Hallo Community,
unsere diesjährige Tour, 3 x S51 Bremen / Schwerin über Lauenburg.
Hat bis auf tech. Kleinigkeiten reibungslos geklappt.
Leider haben wir aber den Fehler gemacht unsere Simmen durch die
Schweriner Fußgängerzone zu SCHIEBEN.
Auf diesen Fehler wurden wir durch zwei Ordnungsbeamte hingewiesen
Mit der Aufforderung die Fußgängerzone schnellstmöglich zu verlassen da
sonst eine Strafe von 55€ fällig wäre
Scheinbar ist es also verboten Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen durch
Fußgängerzonen zu schieben
So langsam wundert mich gar nichts mehr.
Ist es denn erlaubt betrunken sein Fahrrad zu schieben
Gruß
Kette