Sicher gilt die neue Führerschein Regelung auch für alle schnellen 50er und auch für die 80er Klasse, solange sie nicht über 15 PS kommen ...
Beiträge von hallo-stege
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Die Versicherung für die schnellen 50er oder 80er waren als Azubi nicht zu bezahlen. Wenn ich mich richtig erinnere waren es um die 800 DM. Für ein richtiges Motorrad 250/500ccm und mehr, war die Versicherung meisten viel niedriger.
Die Versicherung für meine schnelle 50er (Kreidler Florett RS) kostete 1981 ziemlich genau 890 DM/Jahr nur für die Haftpflicht, für die 80er waren es 110 DM und fürs Mokick um 100 DM. Die 500er Yamaha mit 27 PS kostete 2 Jahre später auch um die 800 DM Haftpflicht, man konnte aber die Prozente anrechnen ... alles für mich als Schüler bzw. Studenten ziemlich teuer. 10 PS und 17 PS Klasse waren bezahlbar.
Zur Neuregelung:
Das ist doch eine schöne Gelegenheit, viele S70, SR80 und Sperber wieder zu dem zu machen, was sie mal waren, wurden etliche doch mit halbseidenen Mitteln zu S51, SR50 und Habichten "umgetypt" -
4851xyz
Dürfte sich um eine S51N Bj. 1981, Ungarn Export in blau handeln ... -
1985/86 wurden Habicht - Austauschrahmen bis ca. 375 0000 ausgegeben.
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Sag mir deine Fahrgestellnummer und ich sage dir was du hast ...
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Das wäre mir zu windig.
Klarer Verstoß gegen § 19 StVZO Erläuterung Beispielkatalog, 6.6 (Teilegutachten bzw. Teilegenehmigung erforderlich, sonst Einzelabnahme erforderlich) -
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für verlängerte Federbeine ???
Das ist normalerweise maximal eine Prüfgrundlage für die Eintragung. Bitte mal zeigen ... -
Wenn man die Prüfstellen bescheisst, vielleicht ...
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PS: 4348464 ist eine S50B Ungarn Export ... auf dem originalen Typenschild dürfte sich ein CM50 befinden. Auslieferung Mai/Juni 1977.
Motor 2645068 gehört in eine S50B Auslieferung Juli 1976.
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Gewerbliche Urkundenfälschung - und dazu gehört das Nachmachen von Behördenstempeln - gibt als Mindeststrafe 5 Jahre Knast ...
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Passt schon. Vor allem die rosa Scheinchen werden nicht gefälscht.
Wenn Du mir die Fahrgestellnummer sagst, kann ich Dir die Auslieferungsfarbe sagen.
Gruss von Frank -
Die Papiere sind anscheinend ein Laserdruck ...
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Auch gut
Ich hab mir mal ne Druckerei zugelegt ...
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Druckst Du selbst ?
Gruß von Frank -
1. War das ein grober Fehler oder denken die sich den fehlenden Teil ?
2. Kann ich einen zweiten Antrag mit den richtigen Angaben hinterher schicken?, oder werden die dann böse ?1. "Die" denken sich ihren Teil
2. Dann bekommst du eben 2 Mal Papiere und bezahlst 2 Mal, warum sollte da wer böse werden ? (also lieber sein lassen)
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2. In der Spalte 5 steht "Kraftrad M. LB." Darf ich das mit meinem B-Führerschein überhaupt fahren? (siehe Bilder im Anhang)Nein. So nicht.
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Da der Bing-Vergaser für den Motortyp ein Gutachten hat und die ECE-Regelungen für das Abgasverhalten für die Schwalbe noch nicht gelten, sollte der Bing Vergaser im Einzelverfahren bei der /2 Schwalpe problemlos einzutragen sein ...
Gruß von Frank
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Das interessiert mich auch sehr, denn ich habe eine Honda Monkey ohne "Papiere" ...
Moin, Peter,
sollte problemlos über Honda gehen ...
Gruss von Frank -
In der ABE Akte ist das Verfahren, welches anzuwenden ist, wenn das ABE Kärtchen verloren ist, genau erläutert. Deine örtlich zuständige Zulassungsstelle soll lediglich bestätigen, dass die Papiere dort nicht aus technischen Gründen eingezogen sind. Nicht mehr und nicht weniger ...
Den genauen Text hab ich im Büro. -
Macht das KBA nicht.
Bei Re-Importen handelt es sich meist um Mopeds (meist direkt aus F oder aus B), dafür gibt es hier nur bedingt Daten
Bei Inlands-Solex finden TÜV etc oft die ABE nicht, Hersteller ist Sinfac, ABE Nr. z.B. die 5111
Gruss von Frank