Schieben verboten !

  • Hallo Community,


    unsere diesjährige Tour, 3 x S51 Bremen / Schwerin über Lauenburg.

    Hat bis auf tech. Kleinigkeiten reibungslos geklappt.


    Leider haben wir aber den Fehler gemacht unsere Simmen durch die

    Schweriner Fußgängerzone zu SCHIEBEN.

    Auf diesen Fehler wurden wir durch zwei Ordnungsbeamte hingewiesen

    Mit der Aufforderung die Fußgängerzone schnellstmöglich zu verlassen da

    sonst eine Strafe von 55€ fällig wäre :!:


    Scheinbar ist es also verboten Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen durch

    Fußgängerzonen zu schieben :?:   :!:


    So langsam wundert mich gar nichts mehr.

    Ist es denn erlaubt betrunken sein Fahrrad zu schieben :?:


    Gruß

    Kette

  • Moin Kette,


    haben die Ordnungskräfte ihre Ansage etwa nicht begründet?

    Normal wird doch zuerst das "Fehlverhalten" vorgeworfen, dann die Beseitigung

    einer evtl. Störung gefordert und dann erst eine Strafe/Buße angedroht...


    Vielleicht habt ihr den Fehler gemacht und zu dritt nebeneinander geschoben?

    Dann greift mglw. die StVO §25 (2): "Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."

    Oder die sind in Schwerin sehr restriktiv was die Umweltzonen angeht und

    ein betriebsbereiter Zweitakter hat dort, wenn auch geschoben, nun mal nix verloren.


    Und zur Frage besoffen das Fahrrad schieben; das ist genauso verboten, wie besoffen zu Fuß gehen.

    Besoffen bedeutet verkehrsuntüchtig - also keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

    Du darfst dich aber fahren lassen...


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Hallo St.Bernado,


    du hast wohl recht aber wir waren uns nicht bewußt welche Gefahr drei geschobene S51 darstellen. =O

    Wenn uns ein geschobener Benz entgegengekommen wäre hätte es auch ein Frontalzusammenstoß geben können. :/

    Aber da wir jetzt nie wieder durch eine Fußgängerzone schieben wird die Welt jetzt sicherer. :!:


    Gruß

    Kette

  • Ist das OA nicht nur für den ruhenden Verkehr zuständig? In dem Moment wo du schiebst, ruhst du nicht und das OA ist gar nicht zuständig.


    Ansonsten bin ich der Meinung es sollte, ohne Behinderung der Fußgänger, gestattet sein. Aber wenn du gezahlt hast, ist der Drops eh gelutscht.



    Edith sagt: so lange du in Bewegung bist, ruhst du nicht:

    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/ordnungsamt/

    Wann ist das Ordnungsamt für die Verkehrsüberwachung zuständig?

    Geraten Sie in Konflikt mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), stellt sich auch dann die Frage, bei welchen Verstößen die Polizei und bei welchen das Ordnungsamt zuständig ist. Darf das Ordnungsamt Sie z.B. blitzen oder Autos anhalten? Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich.

  • Ich hoffe das verjährt irgendwann.

    Nicht, daß die Kollegen hier ab Minute 7:57 Ärger bekommen....


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!