Simson S 51 Gerichtstermin....

  • Genauer als ich das oben getan hab kann ich das nicht aufschlüsseln!
    Man wirft mir halt vor, wissentlich mit "nicht ordunungsgemäßen" bremsen gefahren zu sein.
    Ein Anwalt ist mir einfach zu teuer! Wie soll ich den belegen das die Vorderradbremse eine Typische Schwäche dieser Mopeds ist? Eindeutige Belege darüber gibt´s doch nicht! Und vor allem Dingen müsste ich die S51 dann evtl. wieder zum TÜV bringen und diese ganzen Scherereien wo letztendlich noch gar nicht klar ist wer das ganze den dann zahlen muss!
    Die Sitzen am längeren Hebel, wenn die sagen die Bremsleistung ist unzureichend dann ist das auch in den Augen des Gesetzes so.
    Also denke ich mir das ich vielleicht besser das Geld bezahlen sollte die ganze Sache vergesse und mich für die Zukunft nach einer guten Rechtsschutzversicherung umsehe!!!
    Auch wenn´s schmerzt :| Unter Ümständen muss ich sonst vielleicht später noch viel mehr mit Gerichtskosten etc. zahlen


    Grüße Niklas

  • Du sollst auch nicht dagegen vorgehen, dass deine Bremse nicht ging, denn es ist Fakt, dass die nicht ging, besonders wenn das Sachverständige auch bestätigt hat. Du solltest aber mal überprüfen lassen ob das dir auferlegte Bußgeld nicht dem Grunde, sondern der Höhe nach rechtmäßig ist. Haben die sich ihren ihren eigenen Tatbestands- und Bußgeldkatalog geschnitzt oder was?
    Sind die übrigen dir auferlegten Kosten rechtmäßig, also verhältnismäßig und angemessen ? Es könnte der Behörde z.B. nicht ganz leicht fallen, solch hohe Abschleppkosten für ein Moped plausibel zu begründen und zu rechtfertigen. Dafür ist der Anwalt da. Der kennt sich aus. :smokin:
    Kannst aber natürlich auch sagen, "scheiß drauf, sollen die mich doch mal ordentlich abziehen, ich zahl die 630 Euro ja gerne." :rolleyes:

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Du sollst auch nicht dagegen vorgehen, dass deine Bremse nicht ging, denn es ist Fakt, das die nicht ging, besonders wenn das Sachverständige auch bestätigt hat.

    Genau das ist das was mich ja wundert, die Bremse war ganz sicher in Ordnung und hat so gebremst wie halt eine S51 verzögert :wink:


    mfg Niklas

  • Na wohl offensichtlich doch nicht.
    Wenn der Sachverständige festgestellt hat, dass die Bremse nicht richtig ging, dann wird das wohl so gewesen sein. Nimm das lieber als Fakt hin, denn daran wirst du nur schwer was drehen können, es sei denn, der Richter hätte nicht mehr alle Latten am Zaun, 'nen feuchten Keks im Schuh oder ein Ei am wandern.

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