäre für mich das einzige zählende Argument. Ansonsten haste mit Helicoil alles wieder, wie vorher und kannst die alte Original Ablassschraube mit Magnet verwenden. Und bei ist sehr wohl leichter Metallabrieb am Magneten, es iss nicht alles ALU im Vogel-Inneren.

    DIe Höhe der "Verwarnungsgelder" wurden hier bereits zitiert. Nur mal zur Aufklärung:


    Verwarnungsgeld:
    Alle repressiven Maßnahmen der Polizei, bei denen der Betroffene an Ort und Stelle (oder auch per ausgehändigter Zahlkarte) bezahlen kann/soll, bewegen sich im Bereich von 10 Euro bis 35 Euro. Bei diesen Verwarnungsgeldern gibt es keinerlei Mitteilung an das Bundeszentralregister in Flensburg, also auch keine Punkte, somit auch keine Maßnahmen für Führerscheininhaber auf Probe. Mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes ist die polizeiliche Verfolgungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, es sei denn es wurde ein Mängelbericht wegen eines technischen Mangels ausgehändigt. Dieses Mangel ist dann binnen 7 Tage abzustellen und das Fahrzeug in ordnungsgemässem Zustand vorzuführen.


    Bußgeld:
    Bußgelder beginnen preislich immer ab 40 Euro und ziehen unweigerlich eine Mitteilung an das Verkehrsszentralregister in Flensburg mit der Eintragung von Punkten mit sich. Bußgelder könnne nie direkt vor Ort beim Polizeibeamten bezahlt werden. Der Polizeibeamte nimmt die Personalien des Betroffenen auf, legt eine Anzeige wegen des Verkehrsverstosses vor. Die weitere Bearbeitung (Anhörungsbogen/Zeugenfragenbogen usw.) führt je nach örtlicher Behördenstruktur entweder die Polizei selbst oder aber die zuständige Kreisverwaltung der Tatortbehörde durch. Nach Abschluss der Ermittlungen ergeht seitens der Bußgeldstelle ein schriftlicher Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen.


    Weder bei der Verhängung eines Verwarnung- oder Bußgeldes ist man vorbestraft, dies erfolgt nur bei Verkehrsstraftaten, z.B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Verkehrsgefährung, Unfall mit Verletzten = fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr usw.)


    Ist bei einem motorisierten Zweirad nachts die Beleuchtung ausgefallen, so muss die Polizei dem Betroffenen die Weiterfahrt im öffentlichen Straßenverkehr untersagen, kassiert dazu je nach Laune/Verfolgungsinteresse des Polizeibeamten noch 20 Euro Verwarngeld und gut isset. Eine Sicherstellung des Fahrzeugs kommt aus rechtlichen Gründen (Verhältnismäßigkeit der Maßnahme) nicht in Frage, das sind Scheisshausparolen. Wird das bemängelte Fahrzeug ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer abgestellt ist die Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr vorhanden und jede Sicherstellung wäre rechtswidrig, es sei denn, man hat Hinweise auf technische Veränderungen.


    @ Elion


    § 3 StVO, Geschwindigkeit.
    Jeder Verkehrsteilnehmer hat seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnisen anzupassen, dass er auch bei plötzlich auftauchenden Hindernissen noch rechtzeitig anhalten kann (sehr frei formuliert :wink: ) Keinesfalls hat der unbleuchtete Schwalbefahrer dann die alleinige Unfallschuld, wenn ihm bei Dunkelheit " :wink: hinten einer reinfährt". Der Auffahrende hat offensichtlich den § 3 StVO nicht beachtet, sonst hätte er die Schwalbe erkannt, zumal diese ja auch mit einem refektierenden Rückstrahler ausgerüstet ist. Es soll ja vorkommen, dass ein funktionierendes Rücklicht während der Fahrt, vom FZG-Führer unbemerkt ausfällt, da geht es nicht an, dass dieser Verkehrsteilnehmer grundsätzlich den schwarzen Peter hat. Nach der StVO § 23, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, hast Du Dich vor Antritt jeder Fahrt vom ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand Deines Fahrzeugs zu überzeugen. Hast Du dies getan und das Licht fällt unbemerkt während der Fahrt aus, bist Du nicht grundsätzlich der Verursacher eines Auffahrunfalles, wenn Dir hinten einer reinhämmert.


    Gleichwohl wird ihn bei der zivilgerichtlichen Schadenregulierung eine erhebliche MItschuld treffen und er kann sich vermutlich evt. Schmerzensgeld pp von der Backe putzen und wird sich eine Teilschuld für den ihm entstandenen Sachschaden vorhalten lassen müssen. Die Gewichtung dieses Schadensregulierung trifft die zuständige Kammer (Gericht) im Einzelfall.


    Ich hoffe, es konnten einige Unklarheiten beseitigt werden. Gruß vom Bullen an Bord 8)


    Olli

    Zitat


    Original von Shadowrun:
    Simmerringe oder O.Ring verklemmt die Schaltwelle ?!?!


    @ shadowrun: Das könnte der "Casus knacktus" sein. Werd dann morgen zum 3. Mal datt Öl ablassen und den Wellendichtring innnen schön einfetten.


    @ michiel: :)) .....kommt natürlich nicht drauf. Ich schrieb, "alles wieder ordentlich verbaut".

    Hallo Kameraden.


    Ich hab an meiner KR 51/2 4-Gang den Mitnehmer des Kickstarterritzels ausgewechselt, da der Mitnehmerbolzen abgeschert war. Wellendichtring und O-Ring habe ich auch gleich erneuert, nun habe ich alles wieder ordentlich verbaut, jedoch schalten sich die Gänge nicht mehr sauber runter, hoch geht astrein, nur beim Runterschalten iss bis/ab dem 2. Gang dann Unwille vorhanden und der Schalthebel geht nicht mehr in die Ausgangsstellung zurück. Das funzte vorher astrein. Insbesondere der erste Gang will nicht reinflutschen, nur mit Rumhuddeln auf´m Schalthebel krieg ich das gebacken. Desweiteren kommt mir es so vor, also ob die Rückstellung des Schalthebenls sehr "labberig" ist, als ob eine Feder erlahmt wäre.


    Kickstarter und Schalthebelei sind natürlich so montiert, das sie sich nicht berühren/aneinanderstossen. Die einzelen Komponenten wurden korrekt wieder eingebaut. Hat einer n´ Tipp, kommt mir nicht damit, dass ich auf der anderen Motorseite mit dem Spezialwerkzeug die Schaltung einstellen muss :rolleyes: die Gänge liessen sich bei laufendem Motor ohne Kupplungsdeckel bei Testlauf mit laufendem Motor (Hinterrad aufgebockt) alle sauber durchschalten. Iss alleswieder zusammengesetzt, inkl. Gehäusedeckel, gehen die Problemen los. Nun seid ihr Spezialisten dran........mir mit Tipps unter die Arme zu greifen.


    Gruss


    Olli

    @ Dummschwätzer,


    Du hast Recht, auch mir unterlaufen Fehler, aber gebe sie zu :D . Es muss "über 60 km/h bbh" heissen. Also fällt dem Polizisten bei Erspähen eines Fahrzeugs mit Versicherungskennzeichen auf BAB oder Kraftfahrstraße zu Recht der Kitt aus der Brille.


    Und ich habe nix anderes geschrieben, als dass Eikekaefer diese Sache mit seinem Rechtsanwalt angehen soll. Auch ich leiste mir eine Vollrechtschutzversicherung und habe seit 25 Jahren einen Rechtsanwalt meines Vetrauens am Ort, für dienstrechtliche Klagen gegen meinen Brötchengeber (es läuft momentan die Dritte) fahre ich sogar 100 km zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht nach Bochum :smokin: weil [mark=red]der sich auskennt [/mark]


    Aber jetzt mal ehrlich, biste Anwalt Tom Pfeifer oder kriegste Provision für Werbung *superbreitgrins*



    Olli

    Hier mal meine polizeiliche Beurteilung der Sachlage nach meinen bisherigen dienstlichen Erlebnissen auf der Strasse und vor Gericht:


    Achtung iss lang!!!!!


    Eikekaefer hat´n Anwalt, das ist soweit ok. Knackpunkt sind die Anschleppkosten, die will ihm die Polizei auf jedem Fall ans Fell flicken, da sie sonst aus dem maroden Polizeihaushalt bezahlt werden müssten. Sollten die Kollegen den Abschleppvorgang in Verbindung mit der Sicherstellung in Auftrag gegeben haben, hat er gute Chancen, diese Kosten mit seinem RA auf die Behörde abzuwälzen, da das Moped nachweislich technisch nicht verändert wurde. Wenn die Polizeibeamten vor Ort lediglich wegen der vermeintlich verbotenen Benutzung der Kraftfahrstraße (dann darf man eine Weiterfahrt nicht erlauben) und der höheren Geschwindigkeit des Mopeds (Gutachterl. Untersuchung wegen Führerscheinvergehens) diese Maßnahme angeordnet haben, wird er die Kosten nicht bezahlen brauchen, das funzt vermutlich aber nur mit seinem Anwalt.


    Wenn der prüfende Polizeibeamte keine qualifizierte gutachterliche Ausbildung mit entsprechendem Abschluss hat, also Dipl.Ing o.ä, hat die Polizeibehörde vor Gericht schlechte Karten, insbesondere hinsichtlich der nicht gerichtsverwertbaren Feststellung der erreichten Höchstgeschwindigkeit. Daher werden in meiner Polizeibehörde nur unabhängige vereidigte Sachverständige für solche Aufgaben herangezogen, das ist also schon sehr bedenklich. Ein Gutachter stellt nämlich neben der Geschwindigkeit auch die erhöhte KW-Zahl in seinen Ausführungen ein, das dürfte bei einem Sachbearbeiter der Polizei wegen fehlender technischer Meßgeräte (Leistungsprüfstand, Bremsenprüfstand usw.) fehlen.


    Das Verfahren wegen §§ 2, 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) wird wegen fehlender Rechtsgrundlage mit Sicherheit ohne Eröffnung eines Strafverfahrens eingestellt, da er im Besitz des FS der Klasse 3 ist. Wenn das FZG ohne eine technische Veränderung schneller als 60 km/h fährt, ist der FZG-Führer dann nicht nach dem StVG zu bestrafen, sondern im Bußgeldverfahren nach §§ 3, 49 StVO (Geschwindigkeitsüberschreitung) Dazu gibt es diverse Kommentare in dicken Verkehrsrechtswälzern.


    Er durfte mit seiner Simme auf der Kraftfahrstraße fahren, das diese nur KFZ vorbehalten ist, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h haben, das kann die Simme vorweisen. Nur ist in Deutschland-West den wenigsten Polizeibeamten bekannt, dass die DDR-Mopeds einen Sonderstatus geniessen, daher fällt dem nicht informierten Polizeibeamten das Essen aus dem Gesicht, wenn er auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn ein Moped mit Versicherungskennzeichen tuckern sieht und greift sofort an. LOGO, gell. Das gab´s noch nie und kann nicht sein. Errare humanum est.


    Nun kann man in diesem geschilderten Einzelfall davon ausgehen, dass die Polizeibehörde hartnäckig versuchen wird, etwas zu finden, damit man nicht auf den Kosten des Abschleppers sitzen bleibt und auch rückwirkend die Anordnung als verhältnismässig und rechtmässig darzustellen. Ein Fehler zugeben, wäre nämlich teuer. (siehe Halleneinsturz Bad Reichenhall, keiner will vorher etwas von dem maroden Zustand der Halle gewusst haben!!!!) Offensichtlich versucht man nun, eine verringerte Bremsleistung und ein vermeintlich lockeres Lenkkopflager als Aufhänger zu benutzen, eine Sicherstellung dennoch als rechtmässig darzustellen, also die Verkehrssicherheit beim fortgesetzten Betrieb durch festgestellten Mängel erheblich beeinträchtig gewesen wäre. Hier ist jedoch zu Bedenken, dass auch Polizeibeamte den Grundsatz der Verhältnismässigkeit der anwandten Mittel zu beachten haben. Da hatten die aber zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht drüber nachgedacht, da in ihren Augen der Sack zu war, nämlich Führerscheinvergehen und Moped frisiert, also rechtlich alles im grünen Bereich. Ansonsten hätten sie als milderes Mittel eine Weiterfahrt untersagen und das Moped bis zur nächsten Ausfahrt/Parkplatz beleiten können/müssen. Es kommt also im evt. Bußgeldverfahren darauf an, wie sich die Polizisten zur Begründung ihrer Abschleppmaßnahme eingelassen haben. (wichtig für den Anwalt)


    Ein polizeilich angeordneter Abschleppvorgang ist gemäss Verwaltungsgerichtsordnung ein Verwaltungsakt. Ist die Rechtsgrundlage für diesen Verwaltungsakt nicht gegeben, so ist die gesamte Maßnahme rechtswidrig, es ist also wichtig, wie man die angeordnete Sicherstellung "zur Kontrollzeit" begründet hat. Haben die Polizeibeamten vor Ort keine Prüfung der Bremsen oder Ähnliches vorgenommen, sondern ohne weitere Prüfungen aufladen lassen, um den Rest der FZG-Untersuchung durch den polizeieigenen "Gutachter" vornehmen zu lassen, kann Eike sich beruhigt zurücklehnen.


    Spielen wir das Ding mal gedanklich weiter. Der Staatsanwalt stellt das Strafverfahren wegen mangelnder Rechtsgrundlage eines Führerscheinverstosses ein. Dann hat er zwei Möglichkeiten. Er klappt die Deckel ganz zu, dann iss die Kiste samt Kosten vom Tisch, oder gibt die Sache an die örtliche Bußgeldstelle ab, da ja angeblich noch mangelhafte Bremsen und ein lockeres Lenkkopflager als Bußgeldtatbestand übrigblieben. Hier liegt es an der Pfiffigkeit des Anwaltes, auch diese Feststellungen niederzumachen, da es zweifelhaft ist, ob die vorgefunden Mängel wirklich so erheblich waren. Es sieht ja offensichtlich danach aus, dass man unbedingt noch etwas finden musste, da man mit dem Führerscheinvergehen hinten runtergefallen war. Hat sich die gesamte Sicherstellung/Abschleppvorgang auf diesen Vorwurf begründet und diese Rechtsgrundlage erweist sich im Nachhinein als nicht vorhanden, ist der gesamte Verwaltungsakt rechtswidrig.


    Dann stände es Eike frei, Nutzungsausfallkosten pp. bei der anordnenden Polizeibehörde einzuklagen. Eines steht fest. Der kostenintensivste Faktor in der ganze Sache wird der Abschleppwagen werden, bei uns so rund 250 Euro!!!!! Mit der Knolle wegen mangelhafter Bremsen, wenn´s denn nicht abzuschmettern ist, kostet bei der Bußgeldstelle nur einen Bruchteil davon. Das Einzige, was mir etwas Sorgen machen würde, ist die erreichte Geschwindigkeit. Die Feststellung des Polizeisachbearbeiters zählt vor Gericht nichts. Sind die so clever und schalten dann doch noch einen Gutachter ein, der mittels geeichter Meßgeräte feststellt, dass die Simme locker 70 km/h fährt, dann hätte der FZG-Halter in seiner Verantwortlichkeit dafür Sorge tragen müssen, das FZG so herrichten zu lassen, dass es nicht schneller fährt, als in der ABE angegeben. Einzig dieser "bewiesene" Umstand könnte den Verdacht auf technische Veränderung am Moped begründen und dann wird wohl ein Rechtsstreit um Bezahlung der Abschleppkosten im Raum stehen. Dazu fehlen mir aber jegliche vergleicbare Verfahren, aus denen ich hier mit bereits Erlebtem beraten könnte. Eikekaefer kann sich diesen langen Sermon ja mla kopieren und zum Anwalt mitnehmen, vielleicht hilft es bei der Planung der juristischen Vorgehensweise im laufenden Verfahren.


    Ich weiss, dass es eine trockene Materie ist, aber vielleicht hilft es dem einen oder anderen bei einer Begegnung mit unserer Truppe etwas weiter. Und denkt dran, bei allem Frust auf die Grün-weisse Trachtengruppe...wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es wieder hinaus. In einem sachlichen Gespräch während der Kontrolle kann man bereits viele Dinge ausräumen.


    Gruß


    Olli


    -der Bulle

    Dieses Statement ist wohl richtig, es hilft dem jeweiligen Betroffenen, so "ungefähr" seine Lage einzuschätzen. Aber wie Prof schon schrieb, die Einschätzung eines Polizeibeamten oder RA zu einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit muss nicht unbedingt mit der Rechtsauffassung des verhandelnden Vorsitzenden vom zuständigen Gericht entsprechen.


    Olli

    Zitat


    Original von kr51:
    "Bullen" haben wir also im Nest
    ein Rechtsverdreher wäre vielleicht auch nicht schlecht
    oder doch ein Richter aus Karlsruhe


    Was nützt Dir ein Polizeibeamter oder ein Rechtsanwalt im Board. Vor Gericht auf auf hohe See bist Du in Gottes Hand, Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe. Ich blicke auf Jahrzehnte meiner Zeit als Zeuge vor Gericht zurück und bin oft nur noch kopfschüttelnd aus dem Saal gegangen. Da wurden teiweise bei erheblichen Straftaten (Gewaltdelikte) laue Urteile gefällt und drei Tage später grinste Dich der Drecksack und Stammkunde auf der Straße frech an, weil er wieder mal nur Bewährung bekommen hatte.............


    Nur der Verkehrsteilnehmer, der wird fast immer bis zum bitteren Ende abgenudelt!


    Olli.

    Danke für den Tip, Oliver. Werde dort gleich mal stöbern.


    Ich bin ansonsten mit Norbert Taubert seeeeehr zufrieden und war mit meiner Honda auch schon bei ihm in Korbach. Nur hat der leider die Knieschutzdecken nicht in seinem Programm. Ansonsten, heute habe ich heute das Mitnehmerrad für die Kickstarterwelle bestellt. Leider ist da der Bolzen abgerissen. Kaum auf´s Bestellknöppken gedrückt und schon rief Norbert auf ein Pläuschchen und technischen Reparatursupport an.


    Der Mann ist echt klasse, schade, dass er einen Gehirntumor hat, hoffentlich kriegen die den wieder richtig gesund. Morgen muss er wieder nach Kassel zur Chemo. Das ist einer von der guten Sorte.


    Gruß ins Paderborner Land.


    Olli

    Na Friesenjung, datt iss ne passende Einstellung. Ich fahre eigentlich ne dicke Honda Pan European und hab mir nur für den Winter ne Schwalbe zugelegt, die kann man wenigstens noch festhalten, wenn sie seitlich über einen gewissen Winkel gekippt ist, zum Beispiel "Rutschen bei Glätte!"


    Ich hab für meine Zicke 325 Kracher bezahlt und sie in Darlingerode im Harz abgeholt, also ca. 60 Euro Spritkosten. Ne KR 51/2 51/E mit 4-Gangmotor und 11.000km auf´m Zähler und in einem akzeptablen Pflegezustand. Dann hab ich insgesamt noch ca. 200 Euro und einige Bastelstunden reingesteckt (Neulack, alle Bowdenzüge erneuert, neuer Auspuff, Zündspule, Kerzen, Kerzenstecker, Kontakte, Blinker, Rücklicht,Sitzbezug, Topcasehalter mit 45-l Topcase, Knieschutzdecke, Schrauberbuch). Einiges davon war nicht unbedingt unbedingt nötig, aber ich hatte keinen Bock, wegen irgendwelcher Kleinigkeiten in der Prärie liegenzubleiben, also reichlich Teile auf den neuesten Stand gebracht. Im Moment iss zwar der Kickstarter-Mitnehmer Fratze, aber das Möppi lief bisher wie ne Eins und ich hab schon mit Meister taubert telefoniert, das Ersatzteil für schlappe 9,40 Euro liegt am Samstag bei mir vor der Haustüre!!!!! Ich brauche auch bei tiefsten Temperaturen keinen Choke, 1/4 Gas mit einem Kick und die Kiste läuft, watt will der Mensch mehr.


    Unterm Strich kriege ich für vergleichbares Geld keinen Winter-Plastikbomber aus dem Rollersegment mit Versicherungskennzeichen, oder eine solch verhuddelte Kiste, dass sich das nicht mehr rechnet. Die Ersatzteilpreise in den diversen Onlineshops für die Simme sind auch schwer in Ordnung, wer meckert sollte sich mal bei Aprilia oder Piaggio umhören udn die Wartezeiten auf die Teilelieferung bedenken. In meinen Augen haste alles richtig gemacht und wirst bei ensprechender Pflege und Wartung lange Spaß an Deinem Moped haben.


    Einfache verständliche Technik ohne viel Schnick-Schnack, bei gewissenhafter Vorgehensweise leichtes Reparieren, ein zuverlässiges Moped im Stall und ein gutes Forum, wenn man dann doch nicht mehr weiterweiss ;).


    Gruß ins neue Jahr


    Olli/Lippstadt

    An meiner KR51/2 ist von der Kickstarter-Mitnehmereinheit der Mitnehmerzapfen abgerissen. Bei der Demontage kamen mir so einige Teilchen entgegengeflogen, das ist auch kein Problem, wie´s wieder ineinander gehört, konnte ich mit dem Schwalbe-Handbuch schon zurechtfrickeln. Das Ersatzteil inkl. Dichtringen und O-Ringen ist bei Taubert bestellt.


    Nun zu meiner Frage. Kommt die Distanzhülse zur Befestigung des Zugfederhebels am Rasthebel (Schaltung) zuerst auf den Gewindebolzen, oder wird erst die Hebelei aufgeschoben und dann die Hülse aufgesetzt...??? (Motor M531/541) Die Zeichnungen in meinem Buch lassen das nicht sonderlich gut erkennen.


    Gruß


    Olli/Lippstadt