Meinst du, dass das nach neun (!!!) Jahren noch relevant ist?
Beiträge von Prof
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OK, dann hatte ich das gedanklich falsch sortiert und der Sozialismus war wirklich überlegen.
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Ich glaub, dass das einfach nur ein Druckfehler (oder bewusste Falschinformation, um die Überlegenheit des Sozialismus darzustellen ) ist. Da sollte ne "50" stehen.
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Früher lag die in der Dresdener Außenstelle des KBA. Keine Ahnung, ob das noch immer so ist.
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Jetzt gilt man schon als schwülstiger Schreiberling, wenn man zwei Sätze fehlerfrei geradeaus schreiben kann... Was ist nur aus dem Land der Dichter und Denker geworden?
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Das KBA macht nur die Ost-Kleinkrafträder. Für deinen Franzosen wirst du den "normalen" Weg gehen müssen.
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Gibt es solche Verlängerungen damit der Benzinhebel weiter zum Tunnel kommt ?
Nein, nicht als "Standardersatzteil", wenn du sowas im Sinn hast.Mach, was Peter geschrieben hat: Guck, wo die Unterschiede liegen, dann kannst du das Problem zielgerichtet beheben.
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Bist du immer so negativ?
Dabei hab ich einen Absatz, den ich gestern Abend schon fertig hatte, sogar noch weggelassen. Ich wollte nämlich noch anmerken, dass das Ding mit ~7000 € (ohne "Extras" wie einen Hauptständer, der kommt nochmal auf 120 € extra ) für Privatkunden utopisch teuer ist. Welcher vernunftbegabte Mensch legt denn derartige Summen für nen E-Roller auf den Tisch?
Jaja, "made in Germany" höre ich euch schon sagen, "und das tolle Design!". Aber die Nische der Idealisten mit dickem Geldbeutel dürfte so groß nicht sein. Bleiben als relevante Abnehmer im Moment nur diese Sharing-Anbieter, die im Moment wahrscheinlich auch noch dabei sind, herauszufinden, ob sich deren Geschäft auf Dauer wirklich rechnet oder ob die Flotten jetzt erstmal so bleiben, wie sie sind.
Ich bleib skeptisch.
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Meine Meinung: Wir stellen hier keine Zeitungsartikel urheberrechtswidrig im Vollzitat rein. Auch dann nicht, wenn sie eh zu klein sind, um anständig gelesen werden zu können.
Wer den Artikel lesen will, kann das hier tun: https://www.handelsblatt.com/u…eben-laesst/23091566.html
Und was soll ich als "Experte" (wofür eigentlich?) dazu sagen? Im Artikel geht's halt um die Frage des wirtschaftlichen Erfolges für das Unternehmen Govecs. Ob die E-Schwalbe nun aber was taugt oder nicht, weiß man nach der Lektüre immer noch nicht. Und auch nicht, ob wir es bei dem oben erwähnten Messemodell nun mit einer Version des bereits Bekannten zu tun haben oder ob ein paar kW mehr gleich einen Generationswechsel bedeuten.
Ralf
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Steht doch auch im Artikel: Das ist die Leichtkraftrad-Version mit mehr Leistung (11kW) und höherer Vmax (90km/h).
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Im Grunde ist von den beiden Peters schon alles nötige gesagt.
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Jetzt hör dir doch erstmal an, wie sich die Lage darstellt, bevor du weiter mit "wahrscheinlichen" Annahmen herumorakelst. Bisher ist mir aus der gegebenen Beschreibung noch nichtmal ganz klar, wer hier eigentlich von wem was warum fordert oder fordern könnte.
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Diese Fahrlässigkeit wird dem Erwerber nachzuweisen sein.
Sollte bei Fahrzeugkauf ohne Eigentumsnachweis unproblematisch sein. -
Naja, die Sache ist nicht so schwarz und weiss, wie man denken sollte.
Paragraph 858 des BGB (Verbotene Eigenmacht) sagt hierzu:
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht
(zivilrechtlicher Begriff für Diebstahl)...handelt...widerrechtlich.
(2) Der ..[so].. erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit
muss der Nachfolger ... gegen sich gelten lassen, wenn er ...
die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers ... kennt.Auf gut deutsch;
wenn der Käufer nicht wusste, das es sich um Diebesgut handelt,
kann er tatsächlich Ansprüche geltend machen.Wenn du einen guten Anwalt findest, setzt der genau da an.
Hat der Käufer alles zumutbare getan, oder hat er ohne Prüfung der Eigentumsrechte gekauft?
Peter hat aber schon den §935 BGB ins Spiel gebracht, ohne ihn zu nennen. An gestohlenen Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich. Die Eigentumsfrage sollte damit klar sein.Zivilrechtlich wird jetzt vermutlich versuchen, wie schon angedeutet, da irgendeine Form des Ausgleichs für die Investitonen des derzeitigen Besitzers (vulgo: Schadensersatz) zu finden, was mir auch legitim erscheint. Ich würde aber vermuten, dass diese Kosten am ehesten dem Verkäufer des gestohlenen Fahrzeugs überzuhelfen sind.
Geh da erstmal hin und hör dir an, was sie zu sagen haben. Wenn du unsicher bist, nimm nen Anwalt mit.
Beste Grüße
Ralf -
Ich denke auch, dass eine Schwalbe (oder beliebige andere Simson) für den angedachten Zweck nicht das richtige Fahrzeug ist. Du suchst etwas, was sofort und für einen bestimmten Zeitraum zuverlässig läuft und eventuell später mal etwas mehr Zuwendung braucht. Ein 30 Jahre altes Zweirad ist das genaue Gegenteil davon.
Es mag diese Schwalben im Top-Zustand geben. Die wird aber niemand hergeben. Und wenn, dann nur für Top-Kohle.
Beste Grüße
Ralf -
der Gewissheit dass ich mich damit im Bereich der Unzulässigkeit befinde + dass das Problem tendentiell erneut auftreten wird.
"tendenziell erneut auftreten" ist auch eine schöne Umschreibung für: "kann sein, dass mir der Ofen spontan bei voller Fahrt unterm Arsch zusammenbricht und ich mit dem Gesicht bremsen muss."Aber gut, muss jeder selber wissen.
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Die Papiere ohne dazugehörigen Rahmen (oder wenigstens die Teile mit der Nummer) kannste dir einrahmen und an die Wand hängen. Das war's dann aber auch.
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da gibt es auch meist längere Warte-oder Vorlaufzeiten , oft nur mit Online-Termin.
So schlimm wie in Berlin ist's zum Glück nicht überall. -
Und die Löcher sind freilich nicht normal.
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Die 60 km/h als Kleinkraftrad gibt's nunmal nur, wenn das Ding vor dem Stichtag in der DDR (bzw. Nachwende bis 1992) auf die Straße kam. Das trifft auf die Exportmodelle offensichtlich nicht zu, also greift da die Ausnahmeregelung nicht.
Erstaunlich, dass wir das nach fast 30 Jahren immer noch durchkauen.