oh.. nö...
Das kann doch nicht war sein....
MfG
Tobias
oh.. nö...
Das kann doch nicht war sein....
MfG
Tobias
Wie meine Vorredner beschreiben, ist die eigentliche FIN im Rahmen eingeschlagen.
Bei meinem Hänger ist es auf der Strebe, die das linke Schutzblech vorne mit dem Hauptgestell verbindet.Bei Mopedanhängern MKH/M1-3 fängt diese Prägung mit den Buchstaben "MO" (= Moped) an.
Genau genommen ist die FIN vorne rechts (59STVZO) auf der Querstrebe. Die beginnt für einen Fahrradanhänger mit F und einem Mopedanhänger mit M.
Was für eine Beleuchtung ist denn verbaut? Was für ein Zugstück vorne an der Deichsel?
MfG
Tobias
Hi,
das ist ein heisses Thema. Schlüsseln wir das mal ein bischen auf.
Die Betriebserlaubnis ist erloschen, das ist klar.
Das ist schon mal eine Ordnungswiedrigkeit nach 69a StVZO:
Da greift dann die Bußgeldkatalogverordnung
Nr. 175 Bkat:
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
70€+ (Verwaltungsgebühren ~28,50€)
Gleichzeitig gilt Anlage 13 FeV:
1 Punkt.
Kommen wir zu den Straftaten:
§21(1) STVG:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist,
Auch hier gilt Anlage 13FeV:
2 Punkte wegen Straftat.
Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz §6:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Anlage 13 FeV:
kein (weiterer) Punkt.
Das ist so das maximale was so die Gesetzeslage ohne Unfall hergibt.
Führerschein:
Was für ein Lappen liegt denn vor? AM? Mofalappen?
AM und Mofa haben keine Probezeit, allerdings bekommt von dem Vorfall natürlich auch die Fahrleraubnisbehörde Nachricht. Das heisst im Umkehrschluss es kann passieren dass es einen Entzug gibt und eine Sperrfrist für die Erteilung von weiteren Lappen.
Bei Straftaten wird in der Regel die Owi nicht weiterverfolgt (§21 Ordnungswiedrigkeitsgesetz).
Wurde der Lappen vor Ort direkt eingezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt bzw. sichergestellt?
Wenn ja, wird das noch einem Sachverständigen vorgestellt, der schreibt ein lustiges Gutachten und die Betriebserlaubnis wird in der Regel eingezogen und muss neu beantragt werden. In der Regel eine §21er Abnahme.
Da kommen dann auch noch Kosten auf einen zu, für Sachverständige arbeitet nicht für lau.
Was nun bleibt ist abzuwarten was da an Post von der Staatsanwaltschaft kommt, ob es da ein Strafbefehl gibt (und welche § da drin stehen), das ganze wegen Geringfügigkeit (mit Auflagen) eingestellt wird und ob die Owi nach der Einstellung verfolgt wird.
Ich würde damit schnellstens zum Anwalt, dann geht das meiste recht glimpflich aus beim ersten mal. Meist mit einen Dudu und Einstellung des Verfahrens und Sozialstunden.
MfG
Tobias, der kein Anwalt ist und das keine Rechtsberatung ist.
Hi,
das ist ja nur die Deckelbefestigung.
Da würde ich schon Alugußschweißen absehen. Die Gefahr, dass das schief geht wäre mir zu hoch. Außerdem muss man da jemanden finden, der sowas kann.
ICH würde da mit Kaltmetall das kleben und ein neues Gewinde dann reinschneiden und fertig.
MfG
Tobias
Hi,
das Nachbauzahnrad ist schon mal das billige von FEZ. Kauf mal eins von MZA ob das besser ist...
MfG
Tobias
Hi,
leg das Ritzel doch mal auf eine gerade Platte und schaue ob das krumm ist.
Das Lager der Abtriebswelle hat kein Radialspiel? Das wäre nämlich auch dann so ein Klassiker. Das würde bedeuten, dass der Motor auf muss.
Mach doch mal ein paar Fotos von deinen Ritzeln und der Welle. Vielleicht erkennt man ja was.
MfG
Tobias
Alles anzeigenMoin Tobias,
ich sag´s mal mit Radio Eriwan: Im Prinzip ja ...
allerdings müsste der Prüfer in die ungarischen / rumänischen / bulgarischen / russischen ... Typscheine Einsicht haben, je nach aus welchem Land das Fahrzeug reimportiert wurde
PS: Dekra: ich hab grad ein Motorrad mit einer Standard Dekra Einzelabnahme bekommen (Westfahrzeug mit ABE), die hat im August meinen Vorbesitzer 250 Euro gekostet.
Gruß von Frank
Hmm, wenn man im System richtig sucht, findet man auch zu den CZ Varianten Unterlagen.
Ausserdem würde ich einfach die 50km/h Version als Referenz ranziehen, die gibt es natürlich. Wenn das Fahrzeug so dem Typ bzw. so umgebaut, dann ist es ein 50kmh Kleinkraftrad vor EZ 2001. Ist ja eh eine Einzelbetriebserlaubnis.
Alternativ mal in die Original Teilekataloge schauen, da stehen die Ungarnmodelle auch beschrieben, was da so verbaut sein muss, mit welcher Geschwindigkeit. Abgasgutachten findet man sogar im System, das kann man sich dann Stück für Stück zusammenpuzzeln...
Ja das ist Recherchearbeit, das ist klar und man muss sich mit dem Kram auskennen...
Übrings gibt es Dienstanweisungen von der Dekra, das es EGAL ist ob das ein Import ist oder nicht, die 60kmh gelten trotzdem und man soll einfach die DDR-Typscheine ranziehen. Halte ich für Grenzwertig, aber da ist das so Anweisung. Spätestens das SVA, das sich auskennt, sagt dann mal nö...
MfG
Tobias
Hi,
die Typscheine von sämtlichen DDR-Fahrzeugen liegen im TÜV/Dekra System vor. Das ist kein Ding die einzusehen.
Da kommen aber erstmal ganz andere Probleme. Vorher mal beim SVA fragen, ob die eine 21er Abnahme überhaupt genehmigen mit 60kmh und Export. Rein rechtlich ist das ding nicht zu DDR Zeiten in der DDR in Verkehr gekommen, damit offiziell keine 60kmh/h Zulassung als Kleinkraftrad. Nicht, dass die da nur 50kmh (Im Westen war bis 2001? noch 50kmh als Kleinkraftrad) als EBE wollen, rechtlich ist das begründbar.
Einige SVA wollen auch vorher gefragt werden ob überhaupt eine 21er erstellt werden darf.
Wenn das geklärt ist, damit zum Sachverständigen, dass der entsprechende Abnahme so schreiben kann.
Das Fahrzeug muss natürlich in einem HU-tauglichen Zustand sein und allen Vorschriften entsprechen.
Mit dem 21er Gutachten dann wieder zum SVA, die müssen das abstempeln.
Preislich fängt sowas bei ~90€ an und nach oben ist da quasi keine Grenze, geht nach Aufwand. Wenn der Sachverständige da 2h suchen und sich schlau lesen muss, dann kostet das 32€/15min. Kann man sich dann ausrechnen.
Die Zeit ist übrings nicht nur die 10min Fotos machen und einmal Technik (mit Probefahrt) anschauen. Das muss alles festgehalten werden, da werden tonnenweise Vorschriften abgehakt und kontrolliert am PC und eine Nachweisliste erstellt.
Foto einer EBE ist keine gesicherte Quelle, darf nicht als Vorlage rangezogen werden so einfach.
Danach will das Amt fürs Zuteilen der ABE natürlich auch nochmal Geld, das sind meist so 40€ nochmal.
Das Fahrzeug war auch vorher eine S51N? Welches Baujahr ist denn der Rahmen?
Da stellt sich echt die Frage, ob man den alten Rahmen verkauft und sich einen Rahmen besorgt, wo es KBA Papiere zu gibt oder einfach geben kann...
MfG
Tobias
Hi,
bei meiner 67er mit 16N1-1 Vergaser sind da die hohlgebohrten Schlitzschrauben verbaut wo normalerweise die Bowdenzüge durchgehen. Allerdings halt leer...
Hi,
das ist kein Standlicht, das ist ein Parklicht.
Weder Standlicht noch Parklicht sind beim national genehmigten Kraftrad Pflicht.
(Die KR51/1 hat auch vom Werk aus kein Standlicht)
MfG
Tobias
Edit: Gut wäre zu wissen WARUM das Parklicht nicht zu montieren geht..
Na dann nimmt man noch die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) dort den §76 Übergangsrecht, die Nummer daselbst den §6 Nr.8 Abs.1 b.) betreffend Klasse AM dazu:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
schönes Wochende
mfg gert
Steht doch schon weiter oben genau begründet...
Hi,
wenn ich das ausm Kopf weiss, haben die Dämpfer eh keine Papiere bzw. Zulassung im Straßenverkehr.
Was für eine Felgenbreite und Reifengröße ist denn verbaut?
MfG
Tobias
Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101)
sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen
Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht
mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt,
wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Das bezieht sich aber erstmal nur aufs Zulassungsrecht, nicht aufs Führerscheinrecht. Das sind 2 Paar Schuhe..
MfG
Tobias
Hallo,
es gilt in diesem Fall die FeV, also die Fahrerlaubnisverordnung.
Dort ist in §6 Absatz (1) beschrieben:
ZitatAlles anzeigen(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse AM:
–leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
–dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
–leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Ich gebe zu, dass ist alles etwas verwirrend geschrieben, aber das Zweirädrige Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B ist das Kleinkraftrad bis 50ccm und 45km/h.
Dort ist die Schwalbe bis 60kmh nicht aufgeführt. Aber in §76 der FeV ist in Absatz 8 aufgeführt:
ZitatAlles anzeigen§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Damit ist die Simson mit Führerscheinklasse AM fahrbar. Neuerdings Bundesweit sogar mit 15, allerdings mit nationaler dreistelliger Schlüsselnummer. Das heisst ins Ausland darf man mit 15 und AM dann nicht.
MfG
Tobias
Hi,
schlüsseln wir das mal auf:
eine Simson S51 ist ein zulassungesfreies Kleinkraftrad nach §3 Fahrzeugzulassungsverordnung Absatz 2:
Zitat von §3 (2) FZVAlles anzeigen(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.folgende Kraftfahrzeugarten:
a)selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b)einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, c)Leichtkrafträder,
d)zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e)motorisierte Krankenfahrstühle,
f)leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
g)Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) in der jeweils geltenden Fassung,
Das Mitführen der Papiere ergibt sich aus §4 Fahrzeugzulassungsverordnung Absatz 5:
Zitat von §4 FZV Absatz 5(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Dabei ist die Übereinstimmungsbescheinigung ein CoC, die Datenbestätigung die nationale ABE und die Einzelgenehmigung das abgestempelte §21 Einzelgutachten.
Hat man das Schriftstück nicht mit greift die Bussgeldkatalogverordnung Nummer 174, das wären 10€ Verwarngeld.
Allerdings hat man gar kein Schriftstück kann das auch als Nummer 175 ausgelegt werden:
ZitatKraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
Das wären dann 70€, also ein Bußgeld. Da kommt dann nochmal 28,50€ Verwaltungsgebühren oben drauf.
Zusätzlich gibt es noch einen Punkt in Flensburg (siehe Anlage 13 Fahrerlaubnisverordnung).
Wer noch Probezeit hat, darf dann auch zur Nachschulung. Nachzulesen in Anlage 12 Fahrerlaubnisverordnung.
Gleichzeit kann das Fahrzeug natürlich Sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden oder zumindest die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug einem Sachverständigen vorgestellt werden.
Reicht das als Begründung warum man die Papiere braucht?
MfG
Tobias
Du kannst auch ohne Nadellager und mit Buchse auf 1 50 fahren, da es für diese Motoren nachträglich eine 1 50 Freigabe gab
Die Freigabe möchte ich gerne mal sehen.
Auch wenn die heutigen Öle besser sind als früher, so ein Gleitlager braucht einfach Ölmenge. Stichwort hydrodynamischer Schmierfilm.
MfG
Tobias
Ich habe ca. 4 Stunden im www gesucht und keine einzige KR51
mit schwarzer Sitzbank gefunden - weder in Schrift- noch in Bilddokumenten.
Lediglich die weinroten "Schonbezüge" tauchen hin und wieder auf...
oder
Allerdings Baujahr 1967. Meine 67er hatte auch einen schwarzen Bezug und die Chromleisten...
MfG
Tobias
Hi,
die späten KR51 hatten auch eine schwarze kurze Sitzbank mit Chromzierleiste...
MfG
Tobias
Hi,
selber FINs in Rahmen einschlagen lassen wir lieber. Das machen wir, wenn es legal sein soll, nur mit einem Sachverständigen und mit Einverständnis der Zulassungsstelle.
Typenschild allerdings darf jeder selber erneuern, es muss nur den Wahrheiten entsprechen.
MfG
Tobias
Wenn die Nase länger ist, dann würde ich die dickere Dichtung probieren.
Peter
Die Dicke der Dichtung macht an der Stelle nix aus, weil da hinter dem Ritzel noch eine Hülse ist, die den Abstand vorgibt.
Oft sind die Dichtkappen verzogen, mal prüfen. Ich würde aber auch zu der 1mm dicken Dichtung tendieren, die gleicht leicht krumme Dichtkappen aus.
MfG
Tobias