Schnapp zu, und nu isser meiner,....

  • Zitat von Lebowski


    tüv war nen witz, brauchte nur ne HU dank der neuen bestimmungen seid märz!


    Genau da hack ich jetzt mal nach, wie ist das genau geregelt? Sind die
    Vollabnahmen jetzt ganz weggefallen, oder erst nach 18? Monaten wieder pflicht bei der wiederzulassung?


    Wie sieht es bei Fahrzeugen ohne alles aus? (Brief, Abmeldebescheinigung ect.)
    Ist beim Tüv zum erlangen eines neuen Briefes eine Vollabnahme angesagt?

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • okay,....


    also die strory mit der vollabnahme und normal HU ist irgendwie nicht einfach,... Bei der TÜV-Hotline hatte ich nachgefragt die hatten auch kein wirklichen Plan.


    In der Zulassungsstelle lag nen flyer aus, den ich mir aufgrund der elenden warterei mal angetan habe.


    Dort stand sinngemäß:


    Es gibt seid märz keine Stillegung von Fahrzeugen mehr! somit auch keine Wiederzulassung, für die eine Vollabnahme nötig wäre!


    Es gibt jetzt nur noch Ausserbetriebsetzungen, und die erfordern bei der Wiederinbetriebsetzung nur eine HU!


    Das ganze ist zeitlich unbegrenzt! Und Rückwirkend anzuwenden!
    Mein Berlin war seid 1999 Stillgelegt! Fällt also aus den 18Monaten sowieso raus. Aber ich hab auch schon andere neue Zeitangaben gehört (waren es 6 Jahre?),... die sind dann wohl auch nicht richtig!


    Jedoch war bei der Hotline die rede davon "dass die Fahrzeugdaten im System sein müssen". Also das Fahrzeug muss der Zulassung noch bekannt sein. Ist das nicht der Fall, ist wiederum eine Vollabnahme nötig!


    Dies wäre dann wohl der Fall bei Fahrzeugen die garkeine Papiere mehr haben.


    Klingt kompliziert, ist es auch, iss aber so ;)


    mfg
    Lebowski


    PS: alle angaben und infos ohne gewähr ;)

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Hier, das ist vom ADAC:
    Wiederzulassung erleichtert

    01.03.2007 - Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht ab sofort eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung.


    Bis dato galt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen und für die Wiederzulassung war dann ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.


    Wenn jetzt ein KFZ 1999 stillgelegt wurde und der HU-Termin war dann 2001, dann ist die Wiederzulassung heute einfach. Lebowski war knapp an einer Vollabnahme vorbeigekommen, meine ich da mal. Ohne einen gültigen Fahrzeugbrief kommt man nicht um eine Vollabnahme herum. Die ist aber wohl auch nicht härter als eine einfach HU.


    Hier noch was vom TÜV Nord:


    1. Falls Ihr Fahrzeug zugelassen ist oder gültige Fahrzeugpapiere hat, überprüft z. B. ein TÜV NORD Experte den Sicherheitszustand. Diese Untersuchung entspricht der Hauptuntersuchung.


    2. Falls Sie keinen oder nur einen ungültigen Fahrzeugbrief haben, müssen wir den Gesamtzustand des Fahrzeugs begutachten (Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO))


    Nach der Reform bleiben die Papiere bis 7 Jahre nach Ablauf der letzten HU gültig. Dann gilt Punkt 1 und nach 7 Jahren mit ungültigen oder einem nicht vorhandenen Fahrzeugbrief kommt die Vollabnahme.


    Gruß
    Al


    p.s.: Das ist ein ekelhafter Text! Mühsam zu lesen und zu bearbeiten. Bin ich froh, dass das nun hier steht und damit abgehakt ist. :D

  • Zitat von Alfred

    knapp an einer neuen Vollabnahme vorbeigekommen, meine ich da mal.


    so genau hat da keiner nachgerechnet! es wurde einfach gesagt man braucht keine vollabnahme mehr! auf meine nachfrage hin ob das was mit der länge der stillegung/ausserbetriebsetztung zu tun hat, kahm nur die antwort: nein das ist egal!


    ich denke aber das die umsetztung in den einzelnen zulassungen bisher noch nicht ganz klar ist und noch nicht einheitlich ist! die schalterdame sprach auch von vielen unklarheiten bisher usw,... vieleicht hab ich glück gehabt und erst morgen setzten die das gesetz hier richtig um ;)


    mfg
    lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Du hattest Du doch einen Fahrzeugbrief, oder? Kannst ja spaßeshalber mal nachrechnen, ob der Zeitpunkt der letzten HU über 7 Jahre zurückliegt. :D


    Eigentlich ist eine Vollabnahme nicht so schlimm. Die sollte nur ein bißchen mehr als eine HU kosten. Dumm wird es nur, wenn es ein besonderes Fahrzeug mit vielen Eintragungen war. Das kostet dann bestimmt extra, weil das über eine normale Vollabnahme hinausgeht. Hier ist auch ein ungültiger Fahrzeugbrief eine gute Hilfe.


    Gruß
    Al

  • Gut zusammmen fassend für mich.
    Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA,
    Vollabnahme und Bierferstellung beim Tüv,
    "Neuzulassung" beim Amt .


    Alles für ne ES175/1 ohne Papiere.


    Das ließt sich für mich einfacher....... :wink:

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Zitat von Airhead

    Gut zusammmen fassend für mich.
    Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA,
    Vollabnahme und Bierferstellung beim Tüv,
    "Neuzulassung" beim Amt .


    Alles für ne ES175/1 ohne Papiere.


    Das ließt sich für mich einfacher....... :wink:


    Ist so gut zusammengefasst und Du liegts auch richtig. Da gibt es nur eine kleine Änderung, die auch Geld spart:


    Unbedenklichkeitsbescheinigungen können seit dem 1.3.2007 nicht mehr vom KBA angefordert werden. Jetzt muß man dafür zu der für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde. Die fragen dann in der Regel online nach und gut ist. :wink:


    Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister


    Gruß
    Al

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!