Mein Erlebniss mit dem TÜV...
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Zitat
§19:
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.§21:
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
§19:
- schneller machen als erlaubt (Fahrzeugart geändert) = ABE erloschen
- irgendetwas angebaut, wo kein Sacherverständiger die Ungefährlichkeit attestiert hat = ABE erloschen
- lauter machen als erlaubt = ABE erloschen
§21:
meint technische Veränderungen gegenüber dem Zustand für den die Betriebserlaubnis erteilt wurde.Ist doch einfach, oder?
Peter
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- schneller machen als erlaubt (Fahrzeugart geändert) = ABE erloschen
- irgendetwas angebaut, wo kein Sacherverständiger die Ungefährlichkeit attestiert hat = ABE erloschen
- lauter machen als erlaubt = ABE erloschenIst doch einfach, oder?
Peter
Danke fürs Zusammenfassen. -
Danke Peter, dass du mal den Dschungel der Bürokratie gelichtet hast...
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