Die StVZO der BRD gibts ja überall zu sehn, aber hat jemand die StVZO der DDR daheim, so rein zufällig? im Schreiben von KBA (hat bestimmt auch jeder), in dem steht, dass man die Kleinkrafträder der DDR mit klasse M (oder 4) mit 60 fahren darf, wird wies ja erwähnt.
ich hoffe es kann jemand helfen.
Thx
MfG
SchitzuFren