Nachtmarschanlange an der MZ Legal ?

  • Ich hab mal ne Frage ist die Nachtmarschanlage (NMA ) an der MZ eigenlich legal ? Weil in der Betriebsanleitung steht dazu kein einziger Satz ob sie in der StVzo zugelassen ist. Vielleicht kann mir ja jemand ne Info zugeben.
    MFG WhiteRider

    • Offizieller Beitrag

    Das is ausm militärischen Bereich, auch als Tarnscheinwerfer bezeichnet. Hierbei wird nur ein kleines Feld direkt vor dem Fahrzeug beleuchtet, wodurch das Fahrzeug bei Dunkelheit schwerer vom Gegner aufzuklären ist.


    Google hat mir auf Anhieb nix passendes zur Funktion ausgespuckt, wohl aber diesen Link, der die rechtlichte Seite vielleicht ein wenig beleuchten kann.


    MfG
    Ralf, der aber gern noch Material zum Thema raussucht

  • ja, ich hab das letztens auf einem Wartburg-Treffen in Wuensdorf (nahe Berlin) an einem Trabant gesehen. Habe mich dort erkundigt und das waere voellig legal, da Bestandsschutz.

  • Hi
    Also ich kenn die dinger nur vom BW-Kübel. Da dürften sie laut TÜv angebaut sein, dürften aber nicht funktionieren. Birnen rausnehmen reichte schon.


    gruß
    thomas

  • also ich kenne die Tarnbeleuchtung vom Unimog aus Bundeswehrzeiten. Dort hatte die folgende Eigenschaften(Ich gehe davon aus, daß das bei der MZ nicht viel anders ist):


    1. Ziemlich unauffällig
    2. Man sieht damit im Dunkeln nicht viel.
    3. Man wird nicht gesehen.


    Punkt 2 und 3 sind für Zweiradfahrer tödlich!


    Ich würde genau das machen, was Haegar empfiehlt: stillegen, angebaut lassen.


    Fahren sollte man damit eh nicht, es sei denn, die Russen kommen uns doch noch besuchen :D


    Gruß
    Hendrik

    Variomatik ist geil. Schaltung ist geiler!

    • Offizieller Beitrag

    Mit dem "stilllegen, angebaut lassen" ist es aber bei der MZ nicht ganz so einfach, da die "Nachtmarschanlage" über den Hauptscheinwerfer "gestülpt" wird.





    Daher -> nicht legal im normalen Straßenbetrieb!
    Abbauen, zur Seite legen und bei Treffen dranpappen.


    Im Übrigen ist die Tarnbeleuchtung wirklich eine Erfahrung wert. Man sieht nix und wird auch nicht gesehen, auch nicht vom Hintermann. Und im Dunkeln hat man auch weniger Angst vor Hindernissen, man walzt sie einfach nieder. Nur auf größere Bäume reagiert der "Wolf" empfindlich...
    :D



    Gruß,
    Richard, Ex-Batterietruppführer-Kutscher

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von WhiteRider:
    in der Betriebsanleitung steht dazu kein einziger Satz ob sie in der


    ob sie zugelassen ist, nicht, aber die BAs gabs und gib ts von/für die NVA als zusatzbetriebsanleitung.


    zu richi: an der mz (habe ja ne etz A mit voller ausrüstung) ist sie gar nicht so schlecht. schnell geht damit nicht--klar. und das rücklicht lässt sich bei der etz ja kompllett ausschalten, das da der hintermann nix sieht, ist logisch.


    mfg franz


    @white rider: was hast du für ein moped von der nva?

  • @ TALOON Ich habe von einem ehemaligen NVA Krad Fahrer die komplette Ausstattung (inkl. Auspuff Seitengepäckträger RegulierStab usw. ) gekriegt :bounce: deswegen interessiert es mich ja wie es mit der Legalität aussieht.

  • Moin


    Ist im Öffentlichen Strassenverkehr nicht zulässig wie auch beim Bund darf mann auch nur zur erfüllung Hoheitlicher aufgaben mit Tarnlicht fahren. Ich würde sagen bei showveranstaltungen drann bauen und auf der Strasse ab damit. Die seiten gepäckträger dürfen drann sein der regulierstab in die Tasche darf nicht sichtbar sein auch nur für Hoheitliche aufgabe gedacht.


    MFG Cybersam

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