Wenn ich das aber jetzt alles richtig verstanden habe, dann mußt du auch die MKH/M1 mit zwei Rücklichtern versehen, wegen der StVZO. Ich habe nämlich dem Herrn vom TÜV auch gesagt das die im original nur ein Rücklicht haben und wie es da mit dem Bestandsschutz aussieht. Der sagte dann labidar kannst de knicken, is nicht. In der StVZO steht das so und dann muß das so. Hängt aber vielleicht auch damit zusammen das es hier um einen umbau geht.
Kompetender Tüv-Onkel, die ABE ist so erteilt worden. Da kann er auch schlecht dran rütteln...
Kopfschüttel...
MfG
Tobias