Ist das OA nicht nur für den ruhenden Verkehr zuständig? In dem Moment wo du schiebst, ruhst du nicht und das OA ist gar nicht zuständig.
Ansonsten bin ich der Meinung es sollte, ohne Behinderung der Fußgänger, gestattet sein. Aber wenn du gezahlt hast, ist der Drops eh gelutscht.
Edith sagt: so lange du in Bewegung bist, ruhst du nicht:
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/ordnungsamt/
Wann ist das Ordnungsamt für die Verkehrsüberwachung zuständig?
Geraten Sie in Konflikt mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), stellt sich auch dann die Frage, bei welchen Verstößen die Polizei und bei welchen das Ordnungsamt zuständig ist. Darf das Ordnungsamt Sie z.B. blitzen oder Autos anhalten? Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich.