Falls Du irgendwelche Unterlagen über das Fhz aus DDR-Zeiten hast, kannst Du das auch an´s KBA senden. Das hilft im Zweifelsfalle sehr!
Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist normalerweise der Hersteller zuständig. Gibt es den nicht mehr, führt der Weg über Tüv/Dekra und Zulassungsstelle zum Ziel. Wir haben das große Glück, daß das KBA freiwillig in diesem Fall (Simson) die Rolle des Herstellers übernimmt.
Die Ausfertigung der Zweitschrift gilt nur für Fahrzeuge, die vor der Wende auf dem Gebiet der DDR liefen.
Früher war der Weg über das KBA sehr einfach. Dann kam leider, wie so oft, der Missbrauch: Zig Anträge von Reimportfahrzeugen und Blankonträge von ausgedachten Nummern, um die Papiere mit einem Lügenmärchen (Fahrzeug vor Jahren verschrottet...) gewinnbringend zu verkaufen..
Daher haben sich die Regeln verschärft.
Exportfahrzeuge haben die Exportkennung oft in der Nähe der FIN eingeschlagen. Oder halt auf dem Typenchild. Daher werden Papiere nur vergeben, wenn keine Exportkennung an der FIN, keine auf dem Typenschild und, da man das Typenschild leicht tauschen kann, nur original Kerbnägel. Dazu muss die Ausstattung zum entsprechenden Modell passen (Blinker, Hupe, Sozius) und das Fahrzeug augenscheinlich komplett und funktionstüchtig ist.
Es ist halt wie immer: wenn eine Regelung missbraucht wird, verschärft sie sich oder wird abgelöst....