Hallo Liebe Simson Freunde
Möchte mir gerne eine Simson S50 zulegen. Bin 20 und habe 2009 den B-Schein gemacht. Jetzt findet man ja überall im Netz, hier in den FAQ und in der FeV die Bestätigung, dass man mit dem Klasse M völlig legal eine Simson-Maschine bis 60 fahren darf (weil DDR-Leichtkraftrad und vor 1992 zugelassen etc. pp.).
War eben beim Landratsamt und hab nochmal nachgefragt. Da telefoniert die nette Dame ein bisschen rum und sagt mir, ich darf das Teil nur bis 45 fahren (müsste es also drosseln), weil für mich die besagt Geschwindigkeitsgrenze gilt, weil ich meinen B-Schein erst 2009 erhalten habe. Es müsste also der A1-Schein her meint die gnädige Frau.
Die wirkliche Kompetenz der Personen, die mich da beraten haben wage ich mal in Frage zu stellen - ich nehme an auch der Herr am anderen Ende der Leitung hatte noch nie was von der DDR-Regelung gehoert.
Weiß jemand dazu was? Hat der Zeitpunkt, wann ich den Führerschein gemacht habe wirklich was mit der ganzen Sache zu tun? Dürfte ein 16-jähriger, der jetzt den M-Schein macht die Simson fahren? Die Paragraphen, die ich finde deuten jedenfalls nicht darauf hin, dass das einen Unterschied macht.
Bin für jegliche Hilfe dankbar.
Grüße