Beiträge von Larsson11

    Das 1:10-Modell von Schuco kann ich nur empfehlen. Gibt´s zwar nur in einer Farbe, aber ist super detailgetreu, selbst der Schriftzug vorne, etc. ist 1a, es gibt ein aufgemaltes Sitzbankschloss mit schwarzer Gummiumrandung, Benzinhahn, der Motordeckel ist abnehmbar, im Motor kann man sogar die Vergaserflanschdichtungen sehen und die Fedeung funktioniert.


    Bin echt begeistert! Übrigens habe ich bei ih-bay 15 € gespart, im Vergleich zum örtlichen Modellbauhändler.


    MfG


    Larsson

    Ich bekomen den Hycomaten zwar an, aber er läuft nicht stabil, nimmt unwillig Gas an, überhitzt und springt dann nicht mehr an. Kerze getauscht, richtigen Vergaser angebaut, hat alles nix gebracht. Sprit und Zündfunke sind da. Wenn sie läuft, funktioniert auch die gesamte restliche Elekrtrik. So ein langwieriges problem hatte ich bei meinen Emmen, Sachwalben und S 51 noch nicht.

    Zitat von Dummschwaetzer

    Übrigens bin ich mir sicher, daß der Staatsanwalt wenig auf das dumme Geschwätz des Leiters der Fahrerlaubnisbehörde gegeben hätte, sondern die einschlägigen Rechtsvorschriften richtig angewandt und das Ermittlungsverfahren alsbald ohnehin eingestellt hätte.


    Diese Hoffnung kann ich aus bitterer, täglicher Erfahrung nicht teilen. Da wird erst geschossen und dann gefragt.


    Ein Beispiel: Gegen einen meiner Mandanten ist mal wegen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Er hatte einen Verkehrsunfall verursacht und eine Person war verletzt worden.


    Ich habe die Staatsanwaltschaft dann mal kurz darauf hingewiesen, dass mein Mandant selbst die einzige verletzte Person war, wie man der Akte entnehmen konnte....

    Du hast einen Werkvertrag geschlossen. Du musst der Werkstatt den Schaden melden und ihr Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Am besten schriftlich und mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung, falls nicht innerhalb der Frist reagiert wird (2 Wochen oder so).



    Wenn dann nichts passiert, oder die weiterne Mist bauen, kannste selbst tätig werden und denen Aufwendungsersatz in Rechnung stellen. Den musst du dann notfalls aber trotzdem einklagen...

    thesoph: hast natürlich recht. Ich will hier auch nicht verharmlosen, aber ich hatte mir die ABE schon etwas spektakulärer bzw. ausführlicher vorgestellt, nach dem , was ich da alles angeben musste...dachte, das wird übernommen...naja, wer´s hat, sollte es mitnehmen! :D


    ...und Vorbesitzer kann man da nicht eintragen. Ist doch kein Kraftfahrzeug-Brief (und wen interessiert´s und warum?).

    Na herzlichen Glückwunsch,


    ich fahre seit 10 jahren Schwalbe in HH und bin noch nie kontrolliert worden (außer mit meiner Emme, aber die hat 100 dB eingetragen :D )


    Aber zur Sache: Der hat doch nur so lange geguckt, weil er noch nie so etwas gesehen hat. Auf meiner neuen ABE vom K-BA ist auch keine Unterschrift oder Stempel. Da steht noch nicht einmal mein Name oder die Fahrgestellnummer. Ist halt ne allgemeine ABE. Aber das muss reichen. Die zerfeldderten Papiere aus der Täterä sind ja nun auch nicht gerade fälschungsicher bzw. aussagekräftig. Was ich da schon an Durchstreichungen etc. gesehen habe...
    Letztlich relevant für unsere Fahrzeuge sind doch sowieso die Anlagen zum Einigungsvertrag (wg. technischer Beschaffenheit, etc.) und, dass die Mühle nicht irgendwo als gesteohlen gemeldet ist).


    Man sutsche!


    Larsson