Wenn man dem KBA erklärt/beweist,
das es ein _sowohl als auch_ Ersatz-Rahmen ist,
sollten sie sich eigentlich drauf einlassen.
Nö, das hatten wir schon. Die gehen Stumpf nach Rahmennummer, ist eine /2 und fertig. Woher sollen die wissen, dass es sich um ein Tauschrahmen handelt? Das können die nicht beurteilen, die FIN ist klar 1984 und aus der KR51/2 Serie. Für solche Aktionen ist Sachkenntnis eines Gutachters nötig.
MfG
Tobias