Simson Versicherung - Diebstahlvoraussetzung und Wertgutachten

  • Hallo,


    drei Fragen zu eurer Simson Versicherung:


    1) Diebstahl ist ja in der Versicherung mit inkludiert. Aber ab wann greift diese? Muss wie beim Fahrrad ein bestimmtes Schloss gekauft worden sein (mit Nachweis?), muss es abgeschlossen gewesen sein, muss ein Lenkradschloss vorhanden sein... Welche Vorgaben gibt es bei euch oder wie geht ihr damit um?


    2) Im Falle eines Diebstahls: Welchen Wert würdet ihr laut Versicherung (oder eurer Meinung nach) erstattet bekommen? Habt ihr ein Wertgutachten erstellen lassen um den Vollpreis zu bekommen?


    3) Würde eventuell eine Oldtimer Versicherung hier mehr Sinn machen?

  • Sampa

    Hat den Titel des Themas von „Simson Versicherung - Diebstahlvoraussetzung und Wertgutachtren“ zu „Simson Versicherung - Diebstahlvoraussetzung und Wertgutachten“ geändert.
  • Moin


    Man muss zuerst unterscheiden:

    1. zwischen der Sicherung gegen unbefugte Benutzung.

    Dazu bist du als Fahrzeugführer verpflichtet und ziehst nicht nur den "Zündschlüssel" ab

    sondern nutzt immer auch das an der Schwalbe befindliche Lenkerschloss.

    Das Lenkerschloss ist keine Diebstahlsicherung!

    2. und einer Diebstahlsicherung.

    Hier sagt eine Faustregel: das Schloss kostet ein 10tel des Fahrzeugwertes.

    Nach oben sind die Grenzen natürlich offen.

    Eine Pflichtsumme für den Preis gibt es aber meines Wissens nicht.

    Ich habe ein 25mm dickes, 100cm langes Kabelschloss von ABUS für 40 €

    und ein 20mm dickes, 80cm langes Rollengliederschloss für 25 €.

    Eins davon wird beim Parken im öfftl. Raum hinter den Stoßdämpfern durch Vorderrad geschlossen.

    Da ist es gut sichtbar und schreckt ab. Bei längeren Standzeiten kommt das zweite Schloss durchs Hinterrad an einen Fahrradständer, Laternenmast oder ähnliches geschlossen.


    Und natürlich gilt das Fahrzeug nur dann als gegen Diebstahl gesichert,

    wenn das Schloss auch dem Zweck entsprechend verwendet wird.

    Liegt das Schloss unbenutzt auf dem Gepäckträger, nützt es nix.

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • 1) Diebstahl ist ja in der Versicherung mit inkludiert

    Einspruch Euer Ehren!

    Dazu muss zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung (kostenpflichtig) abgeschlossen werden.


    Peter

  • Da ja bald wieder Happy Kennzeichenwechsel ist, interessiert mich die Frage auch.

    Man hört immer verschiedenes bei Diebstahl z.b. Ersatzwert wird über Durchschnittspreis von z.b. Ebay Kleinanzeigen etc. berechnet, bis zu Zeitwert und man bekommt gar nichts mehr.


    Für ein Fahrzeug würden mir die 15€ - 30€ mehr nichts ausmachen. Aber wenn man ein paar mehr hat und diese auch angemeldet sein sollen, summiert sich das ganze schon.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!