Naja also ist es doch möglich, egal wie ab Werk das Möp ausgeliefert wurde, aber es gibt Leute die behaupten das sie immer funktionieren müssen, wenn sie ab Werk dran waren, müssen sie aber nicht.![]()
Naja also ist es doch möglich, egal wie ab Werk das Möp ausgeliefert wurde, aber es gibt Leute die behaupten das sie immer funktionieren müssen, wenn sie ab Werk dran waren, müssen sie aber nicht.![]()
| y |
Also, wenn er ein ABE - Kärtchen vom KBA hat, wird er da keinen Eintrag finden, daß sein Fahrzeug nachträglich irgendwie abgeändert wurde bzw. einen expliziten Eintrag "S 51 irgendwas aber ohne Blinker". Wenn er ein Einzelgutachten von TÜV/Dekra etc hat, sieht das eventuell anders aus.
Er selbst kann weder seine ABE verändern noch sein ABE Kärtchen. Das hat den einfachen Grund, daß er die ABE noch nicht einmal zu sehen bekommt, denn die ABE wird dem Hersteller erteilt. Der "Endverbraucher" bekommt lediglich einen Nachweis für sein Fahrzeug, auch genannt "ABE Kärtchen". Und an dem Kärtchen (bzw. der vom KBA ausgestellten Datenbestätigung als Ersatz für ein solches Kärtchen) sollte er lieber nicht fummeln.
Die StVO sagt auch nix zu Blinkern, in der StVZO (man beachte das "Z").
Im Übrigen müsste ich das Kärtchen mal sehen, um zu sagen, ob das so ok ist.
Das wiederum ist Unsinn, am Fahrzeug vorhandene Beleuchtungseinrichtungen müssen natürlich auch funktionieren.
Gruss von Frank
"Früher war mehr Lambretta..."
| y |
Bitte Bitte Lieber Mod, bereite diesem Müll ein Ende... Hier wird ja nurnoch im Kreis gesprochen....
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