Ich bin Besitzer einer Simson S53M (Mofa).
Bis zu einer Änderung vor kurzem mussten Mofas einsitzig sein. Das entfällt jetzt, die Beschränkung ist aufgehoben:
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind 1.einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
... (Fahrerlaubnisverordnung)
Die S53M hat eine Plastikverkleidung auf der Sitzbank um die Einsitzigkeit herzusstellen und keine Beifahrer-Fußrasten.
Frage an die Fachleute:
Kann ich jetzt die Plastikverkleidung abbauen, Fußrasten anbauen und fürderhin mit zwei Personen fahren?
Oder muss ich zum TÜV / DEKRA und die Änderungen eintragen lassen?