Im Bekanntenkreis tauchte die Frage auf und keiner konnte die entsprechende Paragraphen §§§ finden.
Wonach laut Eu Zulassung eine Abdeckung des Vorderreifens oder Hinterreifens(Kotflügel) Pflicht wäre.
Kann man ein nach Eu recht zugelassenenes Fahrzeug ohne Vorderrad Kotflügel durch den TÜV bekommen??
welcher Paragraph(§) besagt,daß das Vorderrad abgedeckt sein muß ?
Und nach welchem Massen!
Würde mich mal interessieren.
Nach dem Sinn des weglassens ist nicht gefragt.!!
(Simson sowieso ausgeschlossen!!!)
Wenn es keinen § gibt,der es vorschreibt,dann kann man es auch weglassen! Oder?
Andreas