Zitat von Baumschubser
die Scheibenbremse darf man nachrüsten ebenso wie den Anlasser. Stand alles nicht in der ABE des jeweiligen Typs ursprünglich mit drin, ist aber alles legal.
klingt logisch--hat nur den pferdefuß, das du z.b. keine ETZ 150 oder 250 mit trommelbremse OHNE tüv auf scheibenbremse umrüsten darfst, und hierbei ist es nciht einmal um den laxen umbau innerhalb einer baureihe sondern es handelt sich unter umständen um ein fahrzeug, was selbst in der rahmennummer nur um eine stelle abweicht!
mit dem Bing und den 12V geh ich mit, da es kein gravierender umbau ist und es die heutigen nur noch (neu) erhältlichen offiziellen ersatzteile sind.
aber klar--moped ist da was gaaaanz anderes, weil es ja eh kein tüv braucht kann man hier walten und schalten wie man will....
ihr habt vorstellungen.