Beiträge von Rossi

    Hallo,


    selbst wenn die Versicherung die Belgischen Papiere akzeptiert, für Deutschland werden schon eine deutsche Datenbestätigung (also ABE) gebraucht.


    Wenn es ein deutsches Modell ist, eine ABE vom KBA, sonst zur 21er Abnahme.


    MfG


    Tobias

    Simsonmatze hast du das Zimmer spontan gekriegt oder schon länger reserviert? Hatte eigtl vernommen das schon alles weg war .. oder war ich da fehl informiert?

    Das ist nicht Simsonmatze, das ist MATZE aus Göttingen, aka Gonzzo...

    Na, so schlimm bin ich auch nicht....


    Holz ist angefragt, dürfte aber wohl nicht sooo das Ding sein.


    Die Flagge ist hier genau wie die Polster für die Sitzbank. Kommen Freitag im Twingo mit.


    MfG


    Tobias

    Geilo :)


    Ma sehen ob ich kommenden Dienstag ne frische hu für die transe kriege .. is der letzte offene Meilenstein.

    Ich bin noch von Montag bis Mittwoch in Alfeld am Arbeiten...

    Hi,


    ich fange mal mit einer Teilnehmerliste an:


    - Rossi Do-Mo Hotelzimmer

    - Rossinchen Fr-Mo Hotelzimmer

    - Klopper ab Donnerstag im Bulli

    - QuacksderÄltere Sonntags Tagesgast

    - Harle?

    - IckeVK?


    Bitte weiter ergänzen...

    Ich meine, im gegenwärtigen Zustand würdest dafür mit etwas Glück vielleicht so etwa 600-700 €uro bekommen.

    Schwierig einzuschätzen, wenn das ein originaler Neckermann Spatz ist, ist der für Sammler und Originalfetischisten Interessant.


    Das blöde ist, dass der nur 40 läuft offiziel, weil ja für den Westen gebaut und der hat offiziell auch eine West-ABE, die es nicht beim KBA geben dürfte. Sind die weg, braucht es eine 21er, was eigentlich kein Thema ist. Deswegen mit der originalen NEckermann-ABE ist das Ding wesentlich mehr wert also Ohne...


    MfG


    Tobias

    jaja, der gute Tassilo,


    der löst seit Jahr(zenten) sein Geschäft auf, mit immer einer neuen Geschäftsführerin...


    Ich hab den noch vor Augen in seinem Blumen-LKW auf diversen Treffen mit seinen Blechschildern und Hosenträgern und Zigarre..


    MfG


    Tobias

    Das ist ein Ahead-Vorbau aus dem Fahrradsektor. Die Frage ist lediglich, wie man das legal auf die Straße kriegt. Stabil ist das, aber Downhiller müssen halt nicht zum TÜV. Somit gibt es für die Teile keine Gutachten.

    Wenn nix für die Festigkeit vorliegt ist der Drops gelutscht, da wird kein Sachverständiger seinen Kopf für hinhalten, wenn da doch ein Unfall passiert.

    Es gibt dieses Klemmstück - da gehören noch Lenkerauflagen (obere und untere) wie beim S51 dazu.

    Und natürlich noch eine Lenkerstange nach deinem Gusto.

    Das ist dann nach Abnahme auch legal... Klemmstück Lenker ø22mm, schwarz - für Simson Vogelserie von AKF | AKF Shop (akf-shop.de)

    selbst das ist schwierig, wir haben zu dem Teil kein Schriftstück. Lenkung ist immer kritisch ohne irgendwelche Nachweis, auch mit einer Einzelabnahme nicht.


    Steht ja auch dick und Fett drunter:


    Bei der Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges! Eventuell kann eine Einzelabnahme die Eintragung in die Fahrzeugpapiere bewirken.

    Hi,


    ob die aktuellen Zulassungsvorschriften eingehalten werden müssen, ist nicht 100% klar. Das regelt das SVA.


    Auch hier gilt §59 STVZO, insbesondere Absatz 2 und 3:



    In der Regel erteilt das Amt eine Einschlaggenehmigung und der Sachverständige schlägt dann die Nummer neu ein. Was für eine Nummer da dann reinkommt, entscheidet das Amt. Oft wollen die aber das der Sachverständige eine aus seinem System nimmt und die da reinschlägt.



    MfG


    Tobias

    Wenn er am M500 in der S51 zugelassen werden kann ... denk mal nach. ;)

    Man könnte das mit einer Einzelabnahme nach §19.2 legalisieren, aber erstmal gibt die Unterlage (die eh eine 19.2 erfordert) das so nicht her...


    Im Grunde bescheinigt die Unterlage von Bing nur, dass der Vergaser die zum 1.1.89? eingeführte Abgasvorschrift ECE 40 eingehalten wird.


    Die Schwalbe ist aber davor, daher könnte man mit einer Geschwindigkeitsmessung ggf Geräuschmessung das Ding auch so eintragen. Leistungstechnisch ändert sich ja am Motor nix, der Durchmesser ist ja sogar bischen kleiner. Dafür braucht man aber Fachwissen und muss sich mit Simson auskennen, sonst wird jeder Sachverständige das verständlicherweise ablehnen.

    Aber richtig ist, dass erstmal (S51 und Schwalbe) die BE erloschen ist und da ohne Eintragung nix geht.


    MfG


    Tobias

    Fahre einen HP500, ebenfalls ohne Stützrad. Ist beim TÜV bisher nicht bemängelt worden.


    Ein Abreißseil brauchen meines Wissens nur gebremste Anhänger.

    Stützeinrichtung ist erst über 50kg Stützlast erforderlich, siehe §44 (2):

    Zitat

    (2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt.


    Abreißseil natürlich auch nicht, da keine Bremse.


    MfG


    Tobias

    Wie meine Vorredner beschreiben, ist die eigentliche FIN im Rahmen eingeschlagen.
    Bei meinem Hänger ist es auf der Strebe, die das linke Schutzblech vorne mit dem Hauptgestell verbindet.

    Bei Mopedanhängern MKH/M1-3 fängt diese Prägung mit den Buchstaben "MO" (= Moped) an.

    Genau genommen ist die FIN vorne rechts (59STVZO) auf der Querstrebe. Die beginnt für einen Fahrradanhänger mit F und einem Mopedanhänger mit M.


    Was für eine Beleuchtung ist denn verbaut? Was für ein Zugstück vorne an der Deichsel?


    MfG


    Tobias

    Hi,


    das ist ein heisses Thema. Schlüsseln wir das mal ein bischen auf.


    Die Betriebserlaubnis ist erloschen, das ist klar.


    Das ist schon mal eine Ordnungswiedrigkeit nach 69a StVZO:


    Da greift dann die Bußgeldkatalogverordnung


    Nr. 175 Bkat:


    Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt


    70€+ (Verwaltungsgebühren ~28,50€)


    Gleichzeitig gilt Anlage 13 FeV:


    1 Punkt.


    Kommen wir zu den Straftaten:


    §21(1) STVG:


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist,



    Auch hier gilt Anlage 13FeV:


    2 Punkte wegen Straftat.


    Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz §6:


    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Anlage 13 FeV:


    kein (weiterer) Punkt.


    Das ist so das maximale was so die Gesetzeslage ohne Unfall hergibt.


    Führerschein:

    Was für ein Lappen liegt denn vor? AM? Mofalappen?


    AM und Mofa haben keine Probezeit, allerdings bekommt von dem Vorfall natürlich auch die Fahrleraubnisbehörde Nachricht. Das heisst im Umkehrschluss es kann passieren dass es einen Entzug gibt und eine Sperrfrist für die Erteilung von weiteren Lappen.


    Bei Straftaten wird in der Regel die Owi nicht weiterverfolgt (§21 Ordnungswiedrigkeitsgesetz).


    Wurde der Lappen vor Ort direkt eingezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt bzw. sichergestellt?


    Wenn ja, wird das noch einem Sachverständigen vorgestellt, der schreibt ein lustiges Gutachten und die Betriebserlaubnis wird in der Regel eingezogen und muss neu beantragt werden. In der Regel eine §21er Abnahme.

    Da kommen dann auch noch Kosten auf einen zu, für Sachverständige arbeitet nicht für lau.


    Was nun bleibt ist abzuwarten was da an Post von der Staatsanwaltschaft kommt, ob es da ein Strafbefehl gibt (und welche § da drin stehen), das ganze wegen Geringfügigkeit (mit Auflagen) eingestellt wird und ob die Owi nach der Einstellung verfolgt wird.


    Ich würde damit schnellstens zum Anwalt, dann geht das meiste recht glimpflich aus beim ersten mal. Meist mit einen Dudu und Einstellung des Verfahrens und Sozialstunden.


    MfG


    Tobias, der kein Anwalt ist und das keine Rechtsberatung ist.

    Hi,


    das ist ja nur die Deckelbefestigung.


    Da würde ich schon Alugußschweißen absehen. Die Gefahr, dass das schief geht wäre mir zu hoch. Außerdem muss man da jemanden finden, der sowas kann.


    ICH würde da mit Kaltmetall das kleben und ein neues Gewinde dann reinschneiden und fertig.


    MfG


    Tobias