Lichtpflicht

  • Hallo Ich habe eine Umbauanleitung so das Tagsüber nur das Frontlicht brennt(ERLAUBT !!!! ) und so kann auch die Batterie geladen werden!
    Habe es schon ewig an meiner Schwalbe so laufen. Die anleitung ist aus einer Zeitung der DDR.
    MFG Carsten
    PS siehe anhang

  • Und wie kommst du darauf das das erlaubt ist? Der Text ist von ´89 also tiefste DDR-Zeit. Ich denke mal nicht das das so OK ist da in der Vorschrift ja nicht steht das der Scheinwerfer an sein soll sondern das Licht und da zähl ich auch das Rücklicht mit dazu. Also ich wär da vorsichtig nur mit Scheinwerfer zu fahren.


    MfG Tilman

  • Interessant wäre das aber schon, weil die Begründung für das Tagfahrlicht ist ja - wenn ich recht informiert bin - tatsächlich ist, dass man eher gesehen wird, was ja rein logisch betrachtet eigentlich nur für den Gegenverkehr gelten kann und somit das hintere Rücklicht nur unnütz mitleuchten würde.
    Umbauanleizung dazu gibts übrigens hier:
    http://www.fen-net.de/ralf.wil….html#Leistung_Ladeanlage

    (Wenn ich das mal anmerken darf: ich finde die Seite auch ansonsten ganz nett)
    Prinzipiell denke ich, dass man eigentlich jedem Polizisten, mit dem man reden kann, erklären kann, warum das hintere Licht nicht leuchtet, unabhängig von der Gesetzeslage.


    Gruß, Jabber

  • Erklären kannst du es ihm, aber ob er es versteht und duldet??


    MfG Tilman


    Der mit der Ladeanlage vom SwiKi und Rücklicht/Bremslicht über Batterie keine Probleme mit einer entladenen Batterie hat.

  • Klaro. Immer. Natürlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man
    a) entweder weiss, ob definitv Scheinwerfer und Rücklicht zusammen an sein müssen oder aber
    b) man sowieso keine Probleme hat und sowieso beide Lichter an hat.
    Aber in der Regel wird wohl kein Polizeibeamter dieser Welt einer ordentlichen Schwalbe eine Ordnungswidrigkeit anhängen, weil erklärter Weise das Rücklicht nicht funktioniert, um die Blinkleuchten und die Hupe funktionsfähig zu halten.
    Oft aber auch 'ne Frage, wie man sich der grünen Rennleitung gegenüber verhält.
    Und natürlich der Beamte nicht zu vergessen, der morgens aus'm Haus ist und der Kaffee war kalt und das Brötchen hart und die Mutti wollte ihn auch nicht rüberlassen ... der findet mit Sicherheit was ... :D ...


    Gruß, Jabber

  • DAS dachte ich auch bis mich meiner falschrum in eine Einbahnstrasse schicken wollte. Nene Fahrlehrern trau ich nich übern Weg.
    Hab mal in der STVO nachgeguckt. Da steht unter §17 Beleuchtung unter Absatz 2a: Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
    OK das würde jetzt in meinen Augen heißen, das das nur den Frantscheinwerfer betrifft. Aber dann hab ich weiter gelesen und im Absatz 3 steht: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
    Wenn jetzt die Theorie mit dem Scheinwerfer auch für die Autos gilt dann muss ich bei o.g. Naturkapriolen nur meinen Scheinwerfer anmachen am Auto? Klingt auch irgendwie komisch. Naja wie auch immer ist leider das Wort Abblendlicht nicht genauer erläutert und somit auch unklar.


    MfG Tilman

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von tilman81:
    DAS dachte ich auch bis mich meiner falschrum in eine Einbahnstrasse schicken wollte.

    Das hat meiner auch mehrfach versucht. Is nich mehr als ein Test, ob der Fahrschüler auch mitdenkt. Meistens jedenfalls :D

    Zitat

    Aber dann hab ich weiter gelesen und im Absatz 3 steht: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
    Wenn jetzt die Theorie mit dem Scheinwerfer auch für die Autos gilt dann muss ich bei o.g. Naturkapriolen nur meinen Scheinwerfer anmachen am Auto?

    Mach mal. Das Auto will ich sehn, wo du das Licht vorn und hinten separat einschaltest ;)


    MfG
    Ralf

  • Prof
    Die Tests kenn ich ja auch, aber mein Fahrlehrer wuste nicht mehr das da ne Einbahnstrasse ist und schickte mich da rein, dann wunderte er sich das ich da nicht abgebogen bin und wir fuhren zurück und ich sollte nochmal rein fahren, diesmal nannte er mir sogar den Strassennamen. Ich fuhr natürlich wieder nicht rein. Er schon etwas angesäuert lies mich halten und fragte ob das Headset noch ginge, ich meinte ja und sagte ihm das das ne Einbahnstrasse sei. Wir fuhren dann ein drittes Mal da lang und dann glaubte er es endlich.
    Und wegen dem Autolicht: Ich weis ja das es nicht geht. Aber bei der Schwalbe geht das im Originalzustand genausowenig. Und wenn ich das bei der Schwalbe so machen darf dann müsste es doch auch beim Auto gehen? (durch zusätzlichen Schalter o.ä.) Aber da kommt keiner Auf solche Ideen.


    MfG Tilman

    • Offizieller Beitrag

    @tilman


    Beim Auto hat sich bisher sicher auch noch keiner Gedanken gemacht wegen der Genehmigungsfähigkeit einer solchen Schaltung, weil es eher wenig Sinn macht mit dem Auto nur mit Frontlicht zu fahren und weil die elektrische Anlage das im Normalfall verkraftet, auch ständig mit Licht zu fahren. Neuerdings gibts ja diese Tagfahrleuchten mit Zulassung, da werden meines Wissens nach auch keine Rücklichter mit angeschaltet. Der Hintergrund ist ja letztens Endes auch der, dass man mehr Sprit braucht, je mehr Lampen an sind, die Tagfahrleuchten haben deshalb auch eine deutlich geringere Leistung. Beim Auto kommt da was zusammen, wenn man die normale Beleuchtung einschaltet (2x55W Front, 2x5W Standlicht, 2x5W Rücklicht, ca. 15W Armaturenbeleuchtung, ggf. noch zusätzliche Lampen oder LED zur Beleuchtung diverser Schalter). Diese Leistung muss ja irgendwie aufgebracht werden.


    Übrigens wurden zu DDR-Zeiten auch Motorräder umgerüstet. Die ES/TS Baureihe hatte ja nur eine 60W Lichtmaschine. Bei normalem Abblendlicht brannten aber schon über 50W und die Zündung wollte auch noch versorgt werden.

  • :D Jajaja iss ja schon gut (was hab ich da nur wieder losgetreten? )
    Das mit dem Auto war doch nur der Vergleich wegen dem Abblendlicht. Eigentlich reicht es ja auch nur den Hauptscheinwerfer anzumachen, das bestreite ich ja gar nicht, aber das Gesetz äußert sich ja leider auch recht dürftig zu der Angelegenheit. Die Gesetze und Umbauten von DDR-Zeiten würd ich da nicht unbedingt zu Rate ziehen, da sie wohl doch schon etwas veraltet sind. Ich fahr trotzdem weiterhin mit beiden Leuchten, da ich auch von hinten gesehen werden will. Ich werd mal gelegenheit nen Billen fragen wie er so darüber denkt. Ob das dann richtig ist bezweifele ich aber, weil wenn man 2 Bullen fragt erhält man min 3 Meinungen zu dem Sachverhalt. :))


    Also nix für ungut, jeder soll das Licht anmachen was er für richtig hält, was fürs Gesetz nun Abblendlicht ist wird wohl für ewig ein Rätsel bleiben....


    MfG Tilman


    the truth is out there

  • Locker bleiben !
    Kurzer blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!
    In der Straßenverkehrsordnung steht in § 17 Abs.2 a.
    "Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren".


    Abblendlicht heißt Abblendlicht, weil es nicht Rücklicht oder Aufblendlicht ist. Punkt!
    Daran kommt auch kein grüner Hilfs-Sherriff vorbei. Der hat auch nur die StVO und darüber hinausgehend keine Ahnung von nix.
    Andernfalls freut sich jeder Anwalt über solch ein leichtes Mandat. ;)


    Lödeldödelööö ... :D

  • @schwätzer
    Das stht doch weiter oben auch schon. Lies mal weiter da steht in (3) das bei sichtbehinderung auch mit abblendlicht zu fahren ist. Also klemm ich mir die Rücklichter an meinem Auto auch ab weil in der STVO ja nur was von Abblendlicht steht oder wie? Kann doch net sein. Was ein Abblendlicht ist steht ja leider nicht drin in dem blöden Gesetzen. Also wirds wohl dann wie es so schön heist: "im Ermessen" liegen. :D


    nix für ungut


    MfG Tilman

  • Hast du mal weiter oben gelesen da steht auch das Abblendlicht = Fahrlicht. Wie gesagt es ist nicht eindeutig erklärt das sich abblendlicht nur auf den Frontscheinwerfer bezieht.


    MfG Tilman


    P.S.: Der letzte Satz iss wohl doch nur ein Komentar des Autors.
    P.P.S.: @mbook hast du diesen Kommentar? wenn ja guck doch mal bitte rein!

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