Hallo!
Ich habe heute mein neues Kennzeichen von der HUK bekommen für meine S51.
Auf dem Versicherungsschein steht folgender Satz:
"Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor... iS.d bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50ccm und einer Höchstgeschw. von nicht mehr als 60km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn Sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind."
Wie hab ich das denn zu verstehen? Brauch ich also kein Kennzeichen?