Jetzt dazu meine letzte Frage;
Ist euch bekannt , Ist denn je ein Bingvergaser 17/15/1104 für eine Schwalbe Kr51/1 je eingetragen worden und darf legal mit rumfahren?
Machbar ist das, aber ich würde eine Stand und Fahrgeräuschmessung ggf fordern. Da wird es dann hakelig, weil man genau die Normen raussuchen muss, wie damals im Osten gemessen worden ist, Hallo-Steege hat dazu mal was geschrieben.
Abgas ist bei dem Baujahr noch relativ, vielleicht mal messen ob die 4,5% CO im Leerlauf eingehalten werden, aber im Grunde kann sich nicht groß verschlechtern. Geschwindigkeit und Leistung sollte man sich auch Gedanken machen, wobei der Durchmesser des Vergasers ein ähnlicher ist.
Ich würde wohl die Geschwindigkeit messen und dann Sachverständig entscheiden, dass die Leistung sich nicht groß geändert haben kann.
Aber dann liegen wir bei so einer Abnahme im dreistelligen Bereich mit Pech. Lohnt nicht, kauf einen 16N3-11 und gut ist...
MfG
Tobias