Hallo,
selbst wenn die Versicherung die Belgischen Papiere akzeptiert, für Deutschland werden schon eine deutsche Datenbestätigung (also ABE) gebraucht.
Wenn es ein deutsches Modell ist, eine ABE vom KBA, sonst zur 21er Abnahme.
MfG
Tobias
Hallo,
selbst wenn die Versicherung die Belgischen Papiere akzeptiert, für Deutschland werden schon eine deutsche Datenbestätigung (also ABE) gebraucht.
Wenn es ein deutsches Modell ist, eine ABE vom KBA, sonst zur 21er Abnahme.
MfG
Tobias
Simsonmatze hast du das Zimmer spontan gekriegt oder schon länger reserviert? Hatte eigtl vernommen das schon alles weg war .. oder war ich da fehl informiert?
Das ist nicht Simsonmatze, das ist MATZE aus Göttingen, aka Gonzzo...
Alles anzeigenIch wollte ja ne Plakette haben und keine lange Mängelliste
Hab schon nen HU-Termin am Dienstag .. aber ob ich den noch halten kann ist unklar gerade. Na Mal sehen. Letztes Jahr gings ja auch
Hat eigtl irgendwer nochmal was vom Harzer gehört?
Grüße,
ICKE, der "seine" Flagge vermisst
- Rossi Do-Mo Hotelzimmer
- Rossinchen Fr-Mo Hotelzimmer
- Klopper Do-Mo im Bulli
- QuacksderÄltere Sonntags Tagesgast
- ICKEvK Fr-Mo scheinbar im Zelt
- Viola Fr-Mo (?) zu "fünft"
- Harle von(?)-So im Zelt
- Bär Fr-So im Zelt
- Matze Fr-So im Zelt (?)
- harry Fr-So im Caddy
Na, so schlimm bin ich auch nicht....
Holz ist angefragt, dürfte aber wohl nicht sooo das Ding sein.
Die Flagge ist hier genau wie die Polster für die Sitzbank. Kommen Freitag im Twingo mit.
MfG
Tobias
Geilo
Ma sehen ob ich kommenden Dienstag ne frische hu für die transe kriege .. is der letzte offene Meilenstein.
Ich bin noch von Montag bis Mittwoch in Alfeld am Arbeiten...
Ich meine, im gegenwärtigen Zustand würdest dafür mit etwas Glück vielleicht so etwa 600-700 €uro bekommen.
Schwierig einzuschätzen, wenn das ein originaler Neckermann Spatz ist, ist der für Sammler und Originalfetischisten Interessant.
Das blöde ist, dass der nur 40 läuft offiziel, weil ja für den Westen gebaut und der hat offiziell auch eine West-ABE, die es nicht beim KBA geben dürfte. Sind die weg, braucht es eine 21er, was eigentlich kein Thema ist. Deswegen mit der originalen NEckermann-ABE ist das Ding wesentlich mehr wert also Ohne...
MfG
Tobias
jaja, der gute Tassilo,
der löst seit Jahr(zenten) sein Geschäft auf, mit immer einer neuen Geschäftsführerin...
Ich hab den noch vor Augen in seinem Blumen-LKW auf diversen Treffen mit seinen Blechschildern und Hosenträgern und Zigarre..
MfG
Tobias
Das ist ein Ahead-Vorbau aus dem Fahrradsektor. Die Frage ist lediglich, wie man das legal auf die Straße kriegt. Stabil ist das, aber Downhiller müssen halt nicht zum TÜV. Somit gibt es für die Teile keine Gutachten.
Wenn nix für die Festigkeit vorliegt ist der Drops gelutscht, da wird kein Sachverständiger seinen Kopf für hinhalten, wenn da doch ein Unfall passiert.
Es gibt dieses Klemmstück - da gehören noch Lenkerauflagen (obere und untere) wie beim S51 dazu.
Und natürlich noch eine Lenkerstange nach deinem Gusto.
Das ist dann nach Abnahme auch legal... Klemmstück Lenker ø22mm, schwarz - für Simson Vogelserie von AKF | AKF Shop (akf-shop.de)
selbst das ist schwierig, wir haben zu dem Teil kein Schriftstück. Lenkung ist immer kritisch ohne irgendwelche Nachweis, auch mit einer Einzelabnahme nicht.
Steht ja auch dick und Fett drunter:
Bei der Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges! Eventuell kann eine Einzelabnahme die Eintragung in die Fahrzeugpapiere bewirken.
Ist ein Ahead Vorbau aus dem Fahrradbereich!
Für Fahrräder mit ca 15kg Gewicht.
Aber .....
Dann ist das Thema durch und wird so nix...
Hi,
für den Lenker und die Halterung braucht es ein Gutachten, wenn sowas vorliegt kann man das ggf legalisieren.
MfG
Tobias
Hi,
ob die aktuellen Zulassungsvorschriften eingehalten werden müssen, ist nicht 100% klar. Das regelt das SVA.
Auch hier gilt §59 STVZO, insbesondere Absatz 2 und 3:
ZitatAlles anzeigen(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1.die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
In der Regel erteilt das Amt eine Einschlaggenehmigung und der Sachverständige schlägt dann die Nummer neu ein. Was für eine Nummer da dann reinkommt, entscheidet das Amt. Oft wollen die aber das der Sachverständige eine aus seinem System nimmt und die da reinschlägt.
MfG
Tobias
Wenn er am M500 in der S51 zugelassen werden kann ... denk mal nach.
Man könnte das mit einer Einzelabnahme nach §19.2 legalisieren, aber erstmal gibt die Unterlage (die eh eine 19.2 erfordert) das so nicht her...
Im Grunde bescheinigt die Unterlage von Bing nur, dass der Vergaser die zum 1.1.89? eingeführte Abgasvorschrift ECE 40 eingehalten wird.
Die Schwalbe ist aber davor, daher könnte man mit einer Geschwindigkeitsmessung ggf Geräuschmessung das Ding auch so eintragen. Leistungstechnisch ändert sich ja am Motor nix, der Durchmesser ist ja sogar bischen kleiner. Dafür braucht man aber Fachwissen und muss sich mit Simson auskennen, sonst wird jeder Sachverständige das verständlicherweise ablehnen.
Aber richtig ist, dass erstmal (S51 und Schwalbe) die BE erloschen ist und da ohne Eintragung nix geht.
MfG
Tobias
Fahre einen HP500, ebenfalls ohne Stützrad. Ist beim TÜV bisher nicht bemängelt worden.
Ein Abreißseil brauchen meines Wissens nur gebremste Anhänger.
Stützeinrichtung ist erst über 50kg Stützlast erforderlich, siehe §44 (2):
Zitat(2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt.
Abreißseil natürlich auch nicht, da keine Bremse.
MfG
Tobias
oh.. nö...
Das kann doch nicht war sein....
MfG
Tobias
Wie meine Vorredner beschreiben, ist die eigentliche FIN im Rahmen eingeschlagen.
Bei meinem Hänger ist es auf der Strebe, die das linke Schutzblech vorne mit dem Hauptgestell verbindet.Bei Mopedanhängern MKH/M1-3 fängt diese Prägung mit den Buchstaben "MO" (= Moped) an.
Genau genommen ist die FIN vorne rechts (59STVZO) auf der Querstrebe. Die beginnt für einen Fahrradanhänger mit F und einem Mopedanhänger mit M.
Was für eine Beleuchtung ist denn verbaut? Was für ein Zugstück vorne an der Deichsel?
MfG
Tobias
Hi,
das ist ein heisses Thema. Schlüsseln wir das mal ein bischen auf.
Die Betriebserlaubnis ist erloschen, das ist klar.
Das ist schon mal eine Ordnungswiedrigkeit nach 69a StVZO:
Da greift dann die Bußgeldkatalogverordnung
Nr. 175 Bkat:
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
70€+ (Verwaltungsgebühren ~28,50€)
Gleichzeitig gilt Anlage 13 FeV:
1 Punkt.
Kommen wir zu den Straftaten:
§21(1) STVG:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist,
Auch hier gilt Anlage 13FeV:
2 Punkte wegen Straftat.
Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz §6:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Anlage 13 FeV:
kein (weiterer) Punkt.
Das ist so das maximale was so die Gesetzeslage ohne Unfall hergibt.
Führerschein:
Was für ein Lappen liegt denn vor? AM? Mofalappen?
AM und Mofa haben keine Probezeit, allerdings bekommt von dem Vorfall natürlich auch die Fahrleraubnisbehörde Nachricht. Das heisst im Umkehrschluss es kann passieren dass es einen Entzug gibt und eine Sperrfrist für die Erteilung von weiteren Lappen.
Bei Straftaten wird in der Regel die Owi nicht weiterverfolgt (§21 Ordnungswiedrigkeitsgesetz).
Wurde der Lappen vor Ort direkt eingezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt bzw. sichergestellt?
Wenn ja, wird das noch einem Sachverständigen vorgestellt, der schreibt ein lustiges Gutachten und die Betriebserlaubnis wird in der Regel eingezogen und muss neu beantragt werden. In der Regel eine §21er Abnahme.
Da kommen dann auch noch Kosten auf einen zu, für Sachverständige arbeitet nicht für lau.
Was nun bleibt ist abzuwarten was da an Post von der Staatsanwaltschaft kommt, ob es da ein Strafbefehl gibt (und welche § da drin stehen), das ganze wegen Geringfügigkeit (mit Auflagen) eingestellt wird und ob die Owi nach der Einstellung verfolgt wird.
Ich würde damit schnellstens zum Anwalt, dann geht das meiste recht glimpflich aus beim ersten mal. Meist mit einen Dudu und Einstellung des Verfahrens und Sozialstunden.
MfG
Tobias, der kein Anwalt ist und das keine Rechtsberatung ist.
Hi,
das ist ja nur die Deckelbefestigung.
Da würde ich schon Alugußschweißen absehen. Die Gefahr, dass das schief geht wäre mir zu hoch. Außerdem muss man da jemanden finden, der sowas kann.
ICH würde da mit Kaltmetall das kleben und ein neues Gewinde dann reinschneiden und fertig.
MfG
Tobias
Hi,
das Nachbauzahnrad ist schon mal das billige von FEZ. Kauf mal eins von MZA ob das besser ist...
MfG
Tobias