Habe ich eine originale Registrierkarte? Und darf ich ohne Kettenschlauch fahren?

  • Hallo Schwalbenfreunde :)


    Bisher wars mir immer recht egal, ob meine ABE echt ist. Die Versicherung machte keine Anstalten und am Moped ist alles legal. Aber neulich hat mich die Polizei kontrolliert und dabei den Registrierschein verlangt. Ich habe ihn natürlich gezeigt. Der gute Cop war etwas angewidert, weil das Papier halt doch schon älter und etwas vergilbt ist. So vergilbt, dass irgendeiner der Vorbesitzer mal die Daten mit Kuli nachgezeichnet hat. Das gefiel der Polizei gar nicht (verständlich, kann ja jeder drin rumkritzeln), ich durfte aber trotzdem weiterfahren, weil eben alles ok und schön gewartetes Maschinchen - nette Beamte ;)


    Jetzt habe ich zuhause mal ein bisschen gegoogelt und gesehen, dass da wohl einige Fälschungen kursieren. Darauf hab ich natürlich gar keinen Bock. Stutzig macht mich vor allem, dass die Registrierkarte vom August 1976 ist (also der Stempel), das Moped aber BJ 1982. Ist das normal?! Ich würd mir halt gerne die 25€ fürs KBA sparen, andererseits ohne Papiere herumfahren kommt mir auch nicht in die Tüte...



    Und wenn ich schon mal frage: Mein Kettenschutz ist schon völlig gammelig gewesen, ich habe ihn abgebaut. Da ich nur bei schönem Wetter fahre und die Kette immer schön öle und pflege, finde ich, dass es auch so bleiben kann. Ist das rechtlich okay? Von wegen offenes Antriebsteil - Berührungsschutz usw.? Optisch gefällt mir die offene Kette nämlich ganz gut...

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • Stutzig macht mich vor allem, dass die Registrierkarte vom August 1976 ist (also der Stempel), das Moped aber BJ 1982. Ist das normal?!


    Nein. Es sei denn, Du hast einen Ersatzrahmen, der ist dann aber in den Papieren mit VP Stempel eingetragen.


    Gruss von Frank

  • Da ist nichts nachgetragen, schon gar nicht mit VoPo-Stempel :( Dann führt morgen mein erster Weg zur Post... Nur zum Verständnis: Ich plane ja schon seit längerem, Blinker anzubringen (es ist eine S51 N), werde aber vor dem Winter nicht dazu kommen. Eigentlich dachte ich, dass ich mir dann elegant beim KBA einfach Papiere für ein Fahrzeug mit Blinker holen könnte. Das geht natürlich jetzt nicht, weil ich ja schlecht Papiere für KKR mit Blinker holen kann, ohne Blinker zu haben. Darf ich denn die Blinker einfach so nachrüsten, ohne dass ich damit zum TÜV muss (wär ja eine sinnvolle Sicherheitsnachrüstung), oder werden dann nochmal neue Papiere bzw. ein TÜV-Eintrag fällig?

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • Immer wieder lustig: Die einen wollen unbedingt S51 ohne Blinker fahren und die anderen sie nachrüsten.^^ Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, mit Blinkern fährt es sich entspannter.

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