Der Erhard Werner schreibt von zulässigen Ausschliffen bis 41,5mm Durchmesser (KR51/1, Spatz, Star, Habicht, Sperber, S50) bzw. 39,5mm (KR51/2, S51und SR50).
Daraus ergeben sich maximal Hubräume von knapp unter 54ccm.
Ist in der ABE (nicht im Auszug, sondern in der vollständigen) irgendwo vermerkt, wie weit ein Zylinder ausgeschliffen werden darf ?
Irgendwo muß ja schließlich die Grenze sein....
In letzter Zeit wollen mir häufig Leute erzählen, 60ccm sind noch legal, weil ja noch Reparaurschliff - dem kann ja wohl nicht so sein. Dafür brauche ich jetzt hieb- und stichfeste Beweise !
Gruß, Theresa
:wink: