Moin, meine zweite Frage zu meinem Hänger (für meine S51):
Habe bei mir eine VAPE verbaut und wollte ganz gern den Hänger entsprechend auf 12V umrüsten. Nun wollte Ich aber ungern die originalen Lampen hinten verwenden, sondern mir bei Louis oder Polo andere Rücklichter und Blinker kaufen...
Kann man das, rechtlich gesehen, so machen oder muss Ich das Teil beim TÜV vorführen???
Anhänger mit 12V und anderen Leuchtmitteln, zulässig???
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Die Lampen brauchen eine E-Zulassung, dann sollte das gehen.
MfG
Tobias
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Nagut, das sollte das geringste Problem sein...
Ansonsten gibt es kein Problem???
Auch nicht, wenn Ich eine ABE für den Hänger hätte???
Ist das egal??? -
Wenn du geprüfte Leuchten zweckrichtig verwendest, zum Beispiel ein Mopedrücklicht gegen ein Mopedrücklicht austauschst, dann geht das so in Ordnung. Du musst nur die Anbauvorschriften beachten. Auch das fällt leicht, wenn man das neue dort hinschraubt, wo das alte war.
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Nagut, dann sollte es ja keine Probleme geben...
Danke für die Antworten!!! -
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Die Standard DDR Mopedanhängerleuchten wurden auch an die PKW Anhänger gebaut und sind somit für 12V geeignet.
Man sollte halt geprüfte 12Vleuchtmittel einsetzen -
Ja, die Lampenfassungen an den Simsonmodellen (die ja auch am Anhänger waren), sind auch für die Umrüstung auf 12V Leuchtmittel geeignet
Allerdings möchte Ich an meinem Hänger nicht unbedingt die originalen Lampen verbauen
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