Welches Baujahr hat meine Star?

  • Ist ja gar nicht geklärt, ob das ein Export ist

    Außerdem kann die Zulassungsstelle das nicht unterscheiden und muss deshalb Export und nicht Export sowieso gleich behandeln.

    Deshalb besucht man vorher mit dem Fahrzeug einen Sachverständigen zur Abnahme nach §21.

    Und wenn der Sachverstand - welcher ja ggf. noch durch vom Antragsteller beigebrachte Unterlagen unterstützt werden kann - ein DDR-Fahrzeug erkennt, erteilt er eine 60 km/h Betriebserlaubnis.

    In dieser ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit vermerkt.

    Die Zulassungsstelle entscheidet nicht über die Vmax., die macht nur einen Stempel drauf.


    Ich würde ja vom Graukittel nur ein neues Typschild anbringen lassen. Dazu noch eine

    Bestätigung der Richtigkeit und mich damit ans KBA wenden um die ABE von denen zu kriegen.

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Das gilt aber nur für Fahrzeuge mit DDR-BE, nicht für Export-Modelle!


    Und genau aus dem Grund verlangt das KBA mittlerweile Fotos vom Fahrzeug und vom Typenschild!


    Ist das nicht vorhanden, nicht original oder wenn es Zweifel an der originalen Befestigung gibt, werden dir die Papiere verwehrt...


    Dann gibt es noch die Möglichkeit der Vollabnahme nach Paragraph 21.


    Allerdings ist es egal, welche Höchstgeschwindigkeit der Prüfer einträgt, das letzte Wort hat nämlich das Straßenverkehrsamt.


    Und nur wenn das Straßenverkehrsamt dein 21er Gutachten abstempelt, ist es auch gültig.


    Dummerweise hat das Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit die Order, nur noch 50km/h zuzulassen.



    Kai71


    Habe deinen Beitrag zu spät gesehen...


    Du hast unrecht, der Sachverständige entscheidet NICHT über die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit!

  • Kai71


    Habe deinen Beitrag zu spät gesehen...


    Du hast unrecht, der Sachverständige entscheidet NICHT über die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit!

    Ich schrieb auch nicht, das der SV über die zul. Höchstgeschwindigkeit entscheidet,

    sondern er erteilt eine BE. Und in dieser ist die Vmax eingetragen.


    Die Zulassungsstelle kann dir die Gültigmachung der BE (durch Stempel) verwehren,

    aber meine Aussage, dass die Zulassungsstelle nicht über die Vmax. entscheidet, bleibt richtig.


    Im Übrigen halte ich es für müßig, hier zu erörtern, wie es nicht geht - das hilft dem TE nicht.

    Ich verweise deshalb nochmal auf den letzten Absatz im Beitrag #22

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Der Gutachter erstellt ein Gutachten, mehr nicht. Also keine BE.


    Das Gutachten wird zur gültigen BE, wenn das Straßenverkehrsamt den Stempel drauf drückt.


    Das Straßenverkehrsamt ist aber angewiesen, keine 60 Km/h Gutachten anzuerkennen.


    Das entsprechende Schreiben ist im Nachbarforum zu finden, ich verlinke es bei Interesse gerne hier.


    Und ich denke, es hilft dem TE sehr wohl, da er ohne Papiere und Typenschild genau diese Prozedur vor sich hat - und viele andere stehen auch vor dem gleichen Problem...

  • Ja, dann nenn es doch Gutachten. Letztlich dient es dem Zweck eine BE zu erlangen.


    Von mir gibt's aber keinen Daumen hoch für

    noch einen Weg, wie der Star keine 60 km/h BE bekommt.

    :(

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Du hast ja Recht, toll finde ich das auch nicht...


    Reimportschwemme sei Dank ist es aber

    leider Tatsache, das es 60Km/h Papiere nur noch vom KBA gibt.


    Und beim KBA muss man dafür halt deren Auflagen erfüllen (können).



    Was mich an der Sache grundsätzlich ärgert sind die vielen Verkaufsanzeigen mit "ohne Papiere, kein Problem zu bekommen" usw. , obwohl der Verkäufer genau weiß, das es nicht so ist :(


    Da fallen zu viele drauf rein, stehen nachher traurig da, haben viele Fragen - so, wie unserer TE halt auch gerade :(



    Darum fände ich es toll, wenn wir einfach mal die Fakten zusammentragen und dann die FAQ im Nest entsprechend anpassen! :thumbup:

  • Ich würde, unabhängig davon, ob es ein voreilig gekaufter Reimport oder ein Garagenfund ist,

    bei einem Moped ohne Typenschild versuchen, einen passenden gebrauchten DDR-Rahmen

    mit Typenschild zu erwerben und Papiere für diesen Rahmen beim KBA anfordern.

    Entsprechende Angebote (Star-Rahmen mit Typenschild ohne Papiere) beginnen bei ca. 100€.

    Man gibt zwar Geld für den Rahmen aus, spart aber letztlich damit Zeit und Nerven

    beim Erlangen der ersehnten Betriebserlaubnis.


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

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