Beiträge von hallo-stege

    die Typscheine von sämtlichen DDR-Fahrzeugen liegen im TÜV/Dekra System vor. Das ist kein Ding die einzusehen.

    Moin Tobias,


    ich sag´s mal mit Radio Eriwan: Im Prinzip ja ...

    allerdings müsste der Prüfer in die ungarischen / rumänischen / bulgarischen / russischen ... Typscheine Einsicht haben, je nach aus welchem Land das Fahrzeug reimportiert wurde ;)


    PS: Dekra: ich hab grad ein Motorrad mit einer Standard Dekra Einzelabnahme bekommen (Westfahrzeug mit ABE), die hat im August meinen Vorbesitzer 250 Euro gekostet.


    Gruß von Frank

    Ich habe heute eine Schwalbe gekauft. Beim kauf ist mir aufgefallen das einen andere Rahmennummer in der Betriebserlaubnis steht als auf dem Rahmen eingeschlagen ist. Der Verkäufer hat zu mir gesagt das die Schwalbe zu "Ost" Zeiten mal einen Austauschrahmen bekommen hat und ich solle die Nummer einfach in der Betriebserlaubnis ändern ^^ .

    Auch zu Ost-Zeiten musste ein Rahmentausch schon vom Sachverständigen der Volkspolizei oder der Zulassungsstelle mit Stempel und Unterschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden ...

    Mir Ist heute eine Schwalbe von 1963 also ein Vorserienmodell mit einer Rahmennumner im hohen zweistelligen Bereich unter die Augen gekommen. Da '63er Fahrzeuge in der Community quasi nicht bekannt sind wäre es eventuell hilfreich das Baujahr in der Liste zu ergänzen und so auf diese nahezu unbekannte Thematik aufmerksam zu machen. Gerne lasse ich ihnen ein Foto vom Typenschild der Kr51 von 1963 mit der Nummer 200091 zukommen.

    Die Farbe wäre interessant.
    PS: die Nullserie, also die Ende 63 für Prüfungen und Presse gebauten Schwalben, gingen bis 200 020.

    Die 91 ist schon frühe Serie ...

    Eine Schwalbe, die technisch und optisch in Ordnung ist, wird weit oberhalb von 2k€ gehandelt.

    Eine Schwalbe, die in 40 Jahren erst 1650 km auf die Uhr bekommen hat, sollte zuerst auf Standschäden geprüft werden, verhärtete Simmerringe, verrostete Kurbelwellenlager und ein ´durchgerosteter Tank sind da nur die Spitze des Eisberges ...

    Ich muss hier gegen den letzten Teilsatz (in Klammern) Einspruch erheben.

    Als ich mein Duo neu aufbaute, habe ich viele Rahmen angeschaut.

    Bei den etwas über 20 Rahmen war bei mehr als 10 keine FIN zu finden und

    bei den anderen war die FIN auf ein ca. 1 x 4cm kleines Plastikschild graviert.

    Moin Kai,


    damit beschreibst Du genau den von mir angesprochenen Pfusch.

    Leider wurden damals keine Konformitätsüberprüfungen durch das KTA durchgeführt, sonst wäre das schon damals dumm aufgefallen.


    Aber, wie gesagt, das Problem ist, dass man heute so eben nur schwer die notwendigen Nachweise für´s KBA erbringen kann.


    Gruß von Frank

    hallo-stege Stimmt so nicht, das KBA hat mir einen Auszug aus dem Typenschein im letzten schreiben zukommen lassen. Beim Abschnitt " Fahrgestell" steht als einziger Punkt zur Rahmennummer

    "Ort der Anbringung der FG-Nr. : Rechte Rahmenseite, links des Einstiegs"

    Das ist ein 2-Seitiger Auszug, welcher für die Straßenverkehrsämter und VP Sachverständigen bestimmt war.
    Die ABE Akte ist deutlich dicker ... so ein paar Kilo Papier sind das schon. Ich hab sie um 2017 das letzte Mal in der Hand gehabt, bevor sie ins Bundesarchiv gewandert ist.


    Du musst mir also nicht unbedingt erklären, was "stimmt" und was "nicht stimmt" ;)

    Es gibt ein offizielles Dokument, und das ist die Akte zur Typgenehmigung (ABE).

    Dort steht, dass und wo die Rahmennummer eingeschlagen ist (und nicht irgendwo auf einem Extra Plättchen).


    Wenn der Hersteller dort gepfuscht hat, ist das KBA raus, denn dann entspricht das Duo nicht der ABE.


    Vielmehr gilt hier § 59 StVZO:

    "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer:

    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend."


    Sicherlich kannst Du auf "Dein Gutes Recht" bestehen und klagen, es wird nur nichts bringen, ausser, dass - wie im Hintergrund bereits des öfteren diskutiert - alle Fahrzeuge vor Ausstellung von Ersatzpapieren bei einer technischen Prüfstelle vorgeführt werden müssten.


    Merke: die Ausstellung der Ersatzpapiere durch das KBA ist kein "behördliches Muss", sonder eine "darf/kann" Dienstleistung.


    Gruß von Frank

    ... dafür läuft der Bing völlig problemlos auch auf der KR 51/1 oder einem Star ... (HD 67, manchmal 70)


    Rechtlich: § 19 StVZO

    Eintragung sollte eigentlich kein Problem sein, da sich das Abgasverhalten nicht verschlechtert (es war ja damals kein Abgasverhalten vorgeschrieben ausser 3.5 % CO im Leerlauf) und die Leistung ändert sich auch nicht, kann der Prüfer bei einer Probefahrt feststellen.


    Gruß von Frank