Durch Bullenfänger erlischt die ABE?

  • Hallo,


    habe eine Schwalbe von meinem Opa bekommen. Der hat bereits seit über 20 Jahren einen Bullenfänger am Kotflügel montiert und hatte damit noch nie Probleme. Ich fahre auch bereits seit über einem Jahr mit dem Moped und noch nie haben sich Polizisten dafür interessiert.
    Letztes Wochenende wurde ich von den Herren in Grün-weiß angehalten, weil sie schauen wollten, ob ich meinen Bullenfänger habe eintragen lassen. Natürlich nicht. Der hat dann gesagt, dass er das ausnahmweise als Verwarnung durchgehen lässt und ich das schleunigst eintragen soll.


    Jetzt meine Frage: hat er Recht? Erlischt durch so einen Bullenfänger tatsächlich meine Betriebserlaubnis?

  • Beim Anbau von Teilen muß für das Teil eineBetriebserlaubnis vorliegen oder eben es muß eingetragen werden.


    Dabei ist es egal ob du seit 1 Tag 1 Jahr oder seit 1 Jahrhundert damit rumfährst.
    Auch wenn dich die Polizei nicht drauf anspricht ists nicht sofort legal genauso wie du nicht klauen darfst nur weil der letzte Polizist zu dir nicht gesagt hat "klauen ist verboten "

  • Hallo,


    Du meinst bestimmt so einen neckischen Sturzbügel über dem vorderen Schutzblech. Den würde ich eher als zeitgenössisches Zubehör einstufen. Nicht bei jeder Veränderung erlischt gleich die Betriebserlaubnis, sondern nur bei:
    Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die
    a.) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird,
    b ) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    c ) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    Gem. § 19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn den mit der Veränderung im Zusammenhang stehenden Einschränkungen, Ein-
    / Anbauanweisungen oder der Abnahmeverpflichtung gemäß
    Bauartgenehmigung, Teilegenehmigung, pp. nicht nachgekommen wurde.
    Wenn keine der obigen Gründe zutreffen, erlischt die ABE nicht.
    Zusatzteile die ein Erlöschen der ABE zur Folge haben, benötigen eine eigene ABE.


    mfg Gert

  • Zitat von experimentator

    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten


    Was bei allen aüßeren Anbauten Anwendung findet. Im dem Sinne habe ich es gesehen

  • Hallo,


    Shadowrun


    Das wollt ich auch erst noch mit dazuschreiben, man könnte ja spekulieren was mehr weh tut, der Sturzbügel oder die Spitze vom Schutzblech :)
    Allerdings gilt ja auch in Dt. inzwischen die neue Fahrzeugzulassungsverordnung da weiß ich nicht wie das dort geregelt ist.


    mfg Gert

  • Mahlzeit,


    So genannte "Bullenfänger" die nachträglich an ein Kfz angebracht werden, bedürfen einer ABE. Weiterhin musste man diese eintragen lassen, da sich die Fahrzeugabmaße änderten. Jetzt ist es so, dass diese Schutzbügel nicht mehr im Bereich der StVZO zugelassen sind, außer bei Fahrzeugen die vor dem Stichdatum damit ausgerüstet (eigetragen in den Papieren) waren. Sowas nennt man Bestandsschutz.


    Um auf die Mopedgeschichte zurückzukommen: man sagt, alles was man zusätzlich anbaut, bedarf immer einer ABE. Die Betriebserlaubnis vom Werk bezieht sich immer auf das originale ausgelieferte Fahrzeug.

  • Man müsste den Bügel mal sehen , bin mir nicht sicher , aber ich
    laube zu wissen das es da was im DDR Zübehörhandel gab , und
    auch montiert werden durfte .


    mfg

  • Danke für die antworten.


    der dummschwätzer hat recht, so sieht das teil aus.


    Habe auch mal beim TÜV angerufen, was es kostet so einen Eintrag zu machen (dachte mir erst, es wäre vllt. einfacher, weil ich dann keine löcher im kotflügel habe). die haben gesagt, so um die 50 € würde ein Eintrag kosten. Aber der konnte mir noch nicht mal sagen, ob das überhaupt zulässig ist.
    Also hab ich den Bullenfänger dann doch abgebaut.

  • Wieso nennt sich das Teil eigentlich Bullenfänger? :roll:


    Ich vermute mal der Bulle auf der Weide (nicht der andere auf den asphaltierten Wegen) bricht beim Anblick dieses umwerfend aussehenden Bügels so sehr in Lachen aus, dass er leicht gefangen werden kann? :D


    Gruß Rainer

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