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Ich war nicht respektvoll und Du nicht einfühlsam genug in der damaligen Phase und für meinen Geschmack. Vergessen!
Kein Problem. Ist eben auch das Problem der fehlenden Gestik und Betonung im Forum und im Chat. Da kommt schnell mal etwas falsch rüber
Im bin mir sicher: bei einem Bierchen an der Theke wäre das hier ganz anders gelaufen.
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Falsch verstanden: Es ging mir nicht um das Recht auf fremde Werke, sondern um die Verteidigung vor Klagen des Urhebers.
Ah
Leider sieht es auch da meines Wissens nach mau aus. Wenn jemand es darauf anlegt, kann er direkt und ohne Vorwarnung klagen
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Konjunktiv I oder Möglichkeitsform, die liebste Sprache der Akademiker, der ich manchmal echt überdrüssig bin. Man sagt etwas, hat es dann aber nicht wirklich getan, sondern nur die Möglichkeit gedeutet. Fakt ist, er klagte nicht und wir sparten uns damit den ganzen Zirkus.
Also, das mit dem Konjunktiv ist mir neu. Ich finde eher, dass heutzutage der Konjuktiv viel zu wenig angewendet wird und Möglichkeiten als Tatsachen verkauft werden, aber nicht nur von Akademikern
BTW: Obiger Konjunktiv hat sich bei einem Bekannten von mir bereits in Fakten umgewandelt - eben wegen ebay.
Und: Ja, es ist auch ein großer Zirkus, was da von Gerichten abgeht. Ursprünglich wurde die Abmahnung ja gerade deswegen eingeführt, um die Gerichte zu entlasten. Leider verkommt sie immer mehr zum Geldscheffelinstrument dubioser Anwälte und Firmen und bringt gleichzeitig das (eigentlich gute) Urheberrechtsgesetz in Mißkredit.
Es wird ja auch wegen jedem Scheiß abgemahnt. Sei es das fehlende Impressum einer Homepage, eine fehlende Telefonnummer, nicht 100% abklopfsichere AGB oder Links auf Seiten, deren Inhalt man nicht beeinflussen kann.
Ein Trauerspiel!
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Bei der Darlegung des Grundsätzlichen war ich leider im öffentlichen Fokus. Ein Kreuzfeuer, dass ich niemandem wünsche! Wobei ich mir über die Definition von "dauerhaft" nicht sicher bin. So wie die bisherigen Texte klingen, kann man "dauerhaft" getrost streichen.
Ja, stimmt - mein Fehler. Man sollte dauerhaft durch "bis es der Abmahnanwalt des Urhebers findet" ersetzen.
Zum Abschluß:
Ich hoffe, dass bei allen, die mitlesen, meine Warnung angekommen ist. Mehr sollte es auch nicht sein, schon gar kein Streit.
Viele Grüße,
Christoph
P.S.: Für Interessierte: http://www.abmahnwelle.de