-
Chefkonstrukteur
@Alle,
wir haben da mal eine Frage. Wir wissen nicht so ganz genau, wie sich das mit der Probezeit für "Führerscheinneulinge" verhält.
Wird die Zeit, in der kein Kfz steuerlich angemeldet ist (also "nur" Moped gefahren) auch angerechnet???
Es ist ein Führerschein Klasse A1 vorhanden, und nur darauf bezieht sich momentan unsere Frage.
Das bedeutet: Quacks hat im September 2002 den "kleinen" Schein bekommen. Hat er nun schon ein Jahr der Probezeit weg oder nicht?
Die Quackse
-
Urgestein
-
Flugschüler
Ich würd sagen, dass das Erteilungsdatum, was der Prüfer eingetragen hat, auf dem Lappen zählt.
Ab da an Läuft die Zeit...
-
Simsonschrauber
beim autoführerschein zählt der tag der austellung. ob man nun in den zwei jahren jeden tag auto fährt oder nicht ist völlig egal.
-
genau so isses. Das Datum des Prüfungstages wird auf der Rüchseite vom Führerschein oben links eingetragen. Ab diesem Datum gelten für Quacks zwei Jahre Probezeit. Danach bekommst du auch keine mehr für den Autoführerschein.
Das mit der Zeit in der ein Fahrzeug angemeldet ist, gibt es nicht und gab es auch nicht. Es gab lediglich vor einigen Jahren noch eine Mindestkilometeranzahl, die man fahren musste um den A-unbeschränkt-Führerschein zu bekommen. Das war dann so nen Zettel, auf dem man unterschreiben musste, dass man eine bestimmte Kilometerzahl gefahren ist.
-> Das konnte niemand nachkontrollieren und das war dann quasi ein Lügenzettel.
Johannes
(der seit kurzem keine Probezeit mehr hat und bald schöö mit dem Auto durch die Landschaft fährt...)
-
Chefkonstrukteur
@alle,
vielen Dank für eure Beiträge.
Jetzt wissen wir es ganz sicher!!!
Die Quackse
-
Zum Führerschein ist alles gesagt und kann ich nur bestätigen.
Aber beim Auto versicherungstechnisch aufpassen! Dieses Problem hat derzeitig mein Großer.
Die Versicherungen machen sehr große Unterschiede in der Einstufung. Bei der Karlsruher Versicherung haben wir nun endlich eine gefunden, die ihn mit 80 % eingestuft hat (Führerschein Auto seit 2003). Dafür waren die Anmeldezeiten eines eigenen Motorrades (125 ccm) notwendig. Ansonsten hätte es ab 100 % gegeben.
-
moin
wieso hat man mit dem treckerführerschein keine probezeitverkürzung(bzw. wieso wird sie damit nicht runtergezählt?)?
danke
-
Kettenblattschleifer
das kommt drauf an ob du L (leichte traktoren) oder T (die richtigen Trekker
) hast. bei T wird dir die probezeit angerechnet, bei L nicht, weil du um den L lappen zu bekommen keine praktische prüfung machen musst und somit auch keine einzige praktische fahrstunde hast.
Berechtigungen
- Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
- Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
- Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
- Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
Foren-Regeln
Lesezeichen