hm, ja nun wissen wir schon mal was der spass kostet!
is ja noch ansich ganz fair!
aber, was genau nun beeinträchtig heisst is dadurch immer noch nicht geklärt.
es ging ja um die varianten "ein ohr" und "kein ohr" + "funk" und "musik"
wenn ich nun so nen wisch bekomme weil ich auf einem ohr musik gehört habe,
könnt man z.b. wiederspruch einzulegen. wenn mans dann der 10eur wegen auf die spitze treibt gehts vor nen gericht und die entscheiden dann!
gibt es solch einen fall schon wird dieser vom gericht als "muster" herrangezogen und nach dem urteil entschieden.
solch ein urteil wäre hier in dem zusammenhang mal ganz interessant und würde letzendlich aufschluss geben.
das ganze ist zwar haarspalterei, aber so ist es nun mal leider mit den paragraphen.
mfg
Lebowski,
dem es ansich schnuppe ist, und lieber dem motorsound lauscht!