Beiträge von Rossi

    Ich meine, im gegenwärtigen Zustand würdest dafür mit etwas Glück vielleicht so etwa 600-700 €uro bekommen.

    Schwierig einzuschätzen, wenn das ein originaler Neckermann Spatz ist, ist der für Sammler und Originalfetischisten Interessant.


    Das blöde ist, dass der nur 40 läuft offiziel, weil ja für den Westen gebaut und der hat offiziell auch eine West-ABE, die es nicht beim KBA geben dürfte. Sind die weg, braucht es eine 21er, was eigentlich kein Thema ist. Deswegen mit der originalen NEckermann-ABE ist das Ding wesentlich mehr wert also Ohne...


    MfG


    Tobias

    jaja, der gute Tassilo,


    der löst seit Jahr(zenten) sein Geschäft auf, mit immer einer neuen Geschäftsführerin...


    Ich hab den noch vor Augen in seinem Blumen-LKW auf diversen Treffen mit seinen Blechschildern und Hosenträgern und Zigarre..


    MfG


    Tobias

    Das ist ein Ahead-Vorbau aus dem Fahrradsektor. Die Frage ist lediglich, wie man das legal auf die Straße kriegt. Stabil ist das, aber Downhiller müssen halt nicht zum TÜV. Somit gibt es für die Teile keine Gutachten.

    Wenn nix für die Festigkeit vorliegt ist der Drops gelutscht, da wird kein Sachverständiger seinen Kopf für hinhalten, wenn da doch ein Unfall passiert.

    Es gibt dieses Klemmstück - da gehören noch Lenkerauflagen (obere und untere) wie beim S51 dazu.

    Und natürlich noch eine Lenkerstange nach deinem Gusto.

    Das ist dann nach Abnahme auch legal... Klemmstück Lenker ø22mm, schwarz - für Simson Vogelserie von AKF | AKF Shop (akf-shop.de)

    selbst das ist schwierig, wir haben zu dem Teil kein Schriftstück. Lenkung ist immer kritisch ohne irgendwelche Nachweis, auch mit einer Einzelabnahme nicht.


    Steht ja auch dick und Fett drunter:


    Bei der Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges! Eventuell kann eine Einzelabnahme die Eintragung in die Fahrzeugpapiere bewirken.

    Hi,


    ob die aktuellen Zulassungsvorschriften eingehalten werden müssen, ist nicht 100% klar. Das regelt das SVA.


    Auch hier gilt §59 STVZO, insbesondere Absatz 2 und 3:



    In der Regel erteilt das Amt eine Einschlaggenehmigung und der Sachverständige schlägt dann die Nummer neu ein. Was für eine Nummer da dann reinkommt, entscheidet das Amt. Oft wollen die aber das der Sachverständige eine aus seinem System nimmt und die da reinschlägt.



    MfG


    Tobias

    Wenn er am M500 in der S51 zugelassen werden kann ... denk mal nach. ;)

    Man könnte das mit einer Einzelabnahme nach §19.2 legalisieren, aber erstmal gibt die Unterlage (die eh eine 19.2 erfordert) das so nicht her...


    Im Grunde bescheinigt die Unterlage von Bing nur, dass der Vergaser die zum 1.1.89? eingeführte Abgasvorschrift ECE 40 eingehalten wird.


    Die Schwalbe ist aber davor, daher könnte man mit einer Geschwindigkeitsmessung ggf Geräuschmessung das Ding auch so eintragen. Leistungstechnisch ändert sich ja am Motor nix, der Durchmesser ist ja sogar bischen kleiner. Dafür braucht man aber Fachwissen und muss sich mit Simson auskennen, sonst wird jeder Sachverständige das verständlicherweise ablehnen.

    Aber richtig ist, dass erstmal (S51 und Schwalbe) die BE erloschen ist und da ohne Eintragung nix geht.


    MfG


    Tobias

    Fahre einen HP500, ebenfalls ohne Stützrad. Ist beim TÜV bisher nicht bemängelt worden.


    Ein Abreißseil brauchen meines Wissens nur gebremste Anhänger.

    Stützeinrichtung ist erst über 50kg Stützlast erforderlich, siehe §44 (2):

    Zitat

    (2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt.


    Abreißseil natürlich auch nicht, da keine Bremse.


    MfG


    Tobias

    Wie meine Vorredner beschreiben, ist die eigentliche FIN im Rahmen eingeschlagen.
    Bei meinem Hänger ist es auf der Strebe, die das linke Schutzblech vorne mit dem Hauptgestell verbindet.

    Bei Mopedanhängern MKH/M1-3 fängt diese Prägung mit den Buchstaben "MO" (= Moped) an.

    Genau genommen ist die FIN vorne rechts (59STVZO) auf der Querstrebe. Die beginnt für einen Fahrradanhänger mit F und einem Mopedanhänger mit M.


    Was für eine Beleuchtung ist denn verbaut? Was für ein Zugstück vorne an der Deichsel?


    MfG


    Tobias

    Hi,


    das ist ein heisses Thema. Schlüsseln wir das mal ein bischen auf.


    Die Betriebserlaubnis ist erloschen, das ist klar.


    Das ist schon mal eine Ordnungswiedrigkeit nach 69a StVZO:


    Da greift dann die Bußgeldkatalogverordnung


    Nr. 175 Bkat:


    Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt


    70€+ (Verwaltungsgebühren ~28,50€)


    Gleichzeitig gilt Anlage 13 FeV:


    1 Punkt.


    Kommen wir zu den Straftaten:


    §21(1) STVG:


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist,



    Auch hier gilt Anlage 13FeV:


    2 Punkte wegen Straftat.


    Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz §6:


    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Anlage 13 FeV:


    kein (weiterer) Punkt.


    Das ist so das maximale was so die Gesetzeslage ohne Unfall hergibt.


    Führerschein:

    Was für ein Lappen liegt denn vor? AM? Mofalappen?


    AM und Mofa haben keine Probezeit, allerdings bekommt von dem Vorfall natürlich auch die Fahrleraubnisbehörde Nachricht. Das heisst im Umkehrschluss es kann passieren dass es einen Entzug gibt und eine Sperrfrist für die Erteilung von weiteren Lappen.


    Bei Straftaten wird in der Regel die Owi nicht weiterverfolgt (§21 Ordnungswiedrigkeitsgesetz).


    Wurde der Lappen vor Ort direkt eingezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt bzw. sichergestellt?


    Wenn ja, wird das noch einem Sachverständigen vorgestellt, der schreibt ein lustiges Gutachten und die Betriebserlaubnis wird in der Regel eingezogen und muss neu beantragt werden. In der Regel eine §21er Abnahme.

    Da kommen dann auch noch Kosten auf einen zu, für Sachverständige arbeitet nicht für lau.


    Was nun bleibt ist abzuwarten was da an Post von der Staatsanwaltschaft kommt, ob es da ein Strafbefehl gibt (und welche § da drin stehen), das ganze wegen Geringfügigkeit (mit Auflagen) eingestellt wird und ob die Owi nach der Einstellung verfolgt wird.


    Ich würde damit schnellstens zum Anwalt, dann geht das meiste recht glimpflich aus beim ersten mal. Meist mit einen Dudu und Einstellung des Verfahrens und Sozialstunden.


    MfG


    Tobias, der kein Anwalt ist und das keine Rechtsberatung ist.

    Hi,


    das ist ja nur die Deckelbefestigung.


    Da würde ich schon Alugußschweißen absehen. Die Gefahr, dass das schief geht wäre mir zu hoch. Außerdem muss man da jemanden finden, der sowas kann.


    ICH würde da mit Kaltmetall das kleben und ein neues Gewinde dann reinschneiden und fertig.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    leg das Ritzel doch mal auf eine gerade Platte und schaue ob das krumm ist.


    Das Lager der Abtriebswelle hat kein Radialspiel? Das wäre nämlich auch dann so ein Klassiker. Das würde bedeuten, dass der Motor auf muss.


    Mach doch mal ein paar Fotos von deinen Ritzeln und der Welle. Vielleicht erkennt man ja was.


    MfG


    Tobias


    Hmm, wenn man im System richtig sucht, findet man auch zu den CZ Varianten Unterlagen.


    Ausserdem würde ich einfach die 50km/h Version als Referenz ranziehen, die gibt es natürlich. Wenn das Fahrzeug so dem Typ bzw. so umgebaut, dann ist es ein 50kmh Kleinkraftrad vor EZ 2001. Ist ja eh eine Einzelbetriebserlaubnis.


    Alternativ mal in die Original Teilekataloge schauen, da stehen die Ungarnmodelle auch beschrieben, was da so verbaut sein muss, mit welcher Geschwindigkeit. Abgasgutachten findet man sogar im System, das kann man sich dann Stück für Stück zusammenpuzzeln...


    Ja das ist Recherchearbeit, das ist klar und man muss sich mit dem Kram auskennen...


    Übrings gibt es Dienstanweisungen von der Dekra, das es EGAL ist ob das ein Import ist oder nicht, die 60kmh gelten trotzdem und man soll einfach die DDR-Typscheine ranziehen. Halte ich für Grenzwertig, aber da ist das so Anweisung. Spätestens das SVA, das sich auskennt, sagt dann mal nö...



    MfG


    Tobias

    Hi,


    die Typscheine von sämtlichen DDR-Fahrzeugen liegen im TÜV/Dekra System vor. Das ist kein Ding die einzusehen.


    Da kommen aber erstmal ganz andere Probleme. Vorher mal beim SVA fragen, ob die eine 21er Abnahme überhaupt genehmigen mit 60kmh und Export. Rein rechtlich ist das ding nicht zu DDR Zeiten in der DDR in Verkehr gekommen, damit offiziell keine 60kmh/h Zulassung als Kleinkraftrad. Nicht, dass die da nur 50kmh (Im Westen war bis 2001? noch 50kmh als Kleinkraftrad) als EBE wollen, rechtlich ist das begründbar.


    Einige SVA wollen auch vorher gefragt werden ob überhaupt eine 21er erstellt werden darf.


    Wenn das geklärt ist, damit zum Sachverständigen, dass der entsprechende Abnahme so schreiben kann.

    Das Fahrzeug muss natürlich in einem HU-tauglichen Zustand sein und allen Vorschriften entsprechen.


    Mit dem 21er Gutachten dann wieder zum SVA, die müssen das abstempeln.


    Preislich fängt sowas bei ~90€ an und nach oben ist da quasi keine Grenze, geht nach Aufwand. Wenn der Sachverständige da 2h suchen und sich schlau lesen muss, dann kostet das 32€/15min. Kann man sich dann ausrechnen.

    Die Zeit ist übrings nicht nur die 10min Fotos machen und einmal Technik (mit Probefahrt) anschauen. Das muss alles festgehalten werden, da werden tonnenweise Vorschriften abgehakt und kontrolliert am PC und eine Nachweisliste erstellt.


    Foto einer EBE ist keine gesicherte Quelle, darf nicht als Vorlage rangezogen werden so einfach.


    Danach will das Amt fürs Zuteilen der ABE natürlich auch nochmal Geld, das sind meist so 40€ nochmal.


    Das Fahrzeug war auch vorher eine S51N? Welches Baujahr ist denn der Rahmen?


    Da stellt sich echt die Frage, ob man den alten Rahmen verkauft und sich einen Rahmen besorgt, wo es KBA Papiere zu gibt oder einfach geben kann...


    MfG


    Tobias