Beiträge von Rossi

    Da gibt es imho 2 Baustellen, einmal die zulassungsrechtliche Frage und einmal die Führerscheinfrage.


    In Deutschland ist Klasse B ja okay, aber in Frankreich wird mit Pech Klasse A1 für eine Schwalbe benötigt. Der Einigungsvertrag und die nationale FeV gilt ja nur in D. Der EU-Führerschein sagt knallhart dass AM nur bis 50ccm und 45km/h gilt.


    Zulassungrechtlich müsste man sich bei den französischen Behörden erkundigen, wie man da so ein Moped zulässt. Soweit ich weiss haben die Franzosen für Zweiräder aber zumindest keine technischen Untersuchungen.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    das ist in meinen Augen so lala.... Auf der einen Seite gilt immer §30c STVZO über verkehrsgefährdende Fahrzeugteile und eigentlich auch sowas wie Fussgängerschutz.


    Aber bei einer Blechverkleidung war es das eh mit Fussgängerschutz und scharfkantig ist das Ding auch nicht, ragt nicht über die Fahrzeugabmessungen raus, also was solls...

    Jetzt dazu meine letzte Frage;


    Ist euch bekannt , Ist denn je ein Bingvergaser 17/15/1104 für eine Schwalbe Kr51/1 je eingetragen worden und darf legal mit rumfahren?

    Machbar ist das, aber ich würde eine Stand und Fahrgeräuschmessung ggf fordern. Da wird es dann hakelig, weil man genau die Normen raussuchen muss, wie damals im Osten gemessen worden ist, Hallo-Steege hat dazu mal was geschrieben.


    Abgas ist bei dem Baujahr noch relativ, vielleicht mal messen ob die 4,5% CO im Leerlauf eingehalten werden, aber im Grunde kann sich nicht groß verschlechtern. Geschwindigkeit und Leistung sollte man sich auch Gedanken machen, wobei der Durchmesser des Vergasers ein ähnlicher ist.


    Ich würde wohl die Geschwindigkeit messen und dann Sachverständig entscheiden, dass die Leistung sich nicht groß geändert haben kann.


    Aber dann liegen wir bei so einer Abnahme im dreistelligen Bereich mit Pech. Lohnt nicht, kauf einen 16N3-11 und gut ist...


    MfG


    Tobias

    Die Eintragung ist eine Sachen von 15-20 Minuten beim Prüfverein

    und dann gibts für umme 30€ ein (Teile-)Gutachten nach § 21 StVZO.

    30€ werden nicht reichen, das ist eine 19.2i.V.m §21 StVZO.


    Da müssen Fotos gemacht werden und alles dokumentiert und eine mehrseitige Nachweisliste geführt.


    Da alleine dafür ~35€/15min fällig werden, sind wir da auch am Ende bei 60€.Und zum Amt muss das auch noch, eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    nein die Kickstarterwelle vom M54 ist auch anders. Das Segment sitzt woanders. Gemeinsam haben die Motoren grob im Grunde nur, Kurbelwelle, Lager, Kupplung, Wellendichtringe und Kleinteile.

    Und das Gehäuse ist aus der gleichen Gußform, aber anders mechanisch nachgearbeitet..


    Das Getriebe ist komplett anders und leider mittlerweile Goldstaub.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    das wird mit dem mechanischen knapp, das ist scheinbar zur träge.


    Mal an sowas gedacht:


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    oder sowas:


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    Schnelle Regelvorgänge sind nicht sooo einfach zu handeln, ich erinnere mich da grob an 1 Semester Regelungstechnik, wovon ich das meiste Gott sei Dank wieder verdrängen durfte.


    MfG


    Tobias

    Hatte ich auch.


    ausloggen, STRG+F5 für Seite neu laden und wieder einloggen. Dann ging alles wieder...

    Ich habe Klassen „B M L“ Führerschein 2003 in Deutschland erworben. Damit darf ich doch die neuen 45 km/h Joghurtbecher ;) genauso fahren wie die in den 90ern gebauten Mopeds bis 50 km/h (z.B. Simson S53. Die 50 km/h Regelung gibt es z.B. in Skandinavien auch und wenn man einen Moped Führerschein neu macht darf man die 50 km/h auch Legal fahren wenn das Moped hinreichend alt ist. Sonst nur 45.

    Richtig, die Klasse M wird zur AM:


    Siehe Anlage 3 FeV:


    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html


    MfG


    Tobias

    Ich dachte auch EU weit sind die älteren Mopeds bis 2002 50 km/h und die darf man mit einem AM Führerschein dann überall und immer fahren? Auch wenn die Fahrerlaubnis nach 2002 erworben wurde? Aber ändert ja erst mal nix dran, dass die Simme 60 Sachen macht.

    Nö, Klasse M war früher national, genau wie Klasse T heute noch... Die gab es in der EU am Anfang imho nicht...

    Hi,


    auch mit einem ausländischen AM Führerschein darf in Deutschland 60kmh Simson gefahren werden. In D greift die FeV bzw. der Einigungsvertrag.


    Im Ausland ist die Zulassung erstmal "egal", interessant ist nur der Fleppen. Da brauch man für alles größer 45kmh A1 bzw. den Fleppen mit dem man in dem Land Zweiräder mit mehr als 45kmh fahren darf.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    du brauchst den 16N1-1 Vergaser mit dem T-Luftfilter, den alten Zylinder und den entsprechenden Krümmer.


    Der Rest dürfte passen, bleibt am Beinschild halt der Halter für den Luftfilter leer.


    MfG


    Tobias

    Hängt davon ab in welchem Land du die Simson bewegen möchtest.


    In EU-Staaten sollte das kein Problem sein. D.h. wenn du ein Fahrtzug in einem EU-Staat zugelassen hast und es dort mit deinem Führerschein bewegen darfst, dann darfst du damit auch in andere EU Staaten fahren.


    Lege ich gleich mal ein Veto ein. Da wird Zulassungsrecht und Führerscheinrecht wieder durcheinander geworfen...


    Zulassungsrecht heisst, ich darf mit dem in der EU-zugelassenen Fahrzeug durch die EU fahren.


    Führerscheinrecht heisst die EU-Führerscheinklassen sind genormt. Da steht für AM grob nun mal nur 50ccm und 45kmh drin. Das ist eine EU-Richtlinie.


    In D gibt es die nationale Fahrerlaubnisverordnung FeV, die die EU Richtlinie umgesetzt hat. Zusätzlich hat D über den Einigungsvertrag bzw. Übergangsvorschrift gestattet, dass abweichend von der EU-Richtlinie auch DDR-Fahrzeuge mit 60kmh gehen mit AM.


    Im Ausland will man natürlich von der nationale Ausnahme nix wissen, die sehen nur auf der Karte AM. AM ist 45kmh und 50ccm, schon ist das Drama vorprogrammiert. Nach EU-Rili ist das so.


    Das heisst natürlich, ich darf mit meiner 60kmh Simson ins EU-Ausland, brauch dann aber im Zweifel den A1 Lappen. Es sei denn das Land erkennt das an. Wir hatten mal eine Liste mit Ländern wie die das Hand haben. Grob erklärt hat man ein Recht nicht drauf.



    MfG


    Tobias

    Hi,


    wenn es die Hella Blinker mit dem Prüfzeichen K12749 sind, sind die sogar eintragungspflichtig, obwohl die eine Wellenlänge als Prüfzeichen haben. Total komisch aber in der Bauartgenehmigung zu den Blinkern ist folgender Text:

    Hella_II.jpg


    Da wird eindeutig eine Abnahme verlangt. Das ist wieder sowas uraltes, das weiss heute auch keiner mehr.


    MfG


    Tobias