kurze frage zu Katzenaugen

    • Offizieller Beitrag

    Hast du den ganzen Typschein komplett? Dann wüsstest du, das auf Seite 3 steht, das der Anhänger in 3 Versionen gefertigt wird:


    MKH/F Fahrradanhänger
    MKH/M Mopedanhänger (SR2)
    MKH/M1 Kleinkraftradanhänger


    Damit ist das eigentlich klar, woran der F gehört....


    MfG


    Tobias


    edit:


    im DDRmoped.de hat es auch einer Versucht und ist beim KBA abgewiesen worden:


    http://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=16261&st=15

  • Denn habe ich nicht gefunden. Aber ich dachte mir das im Anhang drinne stehen müßte was der Unterschied der einzelnen Hängertypen ist und wenn man das dem Prüfer verklickern kann dürfte es doch evtl. für eine Einzelabnahme reichen. Hat jemand den Anhang und kann mir den zur Verfügung stellen? Ich versuchs halt mal, mit einem nein von Amtswegen kann ich leben aber einfach so aufgeben?

  • Wie gesagt, technisch ist der Unterschied recht gering. Ich denke nur dass die Einzelabnahme rechtlich unmöglich ist.
    Den ganzen Schein habe ich leider auf die Schnelle auch nicht gefunden, sorry.

  • Komme gerade vom TÜV und der Prüfer, ein Herr Fischer vom TÜV Heppenheim, erklärte mir.
    Es gieb eine Richtlinie: einachsige Hänger an einspurigen Fahrzeugen.
    Diese besagt:
    2x Rücklicht
    2x dreieckige Reflektoren
    1x Kopie des Nummernschildes und
    1x geschwindigkeits Begrenzungsschild 40 km/h
    vorfahren und ABE wird erteilt. Es braucht noch nicht einmal ein Bremslicht.
    Ich frage mich jetzt nur, reicht der Strom auch für 2 Rückleuchten?
    Wenn nicht wie bekommt man das geregelt?
    Mit einer Art Trafo?

  • Einachsige Hänger an einspurigen Fahrzeugen, das stand oben auf den Seiten des Buches. Der Prüfer hat bei §16 geschaut, zumindest da in der nähe.
    Ach, habe es schnell gegoogelt, das war die StVZO einachsige Anhänger hinter einspurigen Fahrzeugen. Sorry, der Prüfer sprach halt von einer Richtlinie.

  • Das klingt ja gar nicht schlecht soweit. Man müsste da wohl noch ein paar Details rausfinden, aber er scheint ja nicht abgeneigt zu sein.


    Original in der DDR war es so, dass Rück- und Bremslicht des Zugfahrzeuges abgeschaltet wurden wenn der Hängerstecker eingesteckt wurde. Zwei Lichter wird die Schwalbe nicht versorgen können. Ein Fahrradrücklicht hat an einem Kraftfahrzeug nichts zu suchen.


    Möglich/Denkbar wäre evtl ein LED-Rücklicht am Hänger, das nicht viel Leistung braucht. Evtl dann auch Umrüstung der Schwalbe, so dass zwei LED-Rücklichter benutzt werden.

  • Möglich/Denkbar wäre evtl ein LED-Rücklicht am Hänger, das nicht viel Leistung braucht. Evtl dann auch Umrüstung der Schwalbe, so dass zwei LED-Rücklichter benutzt werden.



    Nicht falsch verstehen, am Hänger müßen zwei Rücklichter sein, die der Schwalbe oder sonstiges zählt nicht.
    Das mit den LED Lampen ging mir auch schon durch den Kopf, kosten bei AKF aber über
    50,- €

    • Offizieller Beitrag


    Das mit den LED Lampen ging mir auch schon durch den Kopf, kosten bei AKF aber über
    50,- €



    Und hat keine Zulassung, da wird der TÜV-Mensch nicht erfreut sein. Der will das Ding doch nochmal sehen oder?


    Was für eine Lima ist denn verbaut? Wenn Vape, dann könnte man ja über 12V LED-Dinger ausm Zubehör nachdenken.


    MfG


    Tobias

  • Die originale Lima für die KR 51/2 L, im Buch steht was von 21W.
    Habe mich auch mal mit dem Rücklichtglas befast und mußte merken
    das die meisten auch kein Prüfzeichen haben, das wird doch etwas komplizierter.

  • Weiß nich genau, habe mir erstmal zwei LED Birnen bestellt oder sind die auch nicht zulässig?
    Sind für 6V ausgelegt und haben die gleiche Heligkeit wie die 5W Birne. Habe gerade überlegt das bei der Schwalbe ja das Rücklicht aus bleibt aber ob das erlaubt ist, wenn nicht muß die Lima ja den Saft für drei Birnen bringen.
    Irgendwie sowas wie ein Trafo, von wegen 5W rein, 15W raus.
    Wenn das Rücklicht von der Sime anbleiben muß und wenn es erlaubt ist 3LED Birnen.
    Falls LED Birnen erlaubt sind könnte man ja überlegen das Bremslicht zu aktivieren, würde der Sicherheit guttun und ist auch nicht Verboten.

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie sowas wie ein Trafo, von wegen 5W rein, 15W raus.


    Na, da hat aber einer aufgepasst in Physik... Ein Trafo wandelt die Spannung, nicht aber die Leistung. Könnte er das, wären einige Probleme auf dieser blauen Kugel hier gelöst.

    • Offizieller Beitrag

    Giebt es Lichtspulen die mehr leistung bringen oder giebt es da dann andere Probleme?



    Ja, nennt sich Vape....:-) Polrad ist zu schwach für mehr Leistung und es gibt keine für die Elektronikzündung.


    Ehrlich, du drehst dich im Kreis. Was du nun an TÜV, Rennerei, Bastellei und GELD (die TÜV-Abnahme kostet ja auch Geld) in den MKH/F steckst ist Wahnsinn. Da hättest du auch schon 2x einen MKH/M1 fertig kaufen können und eine normale ABE vom KBA bekommen.


    MfG


    Tobias

  • Wenn ich das aber jetzt alles richtig verstanden habe, dann mußt du auch die MKH/M1 mit zwei Rücklichtern versehen, wegen der StVZO. Ich habe nämlich dem Herrn vom TÜV auch gesagt das die im original nur ein Rücklicht haben und wie es da mit dem Bestandsschutz aussieht. Der sagte dann labidar kannst de knicken, is nicht. In der StVZO steht das so und dann muß das so. Hängt aber vielleicht auch damit zusammen das es hier um einen umbau geht.

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