Fahrt ihr bei guter Sicht tagsüber mit Aufblendlicht?

  • In der STVO steht, Par. 17 (2a): "(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren."


    Da steht "Abblendlicht". Abgesehen von den Fernlichtsünden, die olympiablau schon genannt hat, ergibt sich allein daraus schon eine Ordnungswidrigkeit, wenn man Fernlicht anhat, OHNE dass es jemanden belästigt.

  • ... ergibt sich allein daraus schon eine Ordnungswidrigkeit, wenn man Fernlicht anhat, OHNE dass es jemanden belästigt.


    Das könnte man nach eigener Lesart sicherlich so rauslesen, aber dass sich daraus eine Ordnungswidrigkeit ableiten lässt, halte ich ein klein wenig zu gewagt.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Ich hatte vor ettlichen Jahren mal eine Piaggio Sfera die ja Abblendlicht und Fernlicht hatte .Eines Tages brannte der Abblendfaden durch.Da habe ich auf Fernlicht umgeschalten und kein Autofahrer hate mich angeblinkt .Da sind selbst 12 Volt nicht blendend . Jetzt mit meinen Simson habe ich einfach das Licht an und schaue nur ob es hell ist .6 Volt sind ja nicht gerade hell .

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

  • Sich nicht an die StraßenverkehrsORDNUNG zu halten, ist eine ORDNUNGswidrigkeit.


    BEZWEifelt kein Mensch.

    §17 (2a) lässt sich in zwei Richtungen verletzen, nämlich mit Licht aus oder mit dem falschen Licht an.


    Diese Meinung teile ich eben nicht!
    Das meine ich mit deiner Lesart der Paragraphen. ;)
    Dort steht nämlich nicht, dass man nur und ausschließlich Abblendlicht zu verwenden hat.
    Es geht mir nicht darum, was nicht im Gesetz steht, sondern um die Tatsache, dass nach deiner Auslegung man meinen könnte, die Verwendung von Fernlicht am Tage wäre, daraus ableitend, verboten.
    Es sei denn man ist innerorts oder blendenderweise unterwegs. Überholvorgänge darf man doch auch damit ankündigen.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das hat doch mit der Lesart des Paragraphen nichts zu tun. Im Gegensatz zu vielen anderen ist der nämlich ziemlich eindeutig formuliert. Wenn da steht "Am Tage ist mit Abblendlicht zu fahren", ist am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Wenn das Fernlicht an ist, ist's Abblendlicht aus.


    Indirekt siehst du das ja auch ein, wenn du das mit dem Überholvorgang anführst, den man mit der Lichthupe bzw. kurzzeitigem Aufblenden ankündigen darf. Ich will mal sehen, wie du das anstellst, wenn du schon mit Fernlicht angerauscht kommst.

  • Ich fühl mich so schrecklich missverstanden. :...(


    Mit Fernlicht angerauscht kommen und Lichthupe machen geht nicht! Du musst nämlich vorher schon abblenden. (Tatbestandsnummer 117120, kostet 35,00€)

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ach?!?


    Wir drehen uns hier doch im Kreis. Wenn ich eh abblenden muss, sobald jemand geblendet werden könnte, warum soll ich noch gleich tagsüber mit Fernlicht durch die Gegend fliegen? Mit der hier vorgestellten Logik bin ich also dann gut zu sehen, wenn niemand da ist, der mich sehen könnte. Und sobald jemand da ist, der mich sehen könnte, muss ich eh abblenden, damit er auch was sehen kann.

  • Vollkommen korrekt zusammengefasst!
    Aber das ist doch nicht des Pudels Kern! Um die Anfangsfrage ging es doch längst nicht mehr. ;)
    Es ging doch nur um die Tatsache, aus dem §17 2a eine OWI machen zu wollen, wenn man das Fernlicht benutzt!
    Zugegeben ist das Korinthenkackerei aber ich könnte, wenn ich denn wollte, das Fernlicht einschalten. :mrgreen:

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • §50 StVZO Abs 4. " Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen."


    Wat nu?

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Wieso gilt §17 2a jetzt plötzlich nur noch für Schwalben??? Man kann doch eine rechtliche Einschätzung nicht auf ein Fahrzeugmodell beschränken.
    Das wir OT sind war doch eigentlich schon vor einigen Posts klar oder?

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    Einmal editiert, zuletzt von olympiablau ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!