Ist ja gar nicht geklärt, ob das ein Export ist
Außerdem kann die Zulassungsstelle das nicht unterscheiden und muss deshalb Export und nicht Export sowieso gleich behandeln.
Deshalb besucht man vorher mit dem Fahrzeug einen Sachverständigen zur Abnahme nach §21.
Und wenn der Sachverstand - welcher ja ggf. noch durch vom Antragsteller beigebrachte Unterlagen unterstützt werden kann - ein DDR-Fahrzeug erkennt, erteilt er eine 60 km/h Betriebserlaubnis.
In dieser ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit vermerkt.
Die Zulassungsstelle entscheidet nicht über die Vmax., die macht nur einen Stempel drauf.
Ich würde ja vom Graukittel nur ein neues Typschild anbringen lassen. Dazu noch eine
Bestätigung der Richtigkeit und mich damit ans KBA wenden um die ABE von denen zu kriegen.