Hängt davon ab in welchem Land du die Simson bewegen möchtest.
In EU-Staaten sollte das kein Problem sein. D.h. wenn du ein Fahrtzug in einem EU-Staat zugelassen hast und es dort mit deinem Führerschein bewegen darfst, dann darfst du damit auch in andere EU Staaten fahren.
Lege ich gleich mal ein Veto ein. Da wird Zulassungsrecht und Führerscheinrecht wieder durcheinander geworfen...
Zulassungsrecht heisst, ich darf mit dem in der EU-zugelassenen Fahrzeug durch die EU fahren.
Führerscheinrecht heisst die EU-Führerscheinklassen sind genormt. Da steht für AM grob nun mal nur 50ccm und 45kmh drin. Das ist eine EU-Richtlinie.
In D gibt es die nationale Fahrerlaubnisverordnung FeV, die die EU Richtlinie umgesetzt hat. Zusätzlich hat D über den Einigungsvertrag bzw. Übergangsvorschrift gestattet, dass abweichend von der EU-Richtlinie auch DDR-Fahrzeuge mit 60kmh gehen mit AM.
Im Ausland will man natürlich von der nationale Ausnahme nix wissen, die sehen nur auf der Karte AM. AM ist 45kmh und 50ccm, schon ist das Drama vorprogrammiert. Nach EU-Rili ist das so.
Das heisst natürlich, ich darf mit meiner 60kmh Simson ins EU-Ausland, brauch dann aber im Zweifel den A1 Lappen. Es sei denn das Land erkennt das an. Wir hatten mal eine Liste mit Ländern wie die das Hand haben. Grob erklärt hat man ein Recht nicht drauf.
MfG
Tobias