Ich habe mal eine Frage die mir schon länger unter den nägeln brennt! Wenn man eine orgi S70 umbaut auf s51 und diese beim tüv oder bei der dekra vorstellt und umschreiben lässt ist das dann eine neuzulassung? Eigentlich schon oder? Und mit einer neuzulassung wäre doch dann auch die 60km/h zulassung weg?
Und dann noch eine frage ich habe an meiner s51 einen flachen crosslenker drauf mit abe muss ich den eintragen lassen und wenn wo zu der s51 hat man doch keine Fahrzeugpapiere da hat man doch nur ne abe, mein simsonhändler hatte gemeint ich müsse da immer nur die abe zu dem lenker mit mir führen und nichts weiter! kann mir einer sagen was da farse ist? wäre euch dankbar!
Danke um jede antwort!
mfg pati