Hallo!
Ich wurde heute Abend von einem Beamten in Zivil (VW Lupo ) angehalten weil er hinter mir her gefahren ist als ich mit ca 70kmh auf der Hauptstraße unterwegs war.
Dialog:
Er: Wie schnell sind sie gerade gefahren?
Ich: Ca. 58, 60...
Er: Lüge! Mindestens 70, eher 75!
Seine Kollegin: Naja, schon so maximal 70!
Er: Wie schnell darf der denn fahren?
Ich: 60. Ist eingetragen.
Er: Wie, ein Roller mit 60???
Nachdem er den Vers.Schein gesehen hat (60kmh eingetragen), hatte er plötzlich nicht mehr so viel zu sagen.
Außer: Sie bekommen eine Vorladung von mir, der Roller muss auf den Prüfstand.
An meiner Schwalbe (Kr51/1) ist lediglich ein bißchen was am Krümmer gemacht, und kein Endstück mehr im Endschalldämpfer.
Ich habe aber genügend Zeit diesen "Mangel" (und andere kleine, Blinker und so...) zu beheben.
Lange Rede kurzer Sinn, meine Frage an euch:
Ist der Prüfstand auf den sie meine Kleine stellen wollen auch für sie zugelassen?
Wenn NEIN, wo kann ich rechtliche Belege dafür finden?
Was mache ich wenn sie mich vorladen?
Was wird auf einem Prüfstand alles getestet?
Was kommt auf mich zu wenn sie 70-80kmh feststellen weil die Schwalbe Fahrtwindgebremst ist?
Kann ich einen Prüfstand wie o.g. verlangen, der auch Winde berechnet?
Was kommt generell auf mich zu?
Sorry für die vielen Fragen, bin nur ein bißchen nervös...
Vielen Dank schon jetzt für eure Zeit!
Lg,
Benni