Hi,
hat die Verbindungseinrichtung eine Prüfzeichen? Wenn nein, dann hat sich es legal erledigt.
MfG
Tobias
Hi,
hat die Verbindungseinrichtung eine Prüfzeichen? Wenn nein, dann hat sich es legal erledigt.
MfG
Tobias
Liebes Forum,
Danke für die Klarstellung: Es ist eine KR 51 von 1965 mit Dreigang-Handschaltung und T-Luftfilter am Vergaser.
Viele Grüße
Hi,
und was fürn Zylnder ist verbaut? mit 3 oder 2 Schrauben am Veraserflansch?
MfG
Tobias
Bei einer meiner 125er musste das Aufkleberschild wegen Lackierung ab. Anschließend einen neuen universellen Aufkleber per Schreibmaschine korrekt beschriftet, verklebt und alle waren happy. Warum nicht so beibder Schwalbe?
Letztlich geht's doch nur darum, dass wahrheitsgemäß Angaben standardmäßig ablesbar sein sollen.. dachte ich?!
Ja rechtlich ist das so okay.
Aber dem KBA geht es wohl um die Identifizierung als Exportfahrzeug. Ich denke da ist einfach zu Ungarnkram im Umlauf.
MfG
Tobias
Hi,
ich würde noch zusätzlich einwerfen, dass da ja eine gewisse Druckstabilität sein muss, was Silikon nicht hat.
Gleichzeitig weiss ich nicht ob das nicht die Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten beeinflusst, dann ging das eh nicht.
MfG
Tobias
Alles schön und gut, ein "aber" gibts aber überall. Als ich mit einer Simson ähnliches vor hatte, sagte mir ein Graukittel, selbst wenn "er" das einträgt, der nächste Kollege von der Rennleitung kann es anzweifeln und das Moped zum nächsten Tüv zerren und dort kann die Sache ganz anders entscheiden werden.
Vielleicht können Rossi oder Stege dazu was sagen.
Habe dann doch lieber den A gemacht, alles andere ist in meinen Augen Käse. Kostet einfach viel zu viel und die 3 PS Mehrleistung werden auch nach 2 Tagen langweilig.
Hi,
naja, solche Umbauten müssen mit Fotos und allen Unterlagen dokumentiert werden intern. Eine Abnahme da abzuerkennen ist nicht soooo einfach.
Aber es passiert schon mal, dass die Polizei bzw. der Sachverständige die Unterlagen und Bilder der Abnahme anfordert. Abnehmen lassen und dann weiter umbauen ist damit nicht.
Prinzipiell sind solche Abnahmen und Umbauten möglich.
Alles anzeigenEs wurden doch einige Simsons (Umbauten) mit 85ccm zugelassen.!
Die Höchstgeschwindigkeit war schon bei den alten Kleinkrafträdern mit zulassungskennzeichen nur von der Motorleistung begrenzt..Und auch heute gilt die Klasse < 125ccm als offen letzlich ist nur die Leistung (max 15PS) und das leergewicht ausschlaggebend!
max 125ccm
max 11kw
0,1 kw je kg Leergewicht!
85 kg leergewicht dürfen also nur ca 8,5 kw Motorleistung haben!
Eine gut ausgetattete SR80 dürfte bis zu 8,9 kw Leistung haben...
Die erreicht sie niemals mit dem SR80 Motor mit echten 70ccm.---
(4,1 kw = 5,6PS bei 6000 U/min und max 6,7 NM bei 5500 U/min)
A
Andi verwechselst da Zulassungsrecht und Führerscheinrecht.
Es ist durchaus möglich in eine 125er mehr als 11kw und 0,1kW/kg Leistungsgewicht reinzutüddeln. Allerdings greift dann der A1 Führerschein nicht mehr und es muss A2 bzw. Aoffen her. Gibt es oder gab es genug Fahrzeuge wo das so ist, z.B. einige Fahrzeuge Aprillia oder KTM.
Zum Thema Schwalbe auf 85ccm:
Ich würde mir da erstmal Gedanken um die Festigkeit des Rahmens machen, der KR51/2 Rahmen bekommt doch so schon immer Risse in der Motoraufhängung und das Lenkkopflager ist auch festigkeitstechnisch nicht soooo der Brüller. Mit entsprechender Leistung bzw. Drehmoment wird das nicht besser.
Bremsen kann man gf noch Verzögerungsmessungen machen, ob da die Vorgaben erfüllt werden. Das wird über 75km/h mit den Serientrommeln eng, die sind eh schon vom Werk nicht so pralle.
Den Rest muss man sich dann extra einen Kopf machen, wie Leitungsmessung, Geräuschmessung, Abgase, Traglast/Geschwindigkeitsindex Reifen, Beleuchtung etc..
Ich gehe davon aus, dass dieser Shop da entsprechende Unterlagen mal erstellen lassen hat und nun diese Abnahmen nur bei dennen Möglich sind. Der Sachverständige macht das da ja nicht zum ersten mal. Steht ja auch so da erklärt, dass bei jeder Abnahmefahrt der Zylinderkopf runter kommt und es nur deren Zylinder und keine Fremdzylinder gehen.
Was relativ easy ist, einen SR50 in einen SR80 mit dem originalen Setup zu verwandeln. Da kann man begründen, dass im groben der Unterschied nur der M741 samt Vergaser ist und der Rest gleich bleibt. Da erkennt man deutlich im Teilekatalog was gleich ist und was geändert werden muss und für beide Fahrzeuge gibt es eine gültige ABE. Auch eine S51 in eine originale S70 zu verwandeln sollte genauso gehen. Ist aber trotzdem natürlich eine Einzelabnahme.
Das das Fahrzeug damit HU-Pflichtig und Kennzeichenpflichtig wird ist ja klar.
Alles da drüber hinaus wird dann aufwendiger.
MfG
Tobias
Ich meine irgendwie sichtbar machen...
Ich wüsste nicht, dass wir sowas haben, wäre mir zumindest neu.
Mit der FIN würde ich zum Prüfverein gehen und sehen was die machen können.
Der Prüfverein kann nicht auf FIN-Listen zugreifen, maximal das Straßenverkehrsamt.
Alles anzeigenMan darf den M501 in den S50 bauen und der muss lediglich vom Sachverständigen in die vorhandenen Papiere eingetragen werden. Das würde den Vorgaben der im Einigungsvertrag enthaltenen Besitzstandswahrungsklausel entsprechen. Du darfst weiter 60 km/h fahren.
Will man den M53/2 in einen S51 bauen, wird eine Einzelabnahme fällig,
weil es die Abgas- und Emissionswerte des Fahrzeuges (S51) verschlechtert,
wodurch die Betriebserlaubnis erlischt.
Es gibt günstigenfalls eine neue Betriebserlaubnis mit 50 km/h Begrenzung.
LG Kai d:)
Hi,
das ist beides eine Einzelabnahme, in beiden fällen erlischt die Betriebserlaubnis. Es gibt keine ABE für den Umbau, nur eine "Herstellerliste".
Aber M53 in S51-Rahmen ist in meinen Augen eine Verschlechterung der Abgase und Geräusche. Damit wird das schwierig.
MfG
Tobias
Hi,
da gibt es eine klare Regel wie man an eine FIN kommt. Habe ich hier glaube ich schon mehrfach erklärt... §59 STVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__59.html
Zitat von §59 StVZOIst eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen.
Also der offizielle Weg ist, das Straßenverkehrsamt befragen, dass die eine Einschlaggenehmigung ausstellen. Damit zum Sachverständigen der prügelt die FIN da rein und bescheinigt das. Damit wieder zum Amt, dass es in die Papiere kommt.
MfG
Tobias
Hi,
dieser 4er Stecker ist auch okay und richtig verrastet?
MfG
Tobias
Hi,
das Getriebe selber kannst du problemlos nehmen, das ist gleich, nur der Zylinder muss getauscht werden, und natürlich der Rest drum rum muss von der /0 Schwalbe kommen...
MfG
Tobias
Hi,
das sieht jetzt nicht nach einem Klemmer oder Fresser aus, zumindest nicht so, dass es verantwortlich für die 2bar ist.
Simmeringe rechts und links an der Kurbelwelle noch im Sitz?
MfG
Tobias
Danke Peter! Das hilft
also auf 12V umbauen.
Und selbst dann bin ich mal gespannt auf das Prüfzeichen, als was der zugelassen sein soll. Abblendlicht? Fernlicht?
Ich fürchte fürs KFZ hat der keine Zulassung, nur fürs Fahrrad.
MfG
Tobias
Rossi spricht vom rechten Seitendeckel des Motors. Und er hat recht damit.
Jepp, ich weiss gar nicht ob es den als Nachbau gibt.
Und es gibt da mindestens 3 verschiedene Deckel:
- Bowdenzugaufnahme mit Bohrung und Gewinde für innenliegende Bremse
- Bowdenzugaufnahme mit Bohrung und ohne Gewinde für aussenliegende Bremse
- ohne Bowdenzugaufnahme für SR4
Die Bohrungen kann man auch nicht umbauen, da muss schon der passende Seitendeckel her.
MfG
Tobias
Hi,
die 1er Schwalbe hatte hinten innenliegenden oder aussenliegenden Bremszug, hängt mit dem Baujahr zusammen.
Das innenliegende ist natürlich umrüstbar auf die neuere Version.
Aus dem Kopf brauchst du:
-passendes Bremsschild mit allen Anbauteilen
-Bowdenzug für aussenliegenden Bremshebel
-Seitendeckel mit passendem Bowdenzughalter
Letzeres ist wichtig, weil der innenliegende Bremshebel die Verstellung am Seitendeckel hat und der aussenliegende am Hebel.
MfG
Tobias
Herzlichen Glückwunsch! Toitoitoi!
Danke. Leider sind alle Lehrgänge in Hannover ausgefallen und wurden teils durch Skype ersetzt, ich wollte doch unbedingt mal den Moe in der Halle besuchen.
MfG
Tobias
Nix geschraubt direkt heute, das geht aber nächste Woche weiter.
Gerade aus Hannover gekommen und hab jetzt den darf-Schein für Einzelabnahmen nach §19.2 bzw. §21 und Neuzulassungen von nagelneuen Fahrzeugen nach EG-Recht.
Der nächste Schritt zum Voll-Sachverständigen ist im November, da ist nochmal Daumen drücken....
MfG
Tobias
Hi,
ich verweise mal auf §59 StVZO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__59.html
Absatz 3 ist da das interessante.
MfG
Tobias
Hi,
es geht vieles, dafür sind aber einige Nachweise nötig.
Bremswirkung: Kann ggf im Fahrversuch ermittelt werden mittels Verzögerungsmesser. Da wird aber die normale Trommelbremse vorne nicht reichen für.
Abgasverhalten: In dem Baujahr noch nicht sooo das Thema
Geräuschmessung: Kann ermittelt werden im Fahrversuch und im Stand mit einem geeichten Schallpegelmesser
Leistung: Muss eine entsprechende Leistungsmessung her auf einem Prüfstand
Festigkeit Fahrwerk etc müsste man noch schauen, wie man das vertüddelt.
Höchstgeschwindigkeit: Fahrt zur Ermittelung des Vmax notwendig.
Dann müsste man noch überprüfen ob die Beleuchtung ausreichend ist, die Traglast und Geschwindigkeitsindex der Reifen.
Fazit: Machbar ist das alles, aber das wird nicht soooo billig. Ich fürchte das geht dann gegen einen vierstelligen Betrag am Ende. Alleine die Geräuschmessung brauch man ja schon 2 Personen, einer der fährt, einer der misst und die Strecke vorher aufbaut.
Hier im Forum hat das vor Jahren mal Totoking durchgezogen, da gibt es irgendwo hier ein Erfahrungsbericht und da war das noch alles bischen einfacher.
MfG
Tobias
Leider zulassungsrechtlich auch wieder grenzwertig, weil keine Bauartgenehmigung auf der "Glühlampe".
MfG
Tobias