Hallo Jungs!
Ich habe mal folgende frage zum letzten und legalen Reparaturschliff !
Typ: Simson Schwalbe KR51/2N. mit M531-Motor!
Im Schwalbe Buch von Erhard Werner,steht unter Fahrzeugwartung und Reparatur, ganz unten auf der Seite-Nr. 47 unter der Tabelle 3. - (Einbauspiele und Verschleißgrenzwerte für Kolben und Zylinder).
Da steht unten...Weitere Reparaturschliffe bis zum Zylinderdurchmesser 41,5 bzw. 39,5mm sind zulässig!
Ich habe zur Zeit den dritten Reparaturschliff mit (38,72mm Kolben) mit (38,75 Zylinder)!
Dürfte ich jetzt ganz legal,wenn mein Kolben mal erneuert werden müßte,mir den Zylinder dann bis (39,5mm) neu ausschleifen lassen?
Wenn ja,welche Kolbengröße bräuchte ich dann später genau?
Gruß Olaf
PS. Ich gehe jetzt mal davon aus das der letzte Reparaturschliff - Zylinderdurchmesser, mit (41,5mm) nur für den Typ: Simson Schwalbe KR51/1 ist !!!