Mal eine provokante Frage

  • Angeblich soll man sein Auto auch nicht leuchtrot lackieren dürfen. Das ist Feuerwehr und Rettungsdiensten vorbehalten. Das ist aber auch so ein "ich hab mal irgendwo gelesen/gehört"-Dingens.... ;)

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Im Übrigen sollen die Abweiser auch bei Tempo 200 noch im Fester-Rahmen bleiben, was bei ungeprüften Billig-Teilen nicht immer der Fall ist!


    Der Schwalbe-Gepäckträger darf max. mit 10Kg belastet werden. Wenn man sich so manche Eigenbaukonstruktionen incl. Grundplatte und Top-Case anschaut, so wiegen diese oft selbst schon 5-6 Kg. Wenn dann in dem Case noch ein vernünftiges Kettenschloss seinen Platz finden soll, wird es schon sehr eng mit weiterer zulässigen Zuladung. Durch die Hebelwirkung der ausladenden Top-Case verringert sich die Zuladung auch noch entsprechend, das sollte man in seiner Konstruktion schon mit einbeziehen!


    Das die max. 10kg für den Gepäckträger oft niemanden interessieren, kann man dann eindrucksvoll an den oft verbeulten und gerissenen vier Auflage- oder Befestigungspunkten vom Gepäckträger am Panzer sehen. Weil durch gebastelte Gepäckträger zumeist in Verbindung mit zu höher Beladung das Fahrverhalten, und somit die Sicherheit des Fahrzeuges gefährdet ist, kann hier eben nicht jeder machen was er will.


    Und sind wir doch mal ehrlich, 10 Kg sind doch nix, aber genau aus diesem Grunde werden ja solche Konstruktionen gemacht, um mehr mit zu nehmen, sonst würde es ja von Ausnahmen abgesehen auch keinen Sinn machen, das Ladevolumen zu vergrößern!


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Um Sinn oder Unsinn von Regeln geht es hier doch garnicht :?
    Ich wollte einfach Erfahrungen hören, die evtl. jemand schon mal mit Versicherungen unter den oben genannten Bedingungen gemacht hat. Da sich aber niemand meldet, beruht wohl sämtliche diebezügliche Panikmache in diesem Forum auf dem urdeutschen Prinzip "Es könnte ja was passieren". Danke für diese Erkenntnis!


    Im übrigen vermute ich, dass ein Großteil der Simsonfahrer an ihrem Fahrzeug irgendwas haben, was nicht zugelassen ist (nach Definition des Schwalbennests). Trotzdem hört man erstaunlich selten von Versicherungsstreitigkeiten nach Unfällen, gell?!



    Hier kann dann zu!

  • Da sich aber niemand meldet, beruht wohl sämtliche diebezügliche Panikmache in diesem Forum auf dem urdeutschen Prinzip "Es könnte ja was passieren". Danke für diese Erkenntnis!


    Vielleicht hast du auch im falschen Forum gefragt, gell?!?
    Frag doch mal bei den Tunern und lass uns das Ergebnis wissen. ;)

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Da es hier ja auch um Erfahrungen mit Versicherungen usw. ging, kann ich folgendes hierzu beitragen:


    Einer meiner Kunden hat in diesem Sommer einen top erhaltenen SR50-Roller, Bj. 1989, mit originalen 3500km Laufleistung geschenkt bekommen. Er hat bei mir eine komplette Wartung, mit neuen Wellendichtringen, und eine neue Bereifung bekommen.


    Vor knapp 3 Wochen ist folgendes passiert: Wenige Meter hinter einer Kreuzung wartete er an einer roten Fußgängerampel auf Grün. Plötzlich kam mit relativ hoher Geschwindigkeit eine junge Dame mit einem PKW um die Ecke. Sie übersah die rote Ampel und meinem Kunden, der das Elend zu Glück kommen gesehen hatte, und im Moment des Aufpralls, gerade noch vom Moped abspringen konnte, so das ihm nicht passiert ist. Dem SR50-Roller allerdings schon. U.a. wurde hinten der Kotflügel, Schwinge, Felge, Rücklichthalterung beschädigt.


    Die Schuldfrage war hier eindeutig, und ist auch nicht strittig. In meiner Werkstatt wurde für die notwendige Reparatur ein KVA gemacht, und vom Kunden bei der Versicherung des Gegners eingereicht. Diese schickte dann nach zwei Wochen einen Gutachter in meine Werkstatt.


    Dieser hatte von den Simmen zwar keine Ahnung, schaute sich das Fahrzeug aber sehr genau an. Insbesondere interessierte er sich für die Blinkergläser, Lampe und Rücklicht, die aber alle original waren. Er hat die Profiltiefe der gerade 1/2Jahr alten Reifen nachgemessen, und das Produktionsjahr anhand der DOT-Nummer geprüft, und festgehalten. An dem Fahrzeug gab es nichts auszusetzen, was meinem Kunden zum Nachteil gereicht hätte.


    Mein Fazit: selbst bei einem reinen Sachschaden von knapp 600 Euronen schicken einige Versicherungen schon Gutachter, um Ihre Zahlungen zumindest zu verringern. Was wäre wohl passiert, wenn der Gutachter Nachbaublinker, Pneumant-Pellen oder selbstgestrikte Gepäckträger gefunden hätte?


    Und noch einmal: Wir reden hier von einem Unfall, an dem mein Kunde völlig schuldlos war, und wie er jedem so oder ähnlich, jeden Tag passieren kann.


    Gruß Peter

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    Einmal editiert, zuletzt von Restaurator ()

    • Offizieller Beitrag

    Dieser hatte von den Simmen zwar keine Ahnung, schaute sich das Fahrzeug aber sehr genau an. Insbesondere interessierte er sich für die Blinkergläser, Lampe und Rücklicht, die aber alle original waren. Er hat die Profiltiefe der gerade 1/2Jahr alten Reifen nachgemessen, und das Produktionsjahr anhand der DOT-Nummer geprüft, und festgehalten.


    Dann wird man wohl davon ausgehen können, dürfen bzw. sogar müssen, dass die Versicherungen gut informiert sind, welche mögliche Veränderungen und Schwachpunkte an solchen Fahrzeugen eher schon "üblich" sind. Der Sachverständige muss dazu wohl nur eine Checkliste im Kopf haben, mit den Punkten, wo er ganz einfach und schnell fündig werden kann.


    Peter

  • Dann wird man wohl davon ausgehen können, dürfen bzw. sogar müssen, dass die Versicherungen gut informiert sind, welche mögliche Veränderungen und Schwachpunkte an solchen Fahrzeugen eher schon "üblich" sind.



    Das sehe ich genauso. Andere "Auffälligkeiten" wären dann eben nur noch ein weiteres Tätigkeitsfeld, um an den auch unschuldigen Gegner nichts, oder weniger zahlen zu müssen.


    Gruß Peter

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  • Hallo, wenn ich ein verunfalltes Fahrzeug begutachte, ist die Zulässigkeit der verbauten Fahrzeugteile wichtig fuer die Ermittlung der SCHADENHÖHE und der Frage der HAFTUNG (Unfallursache). grüße

  • Hallo, wenn ich ein verunfalltes Fahrzeug begutachte, ist die Zulässigkeit der verbauten Fahrzeugteile wichtig fuer die Ermittlung der SCHADENHÖHE und der Frage der HAFTUNG (Unfallursache). grüße



    Was hat denn die Zulässigkeit der verbauten Teile mit der Schadenshöhe zu tun?


    Wenn, wie im hier beschriebenen Fall z.B. die Blinker nicht zugelassen gewesen währen, hätte das an der Schadenshöhe doch überhaupt nichts verändert!


    Das perfide an der Sache ist doch genau, die Frage der Haftung, die du mit der Unfallursache gleich setzt! Wenn also ein Kradfahrer an einer roten Ampel steht, und ein PKW auf diesen auffährt, sollen also die Blinkergläser des Kradfahrers ohne Prüfzeichen die Unfallursache sein?


    Na, ja, wessen Brot ich ess, dessen Lied ich .......


    Aber danke, das du nur bestätigt hast, worum es hier eigentlich geht, und womit ihr euer Geld verdient!


    In diesem Zusammenhang deshalb noch mal mein Rat an alle: Haltet eure Simmen sauber, dann klappt es auch bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung!


    Gruß Peter

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  • Ob nun der gegnerische Gutachter etwas findet oder nicht, ist noch kein amtlicher Grund für die gegnerische Versicherung, Zahlungen zu verweigern, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Das ist dann freilich auch abhängig davon, wie genau sich der Unfall zugetragen hat. Ein Gutachter kann bekanntlich in ein richterliches Verfahren einbezogen werden, wie das dann gewichtet wird, ist eine ganz andere Sache. Man kann ja nicht den Gutachter zum Richter machen.


    Ich meine, dass es in diesem Fall...

    Zitat

    Vor knapp 3 Wochen ist folgendes passiert: Wenige Meter hinter einer Kreuzung wartete er an einer roten Fußgängerampel auf Grün. Plötzlich kam mit relativ hoher Geschwindigkeit eine junge Dame mit einem PKW um die Ecke. Sie übersah die rote Ampel und meinem Kunden, der das Elend zu Glück kommen gesehen hatte, und im Moment des Aufpralls, gerade noch vom Moped abspringen konnte, so das ihm nicht passiert ist. Dem SR50-Roller allerdings schon. U.a. wurde hinten der Kotflügel, Schwinge, Felge, Rücklichthalterung beschädigt.


    ... Wumpe ist, ob der gegnerische Gutachter am SR50 abgefahrene Reifen feststellt.
    Der Unfall wäre so oder so passiert. Mir erscheint doch, dass gutachterliche Feststellungen manches Mal stark überbewertet werden. Das letzte Wort ist nach einem Gutachten jedenfalls nicht gesprochen. Und nein, ich möchte keinesfalls jemanden ermutigen mit abgefahrenen Reifen zu fahren oder seinen Motor zu tunen oder sonstige illegales zu betrieben.
    Jedenfalls kann ich mir nicht so recht vorstellen, das der SR50 Fahrer sein Geld deswegen nicht erhalten wird.

  • Ich könnte mir aber vorstellen, dass hier nicht auf volle Leistungsfreiheit abgezielt wird, sondern versucht wird die Schadenshöhe nach unten zu korrigieren. Blinkerkappe ohne Wellenlinie kaputt durch Unfall = kein Ersatz weil nicht zugelassen usw. Man könnte ja vielleicht behaupten, dass "illegale" Teile nicht ersetzt werden weil die gar nicht hätten dran sein dürfen.
    Ausserdem wird sicher mit einer Gefahrerhöhung argumentiert.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Bislang sind es ja allesamt Mutmaßungen.
    Ich habe hier noch von keinem lesen müssen, dass ihm/ihr ein unverschuldeter Schaden nicht reguliert wurde, weil er keine originalen Blinkerkappen verbaut hat.


    Aber auch an einen Bericht, dass ein verschuldeter Schaden wegen Nachbaublinkerkappen nicht reguliert wurde habe ich hier noch nicht gelesen. Oder gab es das bereits?

  • Natürlich sind es Mutmaßungen. Aber es ist auch eine Mutmaßung, weil man noch nicht gelesen hat, dass nicht gezahlt wurde.

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