Blinker SR50

  • Kann es sein, daß auf den eckigen Blinkern vom SR50 auf allen Blinkergläsern, auch den beiden vorderen "Hinten" steht?
    Ist das so richtig?
    Wenn "ja", warum?

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Wie ich gerade gesehen habe, fehlen mir dann anscheinend nicht nur die Kappen für vorne, sondern auch ein komplettes Innenleben, welches nicht nur aus Korrosion besteht.... also neu kaufen.... :(
    Bei den neuen in den Shops sind die für vorne UND hinten, d.h. es gibt nur einen universellen. Oder ist das eigentlich egal??

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Eigentlich ist das nicht egal... In den Shops wirst du meist nur Nachbau-Blinker finden ohne Prüfzeichen. Da verweise ich mal stumpf auf sämtliche Diskussionen über die Schwalbe-Blinker. Das ist nämlich die gleiche Problematik.


    Das Innenleben und die schwarze Kappe sind aber bei den vorderen und hinteren Blinkern identisch. Die beste Lösung wäre es auf Dauer, sich einen Nachbau-Blinker zu kaufen und dann die Blinkerkappe gegen eine mit Prüfzeichen zu tauschen.


    Ein kleiner Tipp noch: Schau auch mal nach MZ Blinkern... Die eckigen wurden nicht nur an den Simsons, sondern auch an einigen MZ Modellen aus der gleichen Bauzeit verbaut.

  • Die Problematik ist mir durchaus bekannt.... :(
    One fits all, aber eben auch ohne Prüfzeichen und somit eigentlich ohne Straßenzulassung.


    Bei meinen anderen Simmen bin ich bisher auch nach Absatz zwei verfahren, also werde ich das wohl wieder tun (müssen).


    Könntest du vielleicht mal nachsehen, was an den vorderen anders ist, als an den hinteren, außer der Aufschrift?
    Zur Not kommen dann eben erst mal vorne auch hintere Kappen drauf, besser mit Prüfzeichen an der "falschen" Stelle, als ganz ohne. Ist zwar nicht ideal, aber wenigstens eine Übergangslösung und wohl auch das kleinere Übel.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • So gerade die beiden Blinkerkappen nebeneinander gehalten. Sie unterscheiden sich lediglich in der Beschriftung. Neben der vorn/hinten Beschriftung steht noch eine unterschiedliche Teilenummer und Prüfnummer drauf. Ansonsten sehen die identisch aus.

  • Danke! :)


    Das dachte ich mir irgendwie schon. D.h. aber auch, daß die hinteren Kappen auch vorne funktionieren und nur der Originalitätsfetisch das irgendwann bei Gelegenheit beheben wird.


    Habe ich das noch richtig in Erinnerung, daß die eckigen Blinker auf die "dicken" Halter gehören und die runden auf die "dünnen" ?

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  • unterschiedliche Teilenummer und Prüfnummer


    Gehe ich recht in der Annahme, dass die Prüfnummern jeweils für vorne und hinten sind? Ansonsten ist ja auch die Beschriftung mit vorne/hinten sinnlos.


    Wenn die "hinten"-Gläser laut den Nummern nur für hinten zugelassen sind, dann haben sie eben (genau wie Nachbaublinkergläser) keine Zulassung für vorne, auch wenn sie einwandfrei funktionieren. Insofern wird nicht nur der Originalitätsfetischist sondern auch der Legalitätsfetischist die richtigen Gläser draufmachen.

  • @phklein
    Ist ja alles kein Problem, bestell mir doch einfach ein Paar neue original DDR für vorne mit, wenn du wieder Teile bestellst. Nicht, daß ich in meinem Keller noch verhaftet werde, weil dort ein SR50 steht, der vorne die falschen Kappen drauf hat.
    Wenn du jetzt verstanden hast, wie ich das jetzt meine, dann werde ich verstehen, wie du deinen Post gemeint hast und wir können alle wieder ruhig schlafen.
    @all
    Die Problematik der Prüfzeichen ist natürlich klar, Nachbauten sind nicht wirklich zugelassen und falsch montierte Teile (vorne statt hinten in diesem Fall) gehören nicht in den Straßenverkehr.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Danke, soeben angefragt, wie die Teile genau beschaffen sind und demnach auch, ob es die richtigen sind.


    Bleiben noch die Gehäuse, bzw deren Innenleben... mal sehen.... vielleicht doch 4x Nachbau? ....

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • naja... ich habe auch nur die erste ebay seite geschaut. mit etwas glück bekommst du die blinker auch komplett. oder du fragst den händler gleich mal ob er auch den "rest" des blinkers hat und lässt dir ein direkt-angebot machen für 4x innenleben + 2x scheiben für vorn. wenn das dann noch ausserhalb von ebay bleibt wirds sogar noch günstiger.

  • ich würde mal nachfragen. wenn er scheiben einzeln hat, hat er evtl auch den rest einzeln liegen.


    ansonsten sollte da auch der nachbau ausreichen... ist dann nur noch ne frage des preises.

  • So, die Blinkerkappen sind da.
    Auf Nachfrage vorher habe ich keine Antwort erhalten.
    Auf dem Bild sind welche mit Aufschrift, nur leider nicht lesbar.
    Erhalten habe ich MZA Nachbauten ohne Aufschrift also folglich auch egal wo sie montiert werden und das "vorn" in derBeschreibung ist unnötig bis verwirrend, ohne Prüfzeichen.....
    Mal sehen, wie sie sich dazu äußern.

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  • ohne Prüfzeichen..... Mal sehen, wie sie sich dazu äußern.


    Wenn das Foto Originalblinker zeigt und er Nachbauten liefert würde ich mal die Nachlieferung originaler Blinker verlangen. Produktfotos sind nämlich auch verbindlich, BGH-Urteil vom 12. Januar 2011 Az. VIII ZR 346/09, da war auf den Fotos vom PKW eine Standheizung zu sehen, die in der Beschreibung nicht erwähnt wurde, wegen des Fotos aber als mitverkauft galt.


    Und dass das Verschweigen wesentlicher Merkmale (nicht zugelassen im Bereich der StVZO) wettbewerbswidrig nach § 5a UWG ist, könnte man ihm auch an den Kopf knallen, wenn man streiten will.

  • Hochinteressant. Danke!!
    Bis jetzt hat sich noch nichts getan.
    Lieferzeit übrigens: Samstag gekauft und gleich per PayPal bezahlt, Freitag darauf per DHL angekommen.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

    Einmal editiert, zuletzt von H.J. ()

  • Wenn er Händler ist, hast du ohnehin 2 Wochen Rückgaberecht.


    Das stimmt, aber wenn der Händler eine 40-€-Klausel wirksam vereinbart hat (in Widerrufsbelehrung und zusätzlich gesondert in AGB) und die Blinker nicht mehr als 40 € kosten (den Rest der Voraussetzungen spare ich mir mal) dann muss der Verbraucher die Rücksendekosten tragen. Wenn die Blinker so viel kosten wie das Paket lohnt es sich also nicht zu widerrufen.


    Bei Gewährleistung muss aber der Händler alle (Versand-)Kosten tragen.

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